Von der Debitorenbuchhaltung zur digitalen Betreibung mit Abacus und Hoop
Jetzt anmeldenFragen und Antworten zu Betreibung und Betreibungsregisterauszug
Die häufigsten Fragen zur Betreibung in der Schweiz und zum Betreibungsregisterauszug. Hoop ist ein privater Software-Anbieter und dem eSchKG-Verbund des Bundesamts für Justiz als Teilnehmer angeschlossen: Sie reichen Betreibungsbegehren elektronisch ein und bestellen Auszüge online.
Betreibung einleiten
Wie leite ich eine Betreibung ein?
Sie stellen beim Betreibungsamt am Wohnsitz oder Sitz des Schuldners ein Betreibungsbegehren. Mit Hoop erfassen Sie Gläubiger, Schuldner und Forderung, signieren qualifiziert elektronisch und Hoop übermittelt das Begehren über eSchKG an das zuständige Amt. → Betreibung einleiten
Rechtsgrundlage: Art. 67 SchKG
Brauche ich für eine Betreibung einen Anwalt?
Nein. Jede Gläubigerin kann ein Betreibungsbegehren selbst stellen, auch ohne schriftlichen Vertrag. Hoop führt Sie durch die Angaben. → Betreibung mit Hoop
Welche Angaben braucht ein Betreibungsbegehren?
Name und Adresse von Gläubiger und Schuldner, den Forderungsbetrag in Franken, allenfalls Zins ab einem Datum, und den Grund der Forderung, etwa die Rechnung mit Nummer und Datum.
Welches Betreibungsamt ist zuständig?
Grundsätzlich das Amt am Wohnsitz des Schuldners oder am Sitz der Firma. Hoop ermittelt das zuständige Amt anhand der Adresse und leitet das Begehren dorthin.
Rechtsgrundlage: Art. 46 SchKG
Kann ich ein Betreibungsbegehren online einreichen?
Ja. Hoop übermittelt das signierte Begehren elektronisch über den Standard eSchKG, Sie müssen nichts ausdrucken oder per Post senden. Sie können ein Begehren auch direkt beim Betreibungsamt oder über den Betreibungsschalter des Bundes einreichen.
Ablauf und Fristen
Was passiert nach dem Betreibungsbegehren?
Das Betreibungsamt stellt dem Schuldner den Zahlungsbefehl zu. Der Schuldner hat 20 Tage, um zu zahlen, und 10 Tage, um Rechtsvorschlag zu erheben. Den Status und die Fristen sehen Sie in Hoop.
Rechtsgrundlage: Art. 69 SchKG, Art. 74 SchKG
Was bedeutet ein Rechtsvorschlag?
Mit dem Rechtsvorschlag bestreitet der Schuldner die Forderung, die Betreibung steht still. Um weiterzumachen, beantragen Sie beim Gericht die Rechtsöffnung, mit einer Schuldanerkennung die provisorische, mit einem Urteil die definitive.
Rechtsgrundlage: Art. 80 SchKG, Art. 82 SchKG
Wann kann ich die Betreibung fortsetzen?
Wurde kein Rechtsvorschlag erhoben oder ist er beseitigt, stellen Sie frühestens 20 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehls das Fortsetzungsbegehren, spätestens innert eines Jahres. Je nach Schuldner folgt die Pfändung oder bei im Handelsregister eingetragenen Firmen die Konkursandrohung.
Rechtsgrundlage: Art. 88 SchKG, Art. 39 SchKG
Was ist ein Verlustschein?
Den Verlustschein erhalten Sie, wenn eine Pfändung die Forderung nicht oder nur teilweise deckt. Er belegt die offene Restforderung, mit ihm können Sie später erneut betreiben. In Hoop verwalten Sie Verlustscheine an einem Ort.
Rechtsgrundlage: Art. 149 SchKG
Kann der Schuldner eine ungerechtfertigte Betreibung löschen lassen?
Hat der Schuldner Rechtsvorschlag erhoben, kann er drei Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls verlangen, dass die Betreibung Dritten nicht mehr bekanntgegeben wird. Das Betreibungsamt gibt dem Gläubiger dann 20 Tage, um nachzuweisen, dass er rechtzeitig ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet hat.
Rechtsgrundlage: Art. 8a SchKG
Kosten
Was kostet eine Betreibung?
Das Betreibungsamt erhebt Gebühren nach der Gebührenverordnung zum SchKG, abhängig von der Forderungshöhe. Der Gläubiger schiesst sie vor, tragen muss sie am Ende der Schuldner. Für die Einreichung über Hoop kommt ein Fixpreis dazu. → Preise Betreibungen
Rechtsgrundlage: Art. 68 SchKG
Ist Hoop ein Betreibungsamt?
Nein. Hoop Corporate Services SA ist ein privater Software-Anbieter und als Teilnehmer an eSchKG angeschlossen. Die amtlichen Gebühren sind gleich, ob Sie direkt beim Amt oder über Hoop einreichen.
Betreibungsregisterauszug
Was zeigt ein Betreibungsregisterauszug?
Der Auszug zeigt die Betreibungen gegen eine Person oder Firma mit Betrag und Stand, etwa Zahlungsbefehl, Pfändung oder Verlustschein. Er gilt für den Kreis des ausstellenden Betreibungsamts, meist den aktuellen Wohnsitz oder Sitz. → Betreibungsauszug erklärt
Kann ich einen Betreibungsregisterauszug über eine andere Person oder Firma bestellen?
Ja, wenn Sie ein Interesse glaubhaft machen, etwa mit einer offenen Rechnung oder einem geplanten Vertrag. Den Nachweis laden Sie bei der Bestellung in Hoop hoch. → Auszug über Dritte
Rechtsgrundlage: Art. 8a SchKG
Wie schnell erhalte ich den Auszug, und in welcher Form?
In der Regel am gleichen oder nächsten Arbeitstag, als elektronisch signiertes PDF. Das Betreibungsamt stellt ihn in der Amtssprache des Kantons oder der Gemeinde aus. → Auszug bestellen
Wie alt darf ein Betreibungsregisterauszug sein?
Der Auszug zeigt den Stand am Ausstellungsdatum. Vermieter, Banken und Arbeitgeber verlangen meist einen Auszug, der nicht älter als einige Wochen bis drei Monate ist.
Soll ich vor einer Betreibung einen Auszug über den Schuldner bestellen?
Für das Begehren ist er nicht nötig, aber oft sinnvoll: Er zeigt, ob gegen den Schuldner bereits Betreibungen oder Verlustscheine bestehen.