Webinar vom Mahnwesen zur digitalen Betreibung mit Swiss21 und Hoop

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BETREIBUNGSBEGEHREN

Betreibungsbegehren online einreichen – schweizweit, in wenigen Minuten.

Sichere Möglichkeit, ein Betreibungsverfahren online zu starten.

So leiten Sie eine Betreibung online ein.

01

Gläubiger- und Schuldnerangaben erfassen

Geben Sie die Angaben zu Ihnen oder Ihrem Unternehmen als Gläubiger sowie zur Person oder Firma ein, die Sie betreiben möchten.

Hoop Betreibungsbegehren: Schuldner als Unternehmen erfasst mit Abgleich gegen das Handelsregister
02

Forderung definieren

Legen Sie Betrag, Währung, Fälligkeit und Grund Ihrer Forderung fest.

Hoop Betreibungsbegehren: zwei Forderungen mit Grund, Fälligkeit und Zins, Gesamtbetrag und Belege
03

Prüfen und digital einreichen

Überprüfen Sie das erstellte Betreibungsbegehren und unterzeichnen Sie es elektronisch.

Hoop Betreibungsbegehren, Übersicht: Gläubiger, Schuldner, Forderungen und Betreibungsamt – elektronisch signieren und per eSchKG übermitteln

Betreibungsbegehren online einreichen.

Warum eine Betreibung mit Hoop einleiten?

Es ist schnell

Starten Sie Ihr Betreibungsbegehren in nur wenigen Minuten bequem von zu Hause aus und übermitteln Sie es direkt an das zuständige Betreibungsamt – ganz ohne Ausdrucken oder Versand per Post.

Es ist einfach

Hoop führt Sie durch drei klare Schritte: Geben Sie die Daten von Gläubiger und Schuldner ein, definieren Sie Ihre Forderung und prüfen sowie unterschreiben Sie Ihr Betreibungsbegehren digital – ohne komplizierte Formulare oder Behördengänge.

Es ist erschwinglich

Dank vollständig digitaler Prozesse und strategischer Partnerschaften halten wir unsere Preise so niedrig wie möglich.

Es ist sicher

Ihre Daten und Dokumente werden auf Schweizer Infrastruktur verarbeitet – mit starker Verschlüsselung und strengen Zugriffskontrollen. So ist Hoop ein sicherer Weg, ein rechtsgültiges Betreibungsbegehren zu starten.

Häufig gestellte Fragen

Ein Betreibungsbegehren ist ein formeller Antrag, den Sie beim zuständigen Betreibungsamt einreichen, um ein offizielles Betreibungsverfahren gegen einen Schuldner in der Schweiz zu eröffnen. Wie das ganze Verfahren abläuft – vom Betreibungsbegehren über den Zahlungsbefehl bis zur Fortsetzung der Betreibung –, erklärt unser Leitfaden Betreibung einleiten in der Schweiz.

Jede Privatperson oder jedes Unternehmen mit einer offenen Forderung gegen einen Schuldner in der Schweiz kann ein Betreibungsbegehren stellen – unabhängig davon, ob ein schriftlicher Vertrag besteht. Hoop richtet sich an Unternehmen und Treuhänder, die für ihre Kunden Forderungen eintreiben.

Nein. Sie können ein Betreibungsbegehren selbst einreichen. Unser geführter Online‑Prozess hilft Ihnen, alle notwendigen Angaben ohne juristische Vorkenntnisse zu machen.

Sie benötigen Basisangaben zu Ihnen (Gläubiger) und zum Schuldner, den geforderten Betrag mit Währung, das Fälligkeitsdatum sowie eine kurze Beschreibung bzw. den Grund der Forderung.

Das müssen Sie nicht selbst herausfinden. Anhand der Adresse des Schuldners ermitteln wir das zuständige Betreibungsamt und leiten Ihr Begehren dorthin weiter.

Wir erstellen das offizielle Betreibungsbegehren und übermitteln es in der Form an das zuständige Betreibungsamt, das es dort akzeptiert wird – Sie müssen nichts ausdrucken oder per Post versenden.

Das Ausfüllen des Betreibungsbegehrens online dauert meist nur wenige Minuten. Die weitere Bearbeitungszeit hängt dann vom zuständigen Betreibungsamt ab.

Ja. Sie können trotzdem ein Betreibungsbegehren einreichen, der Schuldner kann jedoch Rechtsvorschlag erheben. Zur Durchsetzung Ihrer Forderung können danach weitere rechtliche Schritte nötig sein.

Ja. Nachdem Ihr Betreibungsbegehren angenommen wurde, stellt das Betreibungsamt dem Schuldner einen Zahlungsbefehl aus und informiert ihn damit offiziell über Ihre Forderung.

Das Betreibungsamt erhebt für den Zahlungsbefehl eine Gebühr nach GebV SchKG, abhängig von der Forderungshöhe. Der Gläubiger schiesst sie vor; tragen muss sie am Ende der Schuldner (Art. 68 SchKG). Hoop ist ein privater Anbieter und kein Betreibungsamt: Für die Einreichung über Hoop gilt zusätzlich ein fester Fallpreis – alle Positionen finden Sie auf der Preisseite Betreibungen.

Hoop übermittelt Ihr Begehren via eSchKG direkt ans zuständige Betreibungsamt. Das Amt stellt den Zahlungsbefehl aus und stellt ihn dem Schuldner zu; dieser hat dann 20 Tage zum Bezahlen und 10 Tage, um Rechtsvorschlag zu erheben. Den Status sehen Sie in Hoop.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an contact@hoop.ch