Unternehmen entwickeln sich weiter. Märkte verändern sich, neue Chancen entstehen und Geschäftsmodelle passen sich an. In solchen Situationen muss oft auch der Unternehmenszweck im Handelsregister aktualisiert werden.

Ob Sie neue Geschäftsfelder erschliessen, die Branche wechseln oder Ihre Strategie verfeinern, die Änderung des Zwecks ist ein formeller rechtlicher Schritt. Die gute Nachricht ist, dass der Prozess überschaubar ist, wenn man ihn versteht.

Dieser Leitfaden erklärt, was ein Unternehmenszweck ist, wann er geändert werden sollte und wie Sie ihn in der Schweiz effizient anpassen.

Was ist der Unternehmenszweck?

Der Unternehmenszweck beschreibt die Tätigkeiten, welche eine Gesellschaft ausüben darf. Er wird in den Statuten festgehalten und im Handelsregister eingetragen.

Der Zweck erfüllt mehrere Funktionen. Er informiert Behörden, Investorinnen, Investoren und Geschäftspartner/-innen darüber, was das Unternehmen tun darf. Gleichzeitig definiert er den rechtlichen Rahmen der Geschäftstätigkeit.

Ein typischer Zweck wird zum Beispiel wie folgt formuliert:

«Die Gesellschaft erbringt Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung und digitale Beratung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen.»

Da der Zweck ein Teil der Statuten ist, kann er nicht informell geändert werden. Es wird eine formelle Anpassung benötigt.

Wann sollte der Unternehmenszweck geändert werden?

Eine Änderung ist notwendig, wenn die aktuelle Beschreibung nicht mehr den tatsächlichen oder geplanten Tätigkeiten entspricht.

Typische Situationen sind die Erweiterung des Geschäftsmodells, der Einstieg in neue Branchen oder eine strategische Neuausrichtung. Gerade Start-ups passen ihren Zweck häufig an, wenn sich Produkt und Markt weiterentwickeln. Auch Investoren verlangen vor Finanzierungsrunden oft eine Anpassung.

Wenn Ihre Gesellschaft Tätigkeiten aufnimmt, die nicht vom eingetragenen Zweck gedeckt sind, sorgt eine Anpassung für rechtliche Klarheit und Transparenz.

Wie ändere ich den Unternehmenszweck in der Schweiz?

Die Änderung des Unternehmenszwecks erfordert eine Statutenanpassung und einen Eintrag im Handelsregister. Der Ablauf besteht in der Regel aus mehreren Schritten.

Zunächst müssen die Gesellschafterinnen und/oder die Gesellschafter die Änderung formell beschliessen. Bei einer GmbH oder AG erfolgt dies im Rahmen einer Gesellschafterversammlung oder Generalversammlung.

Anschliessend muss die Änderung notariell beurkundet werden. Ein Notar oder eine Notarin bestätigt den Beschluss sowie den neuen Wortlaut der Statuten.

Danach werden die aktualisierten Unterlagen beim Handelsregister eingereicht. Nach der Prüfung und Eintragung wird der neue Zweck offiziell registriert und ist öffentlich sichtbar.

Auch wenn der Prozess klar geregelt ist, ist eine korrekte Vorbereitung der Dokumente entscheidend. Fehler oder unklare Formulierungen können zu Verzögerungen führen.

Wie lange dauert der Prozess?

Die Dauer hängt vor allem davon ab, wie schnell die notwendigen Unterlagen vorbereitet und eingereicht werden.

Nach der Einreichung beim Handelsregister dauert die Eintragung in der Regel einige Tage bis wenige Wochen, je nach Kanton.

Digitale Prozesse tragen dazu bei, diesen administrativen Schritt zunehmend zu beschleunigen.

Was ist bei der Formulierung zu beachten?

Der neue Unternehmenszweck sollte klar, rechtssicher und gleichzeitig flexibel formuliert sein.

Ist der Zweck zu eng gefasst, sind schnell wieder Anpassungen notwendig. Ist er jedoch zu allgemein, kann das Handelsregister Rückfragen stellen.

Viele Unternehmen ergänzen den Zweck mit einer allgemeinen Klausel, die Beteiligungen oder die Gründung von Zweigniederlassungen erlaubt. Das schafft Spielraum für zukünftige Entwicklungen.

Da der Zweck öffentlich im Handelsregister einsehbar ist, sollte er zudem die strategische Ausrichtung des Unternehmens korrekt widerspiegeln.

Prozesse mit digitalen Lösungen vereinfachen

Früher war die Änderung des Unternehmenszwecks oft mit manuellem Aufwand und Abstimmung zwischen Gründerinnen und Gründern, Anwaltskanzleien sowie Treuhandbüros und Notariaten verbunden.

Heute vereinfachen digitale Plattformen diesen Prozess deutlich. Sie führen strukturiert durch die einzelnen Schritte und helfen, die notwendigen Dokumente korrekt zu erstellen.

Gerade für internationale Unternehmer, Investoren und Treuhandbüros mit mehreren Gesellschaften reduzieren digitale Lösungen den administrativen Aufwand und sorgen für mehr Sicherheit in der Umsetzung.

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Fazit

Die Änderung des Zwecks ist ein normaler Teil der Unternehmensentwicklung. Wenn sich ein Geschäft weiterentwickelt, sollte auch die rechtliche Grundlage angepasst werden.

Wer den Prozess versteht, kann die Änderung effizient umsetzen und korrekt im Handelsregister eintragen lassen.

Für Unternehmerinnen, Unternehmen sowie Investoren und auch bei der Beratung helfen digitale Lösungen diesen Schritt heute schneller, klarer und einfacher zu machen.

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