Aktienbuch digital verwalten.
Eine einfache Möglichkeit, Ihr Aktienregister digital zu verwalten.
Erstellen und aktualisieren Sie Ihr Aktienbuch in wenigen einfachen Schritten.
Unternehmen auswählen und Register öffnen
Suchen Sie nach dem Unternehmen, das Sie aktualisieren möchten, und öffnen Sie dessen digitales Aktienregister. Sehen Sie bestehende Versionen ein und wählen Sie das aktive Register aus, an dem Sie arbeiten möchten.
Aktionäre und wirtschaftlich Berechtigte hinzufügen oder aktualisieren
Erfassen oder bearbeiten Sie natürliche und juristische Aktionäre mit deren Anteilen, Prozentsätzen und Erwerbsdaten und erfassen Sie alle wirtschaftlich Berechtigten im entsprechenden Bereich.
Aktualisiertes Register speichern
Speichern Sie Ihre Änderungen als neue Version, sodass jede Aktualisierung nachvollziehbar bleibt.
Digitales Aktienregister
Warum ein Aktienregister mit Hoop führen?
Es ist schnell
Erstellen und aktualisieren Sie Ihr digitales Aktienregister in nur wenigen Minuten – ohne jedes Mal Tabellen oder Word-Vorlagen neu erstellen zu müssen.
Es ist einfach
Hoop führt Sie Schritt für Schritt: Wählen Sie das Unternehmen aus, fügen Sie Aktionäre hinzu oder passen Sie diese an und speichern Sie die aktuelle Version.
Es ist erschwinglich
Dank vollständig digitaler Prozesse und strategischer Partnerschaften halten wir unsere Preise so niedrig wie möglich.
Es ist sicher
Ihre Daten und Dokumente werden auf Schweizer Infrastruktur verarbeitet – mit starker Verschlüsselung und strengen Zugriffskontrollen. So behalten Sie ein zuverlässiges und rechtlich konformes Aktienregister.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Aktienregister?
Ein Aktienregister (auch Aktienbuch genannt) ist die offizielle Liste aller Aktionärinnen und Aktionäre einer Schweizer Gesellschaft mit deren Namen, Adressen und der Anzahl der gehaltenen Aktien, geführt vom Verwaltungsrat gemäss den Vorgaben des schweizerischen Rechts.
Welche Gesellschaften benötigen in der Schweiz ein Aktienregister?
Jede Schweizer AG mit Namenaktien und die meisten GmbHs müssen ein stets aktuelles Aktienregister führen und dieses jederzeit in der Schweiz zugänglich halten.
Wer ist für die Führung des Aktienregisters verantwortlich?
Der Verwaltungsrat (bzw. die geschäftsführenden Gesellschafter bei einer GmbH) ist dafür verantwortlich, dass das Aktienregister korrekt, vollständig und aktuell ist – auch wenn die praktische Führung an einen Treuhänder oder Anwalt delegiert wird.
Welche Informationen muss ich für jede Aktionärin / jeden Aktionär erfassen?
In der Regel erfassen Sie Name bzw. Firma, Adresse, Anzahl und Art der Aktien, Nennwert sowie das Erwerbsdatum und in bestimmten Fällen Nutzniessungen oder Pfandrechte.
Kann ich in Hoop sowohl natürliche Personen als auch juristische Aktionäre verwalten?
Ja, Sie können Privatpersonen und Unternehmen als Aktionäre erfassen, inklusive deren Vertretungen und Zeichnungsberechtigungen, sodass das Register die tatsächliche Eigentümerstruktur widerspiegelt.
Wie hilft mir Hoop, das Aktienregister aktuell zu halten?
Mit Hoop können Sie jede Änderung (neue Aktionäre, Übertragungen, Kapitalveränderungen) erfassen und neue Versionen mit Datum und Ersteller speichern, sodass Sie jederzeit eine klare Änderungshistorie haben.
Was ist der Unterschied zwischen dem Aktienregister und dem Transparenz‑ bzw. UBO‑Register?
Das Aktienregister führt die rechtlichen Eigentümer der Aktien auf, während das Transparenz‑ bzw. UBO‑Register (Ultimate Beneficial Owners) die natürlichen Personen erfasst, die das Unternehmen letztlich kontrollieren oder wirtschaftlich davon profitieren; das UBO‑Register stützt sich auf die Aktionärsdaten, wird aber als eigene, separate Liste geführt.
Kann ich das Transparenzregister am gleichen Ort wie das Aktienregister verwalten?
Ja. In Hoop verwalten Sie sowohl das Aktienregister als auch das Transparenz‑/UBO‑Register in einer Oberfläche, mit getrennten Ansichten, damit jedes Register seinem eigenen gesetzlichen Zweck entspricht.
Muss ich das Aktienregister bei einer Behörde einreichen?
Nein. Das Aktienregister wird in der Regel intern am Sitz der Gesellschaft geführt, muss aber für berechtigte Personen wie Aktionäre, Revisionsstelle oder Behörden einsehbar sein.
Wie lange muss ich Unterlagen zum Aktienregister aufbewahren?
Das Aktienregister und die zugrunde liegenden Dokumente sind grundsätzlich während der gesamten Dauer der Gesellschaft und mindestens zehn Jahre nach deren Löschung im Handelsregister aufzubewahren.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an contact@hoop.ch