Webinar vom Mahnwesen zur digitalen Betreibung mit Swiss21 und Hoop
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Betreibungsbegehren online einreichen – schweizweit, in wenigen Minuten.
Sichere Möglichkeit, ein Betreibungsverfahren online zu starten.
So leiten Sie eine Betreibung online ein.
Gläubiger- und Schuldnerangaben erfassen
Geben Sie die Angaben zu Ihnen oder Ihrem Unternehmen als Gläubiger sowie zur Person oder Firma ein, die Sie betreiben möchten.
Forderung definieren
Legen Sie Betrag, Währung, Fälligkeit und Grund Ihrer Forderung fest.
Prüfen und digital einreichen
Überprüfen Sie das erstellte Betreibungsbegehren und unterzeichnen Sie es elektronisch.
Betreibungsbegehren online einreichen.
Warum eine Betreibung mit Hoop einleiten?
Es ist schnell
Starten Sie Ihr Betreibungsbegehren in nur wenigen Minuten bequem von zu Hause aus und übermitteln Sie es direkt an das zuständige Betreibungsamt – ganz ohne Ausdrucken oder Versand per Post.
Es ist einfach
Hoop führt Sie durch drei klare Schritte: Geben Sie die Daten von Gläubiger und Schuldner ein, definieren Sie Ihre Forderung und prüfen sowie unterschreiben Sie Ihr Betreibungsbegehren digital – ohne komplizierte Formulare oder Behördengänge.
Es ist erschwinglich
Dank vollständig digitaler Prozesse und strategischer Partnerschaften halten wir unsere Preise so niedrig wie möglich.
Es ist sicher
Ihre Daten und Dokumente werden auf Schweizer Infrastruktur verarbeitet – mit starker Verschlüsselung und strengen Zugriffskontrollen. So ist Hoop ein sicherer Weg, ein rechtsgültiges Betreibungsbegehren zu starten.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Betreibungsbegehren?
Ein Betreibungsbegehren ist ein formeller Antrag, den Sie beim zuständigen Betreibungsamt einreichen, um ein offizielles Betreibungsverfahren gegen einen Schuldner in der Schweiz zu eröffnen. Wie das ganze Verfahren abläuft – vom Betreibungsbegehren über den Zahlungsbefehl bis zur Fortsetzung der Betreibung –, erklärt unser Leitfaden Betreibung einleiten in der Schweiz.
Wer kann ein Betreibungsbegehren einreichen?
Jede Privatperson oder jedes Unternehmen mit einer offenen Forderung gegen einen Schuldner in der Schweiz kann ein Betreibungsbegehren stellen – unabhängig davon, ob ein schriftlicher Vertrag besteht. Hoop richtet sich an Unternehmen und Treuhänder, die für ihre Kunden Forderungen eintreiben.
Brauche ich einen Anwalt, um ein Betreibungsbegehren einzureichen?
Nein. Sie können ein Betreibungsbegehren selbst einreichen. Unser geführter Online‑Prozess hilft Ihnen, alle notwendigen Angaben ohne juristische Vorkenntnisse zu machen.
Welche Informationen muss ich angeben?
Sie benötigen Basisangaben zu Ihnen (Gläubiger) und zum Schuldner, den geforderten Betrag mit Währung, das Fälligkeitsdatum sowie eine kurze Beschreibung bzw. den Grund der Forderung.
Wie weiss ich, welches Betreibungsamt zuständig ist?
Das müssen Sie nicht selbst herausfinden. Anhand der Adresse des Schuldners ermitteln wir das zuständige Betreibungsamt und leiten Ihr Begehren dorthin weiter.
Wird das Betreibungsbegehren elektronisch oder per Post eingereicht?
Wir erstellen das offizielle Betreibungsbegehren und übermitteln es in der Form an das zuständige Betreibungsamt, das es dort akzeptiert wird – Sie müssen nichts ausdrucken oder per Post versenden.
Wie lange dauert der Prozess?
Das Ausfüllen des Betreibungsbegehrens online dauert meist nur wenige Minuten. Die weitere Bearbeitungszeit hängt dann vom zuständigen Betreibungsamt ab.
Kann ich ein Betreibungsbegehren stellen, wenn der Schuldner die Forderung bestreitet?
Ja. Sie können trotzdem ein Betreibungsbegehren einreichen, der Schuldner kann jedoch Rechtsvorschlag erheben. Zur Durchsetzung Ihrer Forderung können danach weitere rechtliche Schritte nötig sein.
Wird der Schuldner über mein Betreibungsbegehren informiert?
Ja. Nachdem Ihr Betreibungsbegehren angenommen wurde, stellt das Betreibungsamt dem Schuldner einen Zahlungsbefehl aus und informiert ihn damit offiziell über Ihre Forderung.
Was kostet ein Betreibungsbegehren?
Das Betreibungsamt erhebt für den Zahlungsbefehl eine Gebühr nach GebV SchKG, abhängig von der Forderungshöhe. Der Gläubiger schiesst sie vor; tragen muss sie am Ende der Schuldner (Art. 68 SchKG). Hoop ist ein privater Anbieter und kein Betreibungsamt: Für die Einreichung über Hoop gilt zusätzlich ein fester Fallpreis – alle Positionen finden Sie auf der Preisseite Betreibungen.
Wie lange dauert es bis zum Zahlungsbefehl?
Hoop übermittelt Ihr Begehren via eSchKG direkt ans zuständige Betreibungsamt. Das Amt stellt den Zahlungsbefehl aus und stellt ihn dem Schuldner zu; dieser hat dann 20 Tage zum Bezahlen und 10 Tage, um Rechtsvorschlag zu erheben. Den Status sehen Sie in Hoop.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an contact@hoop.ch