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AGB

Allgemeine Bestimmungen der HOOP Corporate Services SA für die Nutzung des HOOP-Kontos und ihrer Dienste (Oktober 2026)

1.       Allgemeines

1.1    Dies sind die Allgemeinen Bestimmungen (AB) der HOOP CORPORATE Services SA, Heiligkreuzstrasse 5, 9008 St. Gallen, Schweiz (HOOP) für die Nutzung des HOOP-Kontos und ihrer Dienste als Software-as-a-Service (SaaS) Lösung. Dazu gehören insbesondere die Unterstützung bei Gründung und Mutation von Unternehmen in der Schweiz, bei Führung und Verwaltung von digitalen Registerdiensten, bei Handlungen im Zusammenhang mit Schuldbetreibung und Konkurs sowie die Erbringung anderer Unternehmensdienstleistungen. Die Dienstleistung erfolgt stets im Rahmen eines digitalen Prozesses und wird auf den Webseiten von HOOP oder im Rahmen des HOOP-Kontos dargestellt.

1.2    Dafür müssen diese AB akzeptiert sowie die Datenschutzerklärung von HOOP zur Kenntnis genommen werden (Anklicken der Checkbox bei Registrierung). Das Vertragsverhältnis zwischen HOOP und dem Unternehmen als Inhaber des HOOP-Kontos (Besitzer) beginnt mit Registrierung für ein HOOP-Konto, spätestens mit Nutzung eines Dienstes von HOOP (HOOP-Dienste) (u.U. nach erneuter Akzeptanz der AB beim Login zum HOOP-Konto) unter den nachfolgenden Bestimmungen. Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Unternehmen, nicht an Verbraucher, mit Ausnahme wie der Einholung von eigenen Betreibungsregisterauskünften.

1.3    Der Registrierende bestätigt, dass er volljährig ist und über die nötige Geschäfts- bzw. Handlungsfähigkeit für das Unternehmen mit Geschäftssitz in der Schweiz verfügt, für welches er im Auftrag und in Vertretung das HOOP-Konto eröffnet. Der Besitzer trägt das Risiko für ungenügende Vertretungsberechtigung oder fehlende Legitimation seiner handelnden Personen.

1.4    Die Eröffnung eines HOOP-Kontos ohne Geschäftssitz in der Schweiz sowie die Gründung oder Mutation von Rechtseinheiten ohne Geschäftssitz in der Schweiz oder ohne operative Geschäftstätigkeit in der Schweiz (wie namentlich Domizilgesellschaften und Holdinggesellschaften ohne eigene operative Tätigkeit) sind nicht gestattet. Solche Konten bzw. Leistungen werden von HOOP abgelehnt bzw. deaktiviert. Der Besitzer bestätigt mit jeder Gründung oder Mutation einer Rechtseinheit (ausgenommen Einzelunternehmen) wahrheitsgemäss und vollständig, dass die Rechtseinheit eine operative Geschäftstätigkeit ausübt bzw. ausüben wird. Bei Gründungen und Zweckänderungen wird diese Bestätigung als Klausel in den Zweck der Rechtseinheit aufgenommen und mit diesem im Handelsregister veröffentlicht.

1.5    Diese AB lassen andere Bestimmungen, die auf die Nutzung von Software, Applikationen oder Diensten, auch von Drittanbietern, bei Nutzung der HOOP-Dienste Anwendung finden, unberührt und gelten neben diesen AB.

2.       HOOP-Konto, Besitzer, Benutzer und HOOP-Dienste

2.1    Die Registrierung eines HOOP-Kontos kann direkt über die Webseite von HOOP oder aus einer Drittanbietersoftware heraus erfolgen. Nach erfolgreicher Erstellung des Kontos ist dieses durch den Besitzer für sich bzw. für sein Unternehmen für die HOOP-Dienste nutzbar. Darüber hinaus kann er HOOP-Dienste im Auftrag seiner eigenen Kunden nutzen.

2.2    Voraussetzung für die Eröffnung eines HOOP-Kontos ist die vorgängige Registrierung als Nutzer über den DeepCloud Authentifizierungsdienst (SSO). Nutzt ein Besitzer das HOOP-Konto und die HOOP-Dienste für seine Kunden, so bestätigt er, dass er für sie über die erforderliche Vertretungsbefugnis verfügt, um für sie die HOOP-Dienste zu nutzen. Insbesondere bestätigt er, dass er die Befugnis hat, alle relevanten Informationen und Dokumente im Namen seiner Kunden an HOOP zu übermitteln. Dies gilt auch bezüglich Drittanbietern, welche für die Bereitstellung von digitalen Leistungen zwischen dem Besitzer, Kunden und Behörden eingebunden werden müssen. Es besteht kein Vertragsverhältnis zwischen HOOP und den Kunden des Besitzers.

2.3    Die Anmeldung zum HOOP-Konto erfolgt passwortgeschützt. Bei Anmeldung über einen Drittanbieter gelten dessen Bestimmungen. Es besteht die Möglichkeit, dass alle für ein HOOP-Konto registrierten E-Mail-Adressen bzw. deren Unternehmens-Domain(s) dem HOOP-Konto dieses Unternehmens zugewiesen werden.

2.4    Nach Registrierung und Anmeldung können der Besitzer sowie die mit ihm verknüpften berechtigten Benutzer (Benutzer) die HOOP-Dienste in Anspruch nehmen.

2.5    Alle vertragsrelevanten Angaben zum Besitzer und seinen Benutzern müssen stets richtig, wahrheitsgemäss und aktuell sein. HOOP darf Nachweise für die Richtigkeit dieser Angaben verlangen oder selbst Nachprüfungen vornehmen.

2.6    Bevor HOOP einen Besitzerwechsel vornehmen kann, bedarf es der Zustimmung des alten sowie des neuen Besitzers durch die jeweils vertretungsberechtigte(n) Person(en) in schriftlicher oder qualifizierter elektronischer Form.

2.7    Vertragsrelevante Informationen – wie Rechnungen, Mahnungen, Dienste- oder Vertragsänderungen, Informationen zum Betrieb des HOOP-Kontos – können dem Besitzer postalisch, an die angegebene E-Mail-Adresse, in sein HOOP-Konto oder auf andere Weise rechtsgültig zugestellt werden.

2.8    Der Besitzer ermöglicht den Benutzern den Zugang zum HOOP-Konto und zu den HOOP-Diensten. Sie können je nach Benutzergruppe mit unterschiedlichen Rechten ausgestattet werden. Der Besitzer darf nur bevollmächtigten Benutzern den Zugang zum HOOP-Konto gewähren und ist selbst dafür verantwortlich, dass er bestehende Vollmachten verwaltet bzw. widerruft. Zusätzlich können weitere Berechtigte (über einen Link) auf geteilte Inhalte zugreifen. Der Besitzer allein ist uneingeschränkt verantwortlich für die Nutzung des HOOP-Kontos und der HOOP-Dienste sowie für das (Fehl-)Verhalten seiner Benutzer (inkl. seiner Administratoren).

2.9    In bestimmten Fällen ist die Identifikation einer Person bzw. die Verifikation des Unternehmens erforderlich. Hierbei kommt es zu einem Datenaustausch sowie zur Übermittlung des Ergebnisses der Identifikation bzw. Verifikation zwischen HOOP und dem Unternehmen, das die Identifikation bzw. Verifikation vornimmt.

3.       Nutzungsumfang

3.1    Innerhalb des HOOP-Kontos können die jeweils angebotenen HOOP-Dienste in Anspruch genommen werden (wie Unterstützung bei Gründung bzw. Mutation von Unternehmen mit Geschäftssitz Schweiz, Betreibungsregisterauskünfte, Auslösung von Betreibungen, Informationsübermittlungen etc.).

3.2    Damit gewisse Auskünfte eingeholt werden können, ist ein besonderes Interesse nach Schuldbetreibungs- und Konkurs Gesetz (SchKG) glaubhaft zu machen. Ohne Glaubhaftmachung eines solchen Interesses dürfen über HOOP-Dienste keine Betreibungsregisterauskünfte beantragt werden. Bei Schäden im Zusammenhang mit der (fehlenden) Glaubhaftmachung eines solchen Interesses stellt der Besitzer HOOP von jeglicher Haftung frei und hält sie gegenüber Ansprüchen Dritter schadlos.

3.3    Die HOOP-Dienste umfassen die Gebrauchsüberlassung der erforderlichen Software und Musterdokumente, den Import von Inhalten, die Übermittlung und der Empfang von Informationen und Dokumenten an und von den beim jeweiligen Prozess Beteiligten – wie Notare, Urkundspersonen und Behörden.

3.4    HOOP stellt die notwendige Infrastruktur (Hard- und Software) und Inhalte (wie Musterdokumente) bereit. Der Besitzer hat keinen Anspruch auf fortlaufende Aktualisierungen oder Erweiterungen der HOOP-Dienste. HOOP darf diese jederzeit ändern oder beenden. Der Besitzer akzeptiert, dass das HOOP-Konto für alle Besitzer in demselben Release betrieben und zum von HOOP vorgegebenen Zeitpunkt aktualisiert wird.

3.5    HOOP bietet keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit des HOOP-Kontos oder der HOOP-Dienste und schuldet keinen Erfolg im Sinne einer werkvertraglichen Leistung bei Nutzung der HOOP-Dienste, da diese abhängig von der Erbringung von Diensten bzw. Amtshandlungen Dritter sind und somit ausserhalb der Kontrolle und des Verantwortungsbereichs von HOOP liegen. Sofern HOOP bereits HOOP-Dienste erbracht hat, hat sie Anspruch auf ihre Vergütung und der Besitzer weder Anspruch auf erneute Leistung noch auf Rückvergütung bereits bezahlter Vergütungen.

3.6    HOOP gewährleistet, dass der Besitzer die erforderlichen Informationen für eine Gründung oder Mutation in das Formular von HOOP eingeben kann. HOOP bietet nur die im Rahmen ihrer Dienste zur Verfügung gestellten Dokumente an. Sollten zusätzliche benötigt werden, so wird der Besitzer diese beibringen.

3.7    Zur Gründung von manchen Gesellschaftsformen ist die Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos bei einer Bank oder einem Finanzdienstleister notwendig. Wenn der Besitzer sich bei Nutzung der HOOP-Dienste für die Dienstleistungen einer Bank oder eines Finanzdienstleisters entscheidet, wird für den Besitzer durch die Bank oder den Finanzdienstleister ein Bankkonto eröffnet, auf welches das Kapital des zu gründenden Unternehmens einzuzahlen ist. Diese dürfen davon ausgehen, dass der Besitzer die Zustimmung seines Kunden zur Eröffnung eines solchen Kapitaleinzahlungskontos eingeholt und ordnungsgemäss dokumentiert hat. Der Besitzer nimmt zur Kenntnis, dass Kontrollen in Bezug darauf durchgeführt werden dürfen. Er erhält Informationen mit Zahlungsanweisungen für das Kapitaleinzahlungskonto per E-Mail, wobei der erforderliche Betrag unverzüglich und entsprechend den erhaltenen Anweisungen überwiesen werden muss. Wenn der Besitzer respektive der Kunde das Kapital nicht selbständig auf das eröffnete Geschäftskonto überweisen möchte, kann HOOP die für die technische Abwicklung bzw. Übermittlung erforderlichen Angaben (z.B. IBAN und Angaben zu den freigabeberechtigten Personen) beim Besitzer anfordern und an den jeweiligen Finanzdienstleister übermitteln. HOOP nimmt keine Gelder des Besitzers oder Kunden entgegen, verwahrt oder verwaltet diese nicht und verfügt auch nicht über diese. HOOP erteilt insbesondere keine Zahlungsaufträge im Namen und Auftrag des Besitzers oder Kunden. Die Überweisung bzw. Freigabe erfolgt ausschliesslich durch den Besitzer bzw. die hierzu berechtigten Personen gegenüber der jeweiligen Bank oder dem jeweiligen Finanzdienstleister. Sobald die Bestätigung über das Kapital und die unterzeichneten Dokumente eingegangen sind, leitet HOOP diese an den Notar bzw. die Urkundsperson zur öffentlichen Beurkundung über die Gründung des Unternehmens in Vollmacht weiter.

3.8    Sollte bei Nutzung der HOOP-Dienste keiner der zur Verfügung gestellten Dienste einer Bank oder eines Finanzdienstleisters genutzt werden, hat der Besitzer die erforderliche Bankbestätigung direkt über das Formular oder zu einem späteren Zeitpunkt per E-Mail an HOOP zu übermitteln.

3.9    Sobald alle erforderlichen Angaben erfolgt sind, kann das Formular abgeschickt und die Zahlung bestätigt werden. HOOP wird den Besitzer kontaktieren, falls noch Informationen fehlen. Anschliessend werden die Dokumente zur Unterzeichnung per QES über DeepSign an die erforderlichen Personen zur Signatur gesendet. Nach deren Signatur per DeepSign werden die Dokumente in dem dafür vorgesehenen DeepBox Ordner gespeichert.

3.10    Sind alle erforderlichen Informationen und Dokumente vorhanden, kann die Anmeldung zur Eintragung des Unternehmens an das zuständige Handelsregisteramt gesandt werden.

3.11    HOOP gewährleistet dem Besitzer weder die korrekte, zeitnahe oder vollständige Ausführung aller durch den Besitzer benötigten Dienste durch Drittanbieter (z.B. Banken, Finanzdienstleister, Signaturdienste, Notare, Urkundspersonen oder Behörden), noch dass die durch den Besitzer den Drittanbietern zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumente durch diese korrekt und vollständig geprüft und verarbeitet sowie bei Behörden eingereicht und eingepflegt werden (wie zur Beurkundung, Gründung oder Mutation eines Unternehmens). Dies gilt bei allen HOOP-Diensten.

3.12    Die für die Erbringung eines HOOP-Dienstes bereitgestellten Dokumentationen werden ausschliesslich unter Verwendung der durch den Besitzer bereitgestellten Informationen erstellt. Der Besitzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass HOOP keine Rechts- oder Steuerberatung erbringt und dass die Haftung von HOOP in dieser Hinsicht ausgeschlossen ist.

3.13    Leistungen von HOOP können in ihrem Ermessen gratis (wie Testumgebung eines HOOP-Kontos) oder kostenpflichtig angeboten werden. Wird eine kostenpflichtige Leistung genutzt, verpflichtet sich der Besitzer zur Zahlung der angegebenen Preise. Werden kostenpflichtige Dienste von Drittanbietern (wie Handelsregister, Notare, Urkundspersonen, Banken und Softwareanbieter) in Anspruch genommen, sind diese durch den Besitzer gesondert an diese zu vergüten.

3.14    Details zu den HOOP-Diensten, deren Nutzungsumfang und Preisen sind bei Nutzung eines HOOP-Dienstes aufgeführt. Dem Besitzer ist der wesentliche Leistungsumfang bekannt und er klärt selbst ab, ob sie seinen Anforderungen genügen. Er erkennt sie als ordnungsgemäss, zweckentsprechend und zur Vertragserfüllung tauglich an.

3.15    HOOP wird vom Besitzer oder seinen Benutzern eingestellte Inhalte nur auf ihre Gesetz- oder Rechtmässigkeit überprüfen, sofern sie durch Gesetz oder Gerichte dazu verpflichtet ist. Sie wird, soweit möglich und erlaubt, den Besitzer vorgängig über eine Überprüfung informieren. In einem solchen Fall kann HOOP verpflichtet sein, Inhalte herauszugeben oder Zugriff darauf zu gewähren. HOOP wird die ihr zustehenden, angemessenen Rechtsmittel zur Rechtsverteidigung ausschöpfen.

3.16    HOOP kann für die Erbringung ihrer Leistungen qualifizierte Dritte (wie Hilfspersonen und Substituten) beiziehen, was der Besitzer hiermit genehmigt. Die Beiziehung solcher Dritten erfolgt im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Notare, Urkundspersonen, Behörden, Banken und Finanzdienstleister sind keine Hilfspersonen oder Substituten von HOOP, sondern Drittanbieter im Sinne dieser AB.

3.17    HOOP kann als beigezogener Dienstleister für die Tätigkeiten des Besitzers (auch für seine Kunden) als seine Hilfsperson tätig sein. Die Leistungen von HOOP erfolgen nach sorgfältiger Auswahl von HOOP durch den Besitzer, gemäss diesen AB und den Weisungen und unter der Kontrolle des Besitzers, so dass HOOP bei ihrer Leistungserbringung in die organisatorischen Massnahmen des Besitzers eingebunden wird. HOOP agiert dabei nur im Namen und auf Rechnung des Besitzers. Der Besitzer bleibt für die Erfüllung seiner eigenen gesetzlichen Pflichten, auch gegenüber seinen Kunden, verantwortlich.

3.18    Bei Erfassung von Geschäftsdaten besteht die Möglichkeit zur Nutzung einer «auto-complete»-Funktion. Eine missbräuchliche Nutzung dieser Funktion, z.B. für eine widerrechtliche Verwendung der Adressdaten, ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann HOOP das Vertragsverhältnis mit dem Besitzer beenden, die Datenlöschung sowie Schadenersatz verlangen.

3.19    Auf Anfrage kann HOOP eine Testumgebung für das HOOP-Konto zur Verfügung stellen. Für die Nutzung der Testumgebung schliesst HOOP – soweit gesetzlich zulässig – jegliche Gewährleistung und Haftung aus.

4.       KI-Funktionen

4.1    HOOP stellt unterschiedliche KI-gestützte Funktionen im Rahmen der Nutzung der HOOP-Dienste zur Verfügung, die von einem beauftragten Dienstleister durch modifizierte KI-Modelle zur Verfügung gestellt werden.

4.2    HOOP hat das Recht, die KI-Funktionen, die dabei eingesetzten KI-Modelle sowie ihre Modifikationen zu aktualisieren, anzupassen, einzuschränken oder auszutauschen. Sie hat keinen Einfluss auf die Gestaltung oder den Umfang der bereitgestellten KI-Modelle sowie auf das vorgängige Training dieser KI-Modelle.

4.3    Der Besitzer sichert zu, dass bei Nutzung der KI-gestützten Funktionen durch ihn oder seine Benutzer darin eingegebene Inhalte (Eingaben) keine Rechte Dritter verletzen und er über alle erforderlichen Rechte, Genehmigungen und Lizenzen für die Eingaben verfügt.

4.4    Er sichert zu, keine Inhalte in die KI-gestützten Funktionen einzugeben, welche geltende Gesetze und Vorschriften oder die Rechte Dritter verletzen. Die KI-gestützten Funktionen dürfen insbesondere nicht dafür verwendet werden, um rechtswidrige Aktivitäten auszuüben; geistiges Eigentum oder Persönlichkeitsrechte Dritter zu verletzen; die KI-gestützten Funktionen zu überlasten, zu manipulieren oder Sicherheitsmechanismen zu umgehen; Inhalte zur Erstellung eigener KI-Modelle oder -Systeme zu verwenden; automatisierte Abfragen, Scraping oder Datenerfassungen auszuführen; Reverse Engineering, Dekompilierung oder Rekonstruktion der KI-gestützten Funktionen vorzunehmen. In einem solchen Fall behält sich HOOP das Recht vor, die Nutzung der KI-gestützten Funktionen einzuschränken oder zu beenden.

4.5    Der Besitzer behält bei Nutzung der KI-gestützten Funktionen sämtliche Rechte an allen ihm gehörigen Eingaben. HOOP beansprucht kein Eigentum an diesen Eingaben.

4.6    Sofern Rechte an den durch die KI-gestützten Funktionen durch Eingaben des Besitzers oder seiner Benutzer generierten Inhalten (Ausgaben) be- oder entstehen, gehören diese dem Besitzer bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber. HOOP beansprucht daran kein Eigentum, hat jedoch das Recht, mit den Ausgaben identische oder ähnliche Ausgaben zu generieren.

4.7    Der Besitzer bzw. seine Benutzer prüfen vor Verwendung der Ausgaben, dass sie bei ihrer Verwendung keine Rechte Dritter verletzen. Sie sind bei Verwendung der Ausgaben für ihre Zwecke, Richtigkeit, Eignung und Rechtmässigkeit selbst verantwortlich und anerkennen, dass KI-Systeme fehlerhafte, unvollständige oder irreführende Ausgaben erzeugen können. HOOP übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen des Besitzers bzw. seiner Benutzer, die auf der Nutzung der Ausgaben beruhen.

4.8    HOOP erhält an allen Ein- und Ausgaben für die Erbringung der KI-Services ein kostenloses Nutzungsrecht, die Ein- und Ausgaben dafür zu verarbeiten und zu nutzen.

4.9    HOOP wird die Ein- und Ausgaben des Besitzers nicht zu eigenen, anderen als den in diesen AB beschriebenen Zwecken verwenden. HOOP behält sich in besonderen Fällen vor, nach Freigabe durch den Besitzer (wie in einem Supportfall), die zur Verfügung gestellten Ein- und Ausgaben nach ihrer Anonymisierung zur Verbesserung und Weiterentwicklung ihrer Leistungen sowie für Trainingszwecke ihrer AI-Services zu nutzen.

4.10    HOOP darf bei einem Hinweis, bei Verdacht oder bei Kenntnis auf rechtswidrige Ein- oder Ausgaben diese inhaltlich prüfen und löschen, um Verstösse gegen diese AB und Gesetze sowie um Missbrauch oder sicherheitsrelevante Vorfälle zu verhindern oder zu beheben, sofern der Besitzer diese trotz Aufforderung nicht selbst innerhalb einer angemessenen Frist löscht.

4.11    Sofern bei Nutzung der KI-gestützten Funktionen auch Personendaten durch Eingaben des Besitzers bzw. seiner Benutzer verarbeitet werden, liegt die Verantwortung für die Rechtmässigkeit dieser Datenverarbeitungen beim Besitzer als Verantwortlichem im datenschutzrechtlichen Sinn.

4.12    Der Besitzer sorgt bei Vorliegen bestehender Regulierungen zu KI-Systemen bei Nutzung der KI-gestützten Funktionen (wie Transparenzpflichten) selbst für die Einhaltung der entsprechenden Pflichten.

5.       Drittanbieterdienste

5.1    Nicht zu den Leistungen von HOOP zählen Dienste von Drittanbietern (wie Behörden, Banken, Finanzdienstleistern, Softwareanbietern, Vertrauensdiensteanbietern), die für die Nutzung der Dienste von HOOP erforderlich und bei ihrer Nutzung verfügbar sind (wie das Hosting von Dokumenten in dem DeepBox Ordner), das elektronische Signieren von Dokumenten (wie DeepSign), die Einzahlung des Gründungskapitals für juristische Personen oder die Beurkundung bzw. Beglaubigung von Dokumenten durch Notare oder Urkundspersonen. Notare und Urkundspersonen werden in eigener Verantwortung und nach dem für sie geltenden Recht tätig; das Vertragsverhältnis über die Beurkundung bzw. Beglaubigung besteht ausschliesslich zwischen ihnen und dem Besitzer bzw. dessen Kunden. Soweit HOOP einen Notar oder eine Urkundsperson vorschlägt oder deren Einbindung technisch ermöglicht, vermittelt sie lediglich den Kontakt und die Übermittlung der Dokumente.

5.2    Damit HOOP die HOOP-Dienste erbringen kann, hat der Besitzer die jeweils geforderten Dienste eines Drittanbieters zu nutzen und die entsprechenden Anforderungen zu erfüllen (z.B. Zurverfügungstellen von Unterlagen zu Identität, Wohnsitz oder Herkunft des Gründungskapitals; andere Offenlegungspflichten; Einzahlen des Gründungskapitals oder die Signatur der benötigten Dokumente).

5.3    Drittanbieterdienste können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen genutzt werden. Hierfür gelten gesonderte Vergütungen sowie Vertrags- und Datenschutzbestimmungen, die der Besitzer bei Aktivierung oder Nutzung akzeptiert. HOOP ist an diesen Vertragsverhältnissen in keiner Weise beteiligt und schliesst in dieser Hinsicht jede Gewähr und Haftung vollumfänglich aus.

5.4    Werden (kostenpflichtige) Dienste von HOOP oder eines Drittanbieters bei Nutzung der HOOP-Dienste durch seine Benutzer in Anspruch genommen, erfolgt dies für den Besitzer. HOOP geht davon aus, dass die Bevollmächtigung des Besitzers hierfür vorliegt. Sämtliche Kosten von HOOP und dieser Drittanbieter sind durch den Besitzer zu vergüten.

5.5    HOOP gewährleistet nicht die ununterbrochene Verfügbarkeit dieser Drittanbieterdienste bei Nutzung der HOOP-Dienste. Sowohl die Drittanbieterdienste als auch die HOOP-Dienste unterliegen Wartungs- oder Geschäftszeiten, wobei es zu Unterbrüchen der Dienste kommen kann. HOOP haftet für keinerlei Nachteile, die dem Besitzer, seinen Benutzern oder Kunden bei diesen Unterbrüchen entstehen.

5.6    Der Besitzer nimmt zur Kenntnis, dass ggf. benötigte elektronische Signaturen entsprechend den Anforderungen abgegeben werden müssen, da bestehende Formvorschriften zu erfüllen sind. HOOP hat keinen Einfluss darauf, wie die Signaturdienste des Drittanbieters genutzt und erbracht werden und ist nicht dafür verantwortlich, welche Signaturart ausgewählt wird, wie der Prozess der Einholung einer Signatur festgelegt wird und ob diese zeitnah (inkl. einer vorgängigen Identifikation des Signierenden) für den Besitzer erbracht werden.

5.7    Bei Nutzung der HOOP-Dienste können Dienste von Banken und Finanzdienstleistern zur Eröffnung des Kapitaleinzahlungskontos in Anspruch genommen werden. Der Besitzer nimmt zur Kenntnis, dass HOOP lediglich als Übermittler der Kommunikation zwischen dem Besitzer und der Bank oder dem Finanzdienstleister agiert und weder Partei der Verhandlungen noch des Vertragsverhältnisses dieser Dienste ist.

5.8    Werden Dienste von Drittanbietern genutzt, findet ein Informations- und Dokumentenaustausch zwischen den jeweiligen Beteiligten statt, damit diese ihre Dienste erbringen können. Dabei ist jeder Beteiligte für die jeweils stattfindenden Datenverarbeitungen und die Sicherheit der Daten in seinem Tätigkeitsbereich nach den vereinbarten Bestimmungen zuständig. HOOP ermöglicht hierbei durch Schnittstellen zu den Drittanbietern diesen Austausch, ohne in die Dienste der Drittanbieter involviert zu sein oder Einfluss auf deren Dienste zu haben. Der Besitzer erteilt hiermit HOOP und den jeweiligen Drittanbietern seine Einwilligung für diesen Austausch und erlaubt bei Nutzung der Dienste den jeweils Beteiligten ausdrücklich die erforderlichen Zugriffe sowie die Verarbeitung der Informationen und Dokumente.

5.9    HOOP darf bei Vorliegen berechtigter Gründe die Nutzung solcher Drittanbieterdienste im Rahmen der HOOP-Dienste ändern, einschränken, aussetzen oder (endgültig) beenden. HOOP wird dieses Recht insbesondere bei Anomalien im Zugangsverhalten, Störungen, Gefahren, Einschränkung von anderen Systemen, (dringenden) Wartungsarbeiten, Verletzungen der Datensicherheit oder sonstigen Notfällen, ungewöhnlichen Angriffen, Vertragsverletzungen oder aus vergleichbaren Gründen sowie in Fällen höherer Gewalt im erforderlichen Umfang ausüben.

5.10    Damit die HOOP-Dienste effizient erbracht werden können, ist der Besitzer verpflichtet, die für den jeweiligen HOOP-Dienst erforderlichen und zur Verfügung gestellten Dienste der Drittanbieter in Anspruch zu nehmen. Es sind HOOP die jeweils erforderlichen Dokumente (z.B. Bankbestätigung, signierte Dokumente) gesondert (direkt über das angebotene Formular oder per E-Mail) zu übermitteln.

6.       Pflichten des Besitzers und seiner Benutzer

6.1    Sowohl die Gründung bzw. Mutation eines Unternehmens in der Schweiz als auch weitere HOOP-Dienste erfordern das Zusammenspiel vieler Beteiligter, eingeschlossen die erforderlichen Leistungen des Besitzers.

6.2    Die Mitwirkungspflichten des Besitzers und seiner Benutzer sowie seiner Kunden sind Hauptleistungspflichten. Nutzt der Besitzer HOOP-Dienste für seine Kunden, sorgt er dafür, dass auch diese die erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbringen, und steht hierfür gegenüber HOOP ein. Werden die Mitwirkungshandlungen nicht richtig, nicht vollumfänglich oder nicht rechtzeitig erbracht, kann HOOP ihre Dienste nicht oder nicht wie vereinbart erbringen. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass sie die ihnen obliegenden Pflichten nach diesen AB erfüllen und die HOOP-Dienste nach geltendem Schweizer Recht bestimmungsgemäss nutzen.

6.3    Sie werden aktiv und rechtzeitig an allen Handlungen mitwirken, die zur Erbringung der HOOP-Dienste und den Drittanbietern erforderlich sind und bei Nutzung des Dienstes verlangt werden. HOOP haftet nicht für Verzögerungen oder sonstige Unzulänglichkeiten bei der Erbringung von Diensten, sofern diese darauf zurückzuführen sind, dass bestehenden Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen wurde.

6.4    Sollte der Besitzer oder seine Benutzer die ihnen obliegenden Pflichten nicht erfüllen, so ist jegliche Gewähr und Haftung von HOOP in Bezug auf HOOP-Dienste – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Ausserdem kann die Nichtbefolgung bestehender Pflichten zusätzliche Kosten verursachen, die ausschliesslich der Besitzer zu tragen hat und strafrechtliche Folgen für den Besitzer oder seine Benutzer haben können.

6.5    Der Besitzer sorgt dafür, dass seine Benutzer diese AB, soweit einschlägig, ebenfalls einhalten und stellt HOOP von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vertrags- oder rechtswidrigen Nutzung des HOOP-Kontos und der HOOP-Dienste durch ihn und seine Benutzer beruhen.

6.6    Der Besitzer schult seine Benutzer, dass sie das HOOP-Konto und die HOOP-Dienste ordnungsgemäss und im gewährten Umfang nutzen und er verhindert Missbrauch der HOOP-Dienste durch ihn und seine Benutzer (z.B. keine Viren oder Spam-Nachrichten).

6.7    Der Besitzer sorgt für die nach dem Stand der Technik erforderlichen Voraussetzungen zur sicheren Nutzung der HOOP-Dienste (wie Schutz der eigenen Systeme und Endgeräte vor Missbrauch, Angriffen und Schadsoftware; Gewährleistung eines ausreichenden Zugriffsschutzes unter Verwendung starker Passwörter, Änderung von Passwörtern im Bedarfsfall, Abmeldung nach Nutzung).

6.8    Sie informieren unverzüglich über Nutzungsstörungen sowie Auffälligkeiten und erbringen mögliche Unterstützungsleistungen, um die Störung beheben zu können oder zur Sperrung des HOOP-Kontos oder der HOOP-Dienste.

6.9    Der Besitzer ist für die Beurteilung der Anforderungen aus Gesetzen und Regulatorien verantwortlich, welche auf seine Geschäftstätigkeit anwendbar sind. HOOP übernimmt keine Verantwortung dafür, dass ihre Leistungen für die Einhaltung von auf den Besitzer anwendbaren Gesetzen und Regulatorien geeignet sind.

6.10    Der Besitzer entscheidet eigenverantwortlich, welche Inhalte und Dokumente im HOOP-Konto und bei Nutzung der HOOP-Dienste verarbeitet und gespeichert werden und ob die durch HOOP gebotene Datensicherheit für ihn ausreichend ist.

6.11    Der Besitzer ist für die Gründung und Mutation der Unternehmen und Einleitung anderer HOOP-Dienste und der damit zusammenhängenden Informationen und Dokumente allein verantwortlich. Er prüft eigenständig, dass bei Nutzung der HOOP-Dienste die geforderten Anforderungen erfüllt sind und keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Immaterialgüter wie Marken- oder Namensrechte durch die Wahl des zu mutierenden oder zu gründenden Unternehmens. Er übernimmt eine diesbezügliche vorgängige Prüfung eigenständig. HOOP lehnt jegliche Gewähr und Haftung ab, sollte eine Gründung oder Mutation aufgrund der Verletzung solcher Prüfungspflichten oder wegen Rechte Dritter, z.B. durch den Notar, die Urkundsperson oder ein Handelsregister oder andere Behörde abgelehnt werden. In einem solchen Fall schuldet der Besitzer dennoch die Vergütung für erbrachte Leistungen von HOOP oder bereits beteiligter Drittanbieter.

6.12    Der Besitzer sowie seine Benutzer sind versiert oder sachverständig beraten in Bezug auf die Nutzung der HOOP-Dienste und bestätigen durch deren Nutzung, dass sie selbst über die jeweils erforderlichen Kenntnisse verfügen oder sich dazu fachkundig haben beraten lassen. Sie erkundigen sich z.B. vorgängig, was die Voraussetzungen für eine Gründung bzw. Mutation eines Unternehmens und seine Eintragung im Handelsregister sind, was die Voraussetzungen von digitalen Registerdiensten (wie dem Transparenzregister) sind bzw. was die Voraussetzungen der Handlungen im Zusammenhang mit dem SchKG und dem eSchKG sind, damit sie alle Anforderungen bei Nutzung eines HOOP-Dienstes vollständig und richtig erfüllen können.

6.13    Der Besitzer verpflichtet sich, dass alle für HOOP-Dienste benötigten Dokumente, sofern erforderlich, formgerecht unterzeichnet sind (wie mit einer nach Schweizer Recht gültigen und anerkannten QES) und zum massgebenden Zeitpunkt vorliegen.

6.14    Vor der Freigabe der Informationen und der daraus generierten Dokumente prüft der Besitzer bzw. seine Benutzer deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Rechtmässigkeit. Sie prüfen insbesondere, ob die gesetzlichen Anforderungen und die Rechte Dritter eingehalten werden. Der Besitzer prüft zudem, ob ein identisches Unternehmen besteht und ob die gewählte Firma zu Verwechslungen mit bestehenden Firmennamen führen kann oder sonstige Rechte verletzt (wie Immaterialgüterrechte). Die Verantwortung für die Angaben zur operativen Geschäftstätigkeit sowie für sonstige gesetzlich erforderliche Angaben und Meldungen liegt beim Besitzer. HOOP nimmt keine rechtliche, inhaltliche oder tatsächliche Prüfung dieser Angaben vor.

6.15    Der Besitzer trägt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben und für die daraus folgenden rechtlichen Konsequenzen. Bestehen objektive Anhaltspunkte für unrichtige oder unvollständige Inhalte, ist HOOP berechtigt, zusätzliche Angaben oder Unterlagen zu verlangen und die Leistungserbringung bis zur Klärung auszusetzen.

6.16    Der Besitzer orientiert sich über die zusätzlich anfallenden Kosten eines Handelsregistereintrags, die abhängig sind vom Handelsregister, der gewählten Rechtsform und der Art der Eintragung. Je nach Komplexität und Arbeitsauslastung des zuständigen Handelsregisteramts kann eine Anmeldung zwischen 5 und 60 Tagen dauern.

6.17    Der Besitzer informiert sich vorgängig selbst, ob und wann die Aufnahme der Geschäftstätigkeit des Unternehmens vor dem publizierten Eintrag ins Handelsregister möglich ist. Unter Umständen ist, damit ein zu gründendes Unternehmen vor der Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) über das bei der Bank hinterlegte Aktien- respektive Stammkapital verfügen kann, beim kantonalen Registerführer gegen eine Gebühr ein vorzeitiger Handelsregisterauszug zu bestellen. Das zu gründende Unternehmen firmiert vor der Eintragung im Handelsregister dann als «AG/GmbH (in Gründung)».

6.18    Ob und wann vor dem Eintrag ins Handelsregister Geschäfte auf Rechnung des zu gründenden Unternehmens getätigt werden können, prüft ebenfalls der Besitzer. Falls eine Eintragung nicht zustande kommen sollte, gelten die daraus resultierenden Folgen (wie Behandlung des Unternehmens als einfache Gesellschaft, solidarische Haftung der Gesellschafter für eingegangene Rechte und Pflichten).

6.19    Ausserdem sorgt der Besitzer dafür, dass der Gründer einer Gesellschaft sowie jede andere Person, die eine Eintragung ins Handelsregister beantragt, die Stampa-Erklärung, die «Lex Friedrich / Lex Koller»-Erklärung sowie andere erforderliche Unterlagen (wie ein Exemplar beglaubigter Statuten im Liquidationsfall) wahrheitsgetreu und entsprechend den Vorgaben der kantonalen Handelsregister ausfüllen und zur Verfügung stellen. Die damit verbundenen Kosten trägt der Besitzer.

6.20    Der Besitzer sorgt für die jeweils erforderlichen Vertretungsberechtigungen und Vollmachten für Handlungen vor den jeweiligen Behörden. Ohne diese Vollmachten kann der digitale Prozess der Gründung bzw. Mutation eines Unternehmens oder anderer Handlungen (je nach HOOP-Dienst) nicht erfolgen.

6.21    Der Besitzer kann aus der Nutzung der HOOP-Dienste oder den Drittanbietern keinen Anspruch auf einen bestimmten Entscheid einer Amtsperson oder Behörde, denen seine Daten übermittelt werden, ableiten. Die Prüfung des Einzelfalls wird ausdrücklich vorbehalten. Die Nutzung der HOOP-Dienste hat lediglich die Funktion einer Unterstützung und entbindet den Besitzer in keiner Weise von der Einhaltung seiner gesetzlichen Pflichten gegenüber von Behörden.

6.22    Der Besitzer verpflichtet sich zur Nutzung der Drittanbieter, die im Rahmen der Nutzung der HOOP-Dienste eingebunden sind und zur Zahlung der Vergütung, die bei Nutzung der Drittanbieterdienste entstehen oder die dadurch entstehen, dass bestehende Mitwirkungspflichten durch den Besitzer oder seine Benutzer nicht erfüllt werden.

6.23    Der Besitzer und seine Benutzer halten alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zum Datenschutz, Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht bei Nutzung der HOOP-Dienste und der Drittanbieterdienste ein und verarbeiten keine widerrechtlichen Informationen oder Dokumente im HOOP-Konto und streben ebenfalls keine gesetzeswidrigen Gründungen oder Mutationen von Unternehmen (bzw. keine Handlungen, die über HOOP-Dienste möglich sind) an.

6.24    Der Besitzer ist für die eingegebenen Informationen und daraus generierten Dokumente verantwortlich. HOOP berät den Besitzer in keiner Weise hinsichtlich der Nutzung der HOOP-Dienste und ist nicht verpflichtet, diese auf ihre Gesetz- oder Rechtmässigkeit zu überprüfen, behält sich aber das Recht vor, sie bei begründetem Verdacht auf gesetzeswidrigen Inhalt einzusehen, zu verändern und/oder zu löschen. Im Falle einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung kann HOOP verpflichtet sein, diese herauszugeben oder Zugriff darauf zu gewähren.

6.25    Dem Besitzer und seinen Benutzern ist es nicht gestattet, die bei den Diensten zur Verfügung gestellten Musterdokumente für eigene Leistungen zu nutzen oder HOOP damit in Konkurrenz zu treten. Sie sind durch HOOP oder die jeweils genannten Rechteinhaber urheberrechtlich geschützt.

7.       Nutzungsrechte, Immaterialgüterrechte

7.1    HOOP gewährt ein persönliches, nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht abtretbares, einfaches, räumlich und zeitlich beschränktes Nutzungsrecht an ihrer Software bei Nutzung des HOOP-Kontos und der HOOP-Dienste für die Dauer des Vertragsverhältnisses zur Eigennutzung. Dies bedeutet, dass nur der Besitzer und seine Benutzer diese nutzen dürfen.

7.2    Dem Besitzer ist es ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HOOP untersagt, die dabei eingesetzte Software in irgendeiner Form unberechtigten Dritten zugänglich zu machen, Unterlizenzen dafür zu vergeben, zu übertragen oder sonst zu verwerten. Darüber hinaus ist er nicht berechtigt, die eingesetzte Software für eine andere Nutzung als die von HOOP hierin angebotene einzusetzen.

7.3    Der Besitzer darf die Beschränkung des Umfangs seiner eingeräumten Rechte nicht durch die Integration eigener Programmbestandteile in diese Software umgehen. Er ist nicht berechtigt, die Anzahl Benutzer durch Programmierung einer eigenen Benutzeroberfläche («Interface») auszuweiten. Erfassen oder sichten Benutzer mit einem fremden Interface Daten, die über Schnittstellen verarbeitet werden, können diese Benutzer in den Nutzungsumfang eingerechnet werden.

7.4    HOOP hat das Recht, Schnittstellen und Reportgeneratoren zu lizenzieren, um im Auftrag des Besitzers Informationen und Dokumente aus dem HOOP-Konto in Fremdsysteme zu exportieren, die dort weiterverarbeitet werden können. Der Besitzer darf solche Schnittstellen zu Programmen, auch von Drittanbietern, zu Diensten oder Reportgeneratoren nur im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses nutzen. Dies betrifft auch den Fall, wenn Schnittstellen und Reportgeneratoren mit dem primären Zweck genutzt werden, die Daten mittels eines Fremdsystems zu visualisieren oder auszudrucken, damit Benutzer des Fremdsystems diese Daten sichten und nutzen können. Der Besitzer hat die durch HOOP vorgegebenen Nutzungsmöglichkeiten und Einschränkungen hierbei einzuhalten und ist nicht berechtigt, diese durch Ausweichmöglichkeiten zu umgehen.

7.5    Der Besitzer unterrichtet HOOP unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z.B. Urheber- oder Patentrechte) gegen ihn aufgrund der Nutzung des HOOP-Kontos oder der Dienste geltend machen. Er unternimmt ohne Ermächtigung von HOOP keine rechtlichen Schritte und darf von sich aus keine Ansprüche des Dritten ohne Zustimmung von HOOP anerkennen. HOOP unternimmt alle erforderlichen Verteidigungsmassnahmen, wie die Abwehr von Ansprüchen Dritter, auf eigene Kosten, soweit sie nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Besitzers oder seiner Benutzer beruhen.

7.6    Der Besitzer hält sich bei Nutzung des HOOP-Kontos und der HOOP-Dienste an alle anwendbaren Export-/ Importkontrollvorschriften (Aus-, Ein- oder Durchfuhr), einschliesslich von Sanktionen und Embargos.

7.7    Alle Immaterialgüterrechte am HOOP-Konto und bei Nutzung der HOOP-Dienste (inkl. Software, Musterdokumente, generierte Dokumente) an Inhalten, Texten, Bildern, Fotos, Videos, Logos oder anderen Informationen von HOOP, einschliesslich ihrer Webseiten, gehören ausschliesslich HOOP oder den genannten Rechteinhabern. HOOP gewährt dem Besitzer ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Recht, die im Zusammenhang mit den Diensten bereitgestellten Dokumente zu nutzen. Die Dokumente dürfen nur zum Zweck, zu dem sie dem Besitzer zur Verfügung gestellt wurden, verwendet oder an Dritte weitergegeben werden. Für jede weitergehende Nutzung jeglicher Immaterialgüter ist die schriftliche Einwilligung von HOOP oder der genannten Rechteinhaber im Voraus einzuholen.

7.8    HOOP ist berechtigt, ein hochgeladenes Firmenlogo des Besitzers ohne Vergütungsanspruch im HOOP-Konto oder auf den Webseiten von HOOP als Referenzkunde anzuzeigen. Der Besitzer ist berechtigt, dem jederzeit zu widersprechen.

8.       Bestellung, Vergütung, Zahlungskonditionen, Bonitätsauskunft

8.1    Der Besitzer schuldet bei kostenpflichtiger Nutzung eines HOOP-Dienstes die Vergütung gemäss den aktuellen Preisangaben. Die Vergütung wird durch den jeweils genutzten Umfang des Dienstes sowie ggf. einer Paket-Gebühr bestimmt. Nicht genutzte Leistungen eines Pakets werden nicht in das nächste Jahr übertragen, sondern verfallen am Ende des Jahres ohne Rückerstattung bereits geleisteter Vergütungen.

8.2    HOOP ist berechtigt, sollten zusätzliche Kosten entstehen, verursacht durch den Besitzer (wie infolge von Anpassungen oder Korrekturen an Dokumenten, bei Nachforschungen oder zusätzlichem Support), diese dem Besitzer nach tatsächlichem Anfall oder ihren jeweils aktuellen Stundensätzen in Rechnung zu stellen.

8.3    Der Besitzer hat Kosten, die HOOP oder einem Drittanbieter entstehen, da er seine Mitwirkungspflichten nicht wie vereinbart erfüllt hat oder weitere Dienste in Anspruch nimmt (wie eine [Rechts-] Beratung), ebenfalls zu begleichen.

8.4    Preisangaben von HOOP bilden integrierte Bestandteile dieser AB. HOOP behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit anzupassen.

8.5    Die angebotenen HOOP-Dienste sind freibleibend. Der Besitzer nutzt durch Auswahl des gewünschten Dienstes und dem Befolgen des Prozesses die Leistungen von HOOP. Bereits ausgewählte HOOP-Dienste können wieder gelöscht werden, sofern sie noch nicht freigegeben sind. Um einen HOOP-Dienst kostenpflichtig zu bestellen, ist die Freigabe der Inhalte und Dokumente durch den Besitzer bzw. einen hierzu berechtigten Benutzer erforderlich. Nach der Freigabe wird eine E-Mail über den Eingang der Bestellung an den Besitzer versandt. Verbindlich wird die Bestellung mit Empfang der anschliessenden Bestätigungsmail nach Prüfung durch HOOP.

8.6    Je nach genutztem HOOP-Dienst sind zusätzlich Drittanbieterdienste zu nutzen, wobei zusätzliche Gebühren und Kosten entstehen können. Diese sind gesondert durch den Besitzer zu vergüten. Sie werden dem Besitzer entweder direkt von diesen Drittanbietern in Rechnung gestellt (z.B. von Behörden oder Banken) oder HOOP übernimmt das Inkasso für diese Drittanbieter, ohne selbst Vertragspartei des der Forderung zugrundeliegenden Vertrages zu werden. Der Besitzer kann im Inkassofall schuldbefreiend an HOOP bezahlen. Beim Inkasso werden Minderzahlungen des Besitzers zunächst für die Begleichung der Forderungen von HOOP verwendet; die restlichen vereinnahmten Gebühren werden an den Drittanbieter ausgezahlt. Ist der Besitzer der Ansicht, dass die in Rechnung gestellten Gebühren für den Drittanbieter nicht ordnungsgemäss in Rechnung gestellt wurden, so muss er die entsprechende Rückforderung mit dem Drittanbieter direkt lösen.

8.7    Rechnungsstellung durch HOOP erfolgt, pro Fall bzw. periodisch und direkt an den Besitzer. Der Betrag ist rein netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in der angegebenen Währung innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Der Besitzer erhält pro HOOP-Konto bzw. pro Fall eine Rechnung über seine Nutzungen. Zusätzliche Dienste von Drittanbietern werden allenfalls gesondert in der Rechnung aufgeführt oder per gesonderter Rechnung gestellt.

8.8    Rechnungen können per Überweisung oder online per Kreditkarte oder TWINT bezahlt werden. Für die sichere Abwicklung von Online-Zahlungen sorgt ein unabhängiger Zahlungsdienstleister. Es gelten die dortigen Bestimmungen.

8.9    Der Besitzer berechtigt hiermit HOOP sowie das für die Zahlungsabwicklung zuständige Unternehmen ausdrücklich, bei einer Online-Zahlung fällige Forderungen von HOOP oder Drittanbietern, für die HOOP das Inkasso übernimmt, aus diesem Vertragsverhältnis über das ausgewählte Zahlungsmittel einzuziehen.

8.10    Allfällige Einwände gegen eine Rechnung sind schriftlich und begründet innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung geltend zu machen. Ohne fristgerechten Widerspruch gelten die Rechnung sowie die erbrachten Leistungen als vertragsgemäss und akzeptiert.

8.11    Verzug des Besitzers tritt nach Fälligkeitsdatum ohne weitere Mahnung ein. Gerät der Besitzer mit der Zahlung in Verzug, so ist HOOP berechtigt, nach vorgängiger Mahnung die Nutzung ihrer Leistungen ohne weitere Nachfristansetzung einzuschränken, den Zugang zum HOOP-Konto oder ihren Diensten bis zur Bezahlung zu sperren oder das Vertragsverhältnis zu beenden, ohne dass sie eine Rückzahlung oder Entschädigung leisten muss.

8.12    Bei einer Einschränkung oder Zugangssperre hat der Besitzer keinen Anspruch auf Nutzung des HOOP-Kontos oder der HOOP-Dienste, er bleibt jedoch zur Zahlung der offenen Vergütungen bei ihrer jeweiligen Fälligkeit verpflichtet.

8.13    HOOP kann im Verzugsfall des Besitzers Aufwendungsersatz (wie für Bearbeitungen, Mahnkosten, Zwangsvollstreckungsmassnahmen) verlangen sowie weiteren Verzugsschaden gegen den Besitzer geltend machen.

8.14    Bei Zahlungsverzug des Besitzers können – unter Kostentragungspflicht des Besitzers – jederzeit Dritte mit der Einziehung der Forderungen beauftragt oder Forderungen an diese abgetreten werden.

8.15    Bei einer Vorleistungspflicht von HOOP kann zur Wahrung berechtigter Interessen eine Bonitätsauskunft über den Besitzer eingeholt und Daten des Besitzers zum Zahlungsverhalten an diese Auskunftei weitergegeben werden.

9.       Backup und Datensicherungen

9.1    HOOP erstellt vom HOOP-Konto und den dabei gespeicherten Informationen und Dokumenten nach den üblichen Sicherungsverfahren ein Backup und ist bestrebt, Datenverluste möglichst zu vermeiden.

9.2    Grundsätzlich ist jedoch der Besitzer für die Sicherung, Aufbewahrung und Archivierung seiner Informationen und Dokumente verantwortlich. Dies erfolgt nicht durch HOOP. Der Besitzer ermittelt, wie lange seine Informationen und Dokumente aufbewahrt, gespeichert, archiviert und evtl. wieder gelöscht werden müssen und sorgt bei Nutzung der HOOP-Dienste selbst dafür.

9.3    Jederzeit sowie vor Löschung des HOOP-Kontos kann der Besitzer seine in der HOOP Applikation bzw. DeepBox Ordner gespeicherten Informationen in einem maschinenüblichen Format sichern, wie es der Datensicherungsprozess vorgibt. Er sorgt selbst regelmässig mittels Datenexport für eine Datensicherung durch die angebotene Datensicherungsfunktion.

9.4    HOOP stellt keine Wiederherstellungsfunktion zur Verfügung bei einer Löschung oder Verlust von Informationen und Dokumenten bei Nutzung ihrer Leistungen.

10.       Verfügbarkeit

10.1    HOOP garantiert weder einen Zugriff auf ihre Webseiten noch gewährleistet sie, dass das HOOP-Konto oder die HOOP-Dienste jederzeit verfügbar sind.

10.2    HOOP-Dienste und die dabei verfügbaren Dienste von Drittanbietern werden zu ihren üblichen Geschäftszeiten erbracht. Ausserhalb dieser Geschäftszeiten ist der Prozess für die Erbringung der HOOP-Dienste unterbrochen. Die tatsächliche Eintragung und der konkrete Zeitpunkt der angestrebten Unternehmensgründung bzw. -mutation und/oder zur Erledigung anderer HOOP-Dienste kann seitens HOOP nicht garantiert werden und ist nicht Bestandteil ihres Leistungsumfangs.

10.3    Während ihrer Geschäftszeiten ist HOOP bestrebt, eine möglichst hohe zeitliche Verfügbarkeit der HOOP-Dienste anzubieten und wendet hierfür die geschäftsübliche Sorgfalt an. Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann aber nicht garantiert werden. Soweit möglich, wird HOOP den Besitzer über Unterbrechungen mit angemessener Vorankündigung informieren.

10.4    Unterbrechungen der Verfügbarkeit sind möglich aufgrund von Wartungsmassnahmen; Updates/Upgrades; Einschränkungen durch Drittsysteme wie Ausfällen des Netzwerksystems, von Mobildiensten und Internetverbindungen sowie deren Kapazitätsgrenzen; Massnahmen zum Schutz oder der Wiederherstellung der Sicherheit und Integrität der Systeme und Server (wie der Abwehr von Hackerangriffen, Viren oder sonstiger Schadensereignissen); behördliche oder gerichtliche Anordnungen; Epidemien, Pandemien oder andere Fälle höherer Gewalt; von Serverlieferanten oder Hosting-Partnern zu vertretende Störungen; beeinträchtigende Handlungen oder Unterlassungen des Besitzers oder seiner Benutzer.

10.5    Bei solchen Ereignissen darf HOOP den Zugang zu ihren Leistungen sowie zusätzliche Dienste von Drittanbietern einschränken oder für den erforderlichen Zeitraum unterbrechen, ohne dass dem Besitzer hieraus Ansprüche (wie Preisminderung, Rückzahlung geleisteter Vergütungen, Schadensersatz) entstehen – unter Vorbehalt zwingend gesetzlicher Haftungsansprüche.

10.6    HOOP hält geplante Unterbrechungen möglichst kurz, setzt sie, falls möglich, zu geeigneten Zeiten an und behebt sie so schnell wie möglich.

11.       Support

11.1    HOOP-Dienste sind abhängig von den Verfügbarkeiten und Geschäftszeiten der involvierten Drittanbieter (wie Notare, Urkundspersonen und Behörden), auf die HOOP keinen Einfluss hat und für die HOOP keinen Support schuldet.

11.2    Der Besitzer stellt innerhalb seiner Unternehmung einen First-Level-Support für die HOOP-Dienste sicher. Er benennt gegenüber HOOP zur Einholung von Support ermächtigte und geschulte Personen.

11.3    HOOP übernimmt den Second-Level-Support inklusive telefonischem Auskunftsdienst für die HOOP-Dienste. Der in den Gebühren inkludierte Support beschränkt sich ausschliesslich auf die Entgegennahme und Bearbeitung von technischen Störungen der HOOP-Dienste, welche durch HOOP verschuldet sind. Als solche gelten ausschliesslich technische Fehlfunktionen, bei denen die HOOP-Dienste nicht wie vorgesehen arbeiten, soweit dies nicht auf Fehlbedienung, individuelle Konfigurationen auf Kundenwunsch, externe Systemkomponenten oder nicht vertragskonforme Nutzung zurückzuführen ist.

11.4    Anfragen des Besitzers bzw. seiner Benutzer, bei denen sich nach Prüfung herausstellt, dass keine Störung im vorgenannten Sinne vorliegt, sind nicht in den Gebühren inkludiert und werden dem Besitzer, wie auch der dafür notwendige Analyseaufwand (einschliesslich der technischen Prüfung, ob tatsächlich eine solche Störung vorliegt), als Kundendienst nach effektivem Aufwand gemäss den jeweils aktuellen Stundensätzen in Rechnung gestellt. Dazu zählen insbesondere Fragen zur Bedienung oder Anwendung der HOOP-Dienste; Anfragen zu Systemverhalten, das dem vertraglich vereinbarten Funktionsumfang entspricht; Schulungen (auch telefonisch oder online); individuelle Beratung oder Konfigurationsunterstützung; manuelle Informations-, Analyse- oder Auswertungstätigkeiten (z. B. Erstellung individueller Berichte, Auskünfte nach Betroffenenanfragen, Interpretation von Nutzungsdaten, Log-Analysen); Change-Requests; Einrichtung, Konfiguration oder Einführung neuer Funktionen im Rahmen von Updates oder Integrationen, auch sofern diese über den Erhalt des bestehenden Funktionsumfangs hinausgehen; sonstige unterstützende Dienstleistungen ausserhalb vorgenannter Störungsbehebung.

11.5    HOOP qualifiziert und priorisiert die Anfragen des Besitzers. Diese werden zu den üblichen Bürozeiten der HOOP (ausgenommen an Feiertagen, internen Weiterbildungen, Unternehmensanlässen) bearbeitet. Anfragen ausserhalb dieser Zeiten können im Ermessen von HOOP, nach Rücksprache mit dem Besitzer, mit den entsprechenden Zuschlägen auf die aktuellen Stundensätze bearbeitet und verrechnet werden. Ansonsten werden Anfragen am darauffolgenden Werktag (Montag bis Freitag) bearbeitet. Ob es sich um einen Feiertag oder Werktag handelt, bestimmt sich nach dem Sitz von HOOP.

11.6    HOOP ist berechtigt, Anfragen, die nicht durch berechtigte, vom Besitzer benannte Personen eingereicht werden, zurückzuweisen.

12.       Missbrauch, Vertragsverletzungen, höhere Gewalt

12.1    HOOP schützt sich mit geeigneten Massnahmen vor vertrags- oder rechtswidriger Nutzung ihrer Leistungen. Bei begründetem Verdacht auf oder bei Verletzung bestehender Pflichten oder Gesetze, der Speicherung gesetzeswidriger Inhalte oder sonstigem Missbrauch durch den Besitzer oder seine Benutzer, kann HOOP den Zugang zum HOOP-Konto und/oder den HOOP-Diensten einschränken, sperren oder das Vertragsverhältnis kündigen. Weitergehende Rechte und Ansprüche von HOOP bleiben vorbehalten.

12.2    Eine Zugangssperre allein stellt keine Kündigung des Vertragsverhältnisses dar. HOOP kann dem Besitzer wieder Zugang zum HOOP-Konto und den Diensten gewähren, wenn er die vertrags- oder rechtswidrige Nutzung eingestellt hat.

12.3    Bei Unterbrechung der Nutzung aufgrund höherer Gewalt oder anderer Umstände oder Ereignisse, die HOOP oder gegebenenfalls Drittanbieter in ihrer Leistung erheblich einschränken oder ihre Leistung unmöglich machen, hat HOOP das Recht, die Leistung/en für die Dauer eines solchen Ereignisses oder seiner Folgen zu unterbrechen und diese Zeitspanne um eine angemessene Dauer für den Beginn der weiteren Leistungserbringung zu verlängern. Für diese Zeit ist HOOP von ihren Leistungspflichten befreit. Wenn ein solcher Fall ununterbrochen während mehr als 4 Wochen anhält, darf das Vertragsverhältnis durch jede Partei gekündigt werden. Dem Besitzer stehen keine Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüche gegenüber HOOP zu, wenn sich der Umstand ausserhalb der vertretbaren Kontrolle von HOOP befindet.

13.       Gewährleistung

13.1    Der Besitzer nimmt zur Kenntnis, dass trotz aller Anstrengungen von HOOP und ihrem Einsatz moderner Technik und Sicherheitsstandards eine absolute Sicherheit und Fehlerlosigkeit ihrer Dienste nicht gewährleistet werden kann.

13.2    Die Leistungen von HOOP weisen eine für entsprechende Leistungen übliche Qualität auf und werden «wie sie sind» zur Verfügung gestellt. HOOP bietet dem Besitzer eine getreue und sorgfältige Ausführung ihrer Leistungen gemäss diesen AB. Eine weitergehende Gewährleistung für die Nutzung des HOOP-Kontos und/oder ihrer Dienste (inkl. der eingesetzten Software, Musterdokumente etc.) wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

13.3    Obwohl HOOP mit aller Sorgfalt auf die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Musterdokumente achtet, wird hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit keine Gewährleistung übernommen. HOOP behält sich ausdrücklich vor, jederzeit ihre Musterdokumente ohne Ankündigung ganz oder teilweise zu ändern, zu löschen oder zeitweise nicht zur Verfügung zu stellen.

13.4    Kostenlos erbrachte Dienste werden ohne Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüche erbracht. HOOP kann kostenlose Dienste mit angemessener Vorankündigung einstellen, ändern oder nur noch gegen Bezahlung anbieten.

13.5    HOOP garantiert weder allgemein noch zu einem bestimmten Zeitpunkt eine ununterbrochene und störungsfreie Nutzung des HOOP-Kontos oder ihrer Dienste.

13.6    Da HOOP von den Mitwirkungshandlungen des Besitzers und seiner Benutzer sowie der involvierten Drittanbieter abhängig ist, kann HOOP bei Erbringung ihrer Leistungen keinesfalls eine zeitnahe Erbringung ihrer Dienste garantieren oder dafür haftbar gemacht werden.

13.7    Angaben auf HOOP-Webseiten oder sonstige werbliche Aussagen von HOOP sind keine Beschaffenheitsangaben, Terminversprechen oder Garantien hinsichtlich des HOOP-Kontos oder ihrer Dienste. Die Angabe der Zeiten zur Gründung oder Mutation von Unternehmen sind nur Schätzungen und nicht verbindlich.

13.8    Bei Nutzung der «auto-complete»-Funktion bei Adresserfassung übernimmt HOOP keine Gewähr für diese Geschäftsdaten, ebenso wenig, dass diese für jedes vom Besitzer gewünschte Land zur Verfügung stehen.

14.       Haftung

14.1    HOOP haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. Im Übrigen ist jede weitere Haftung, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ausdrücklich ausgeschlossen, insbesondere diejenige für direkte Schäden, Folgeschäden, Vermögensschäden, indirekte Schäden (wie Mehraufwendungen, entgangener Gewinn, Ansprüche Dritter usw.), nicht realisierter Einsparungen, Nutzungsausfall, Reputationsverlust, Datenverluste und immaterielle Schäden. Dies gilt ebenfalls für alle verschuldensunabhängigen, ausservertraglichen sowie quasivertraglichen Haftungen und für die Irrtumsanfechtung.

14.2    Die Haftung von HOOP für beigezogene Dritte (wie Hilfspersonen und Substituten) wird vollumfänglich wegbedungen.

14.3    HOOP haftet nicht für Dienste von Drittanbietern sowie der von diesen beigezogenen Hilfspersonen und Substituten, die der Besitzer bei Nutzung der HOOP-Dienste in Anspruch genommen hat. Diesbezüglich gelten deren Nutzungsbestimmungen. Insbesondere haftet sie nicht für die korrekte, zeitnahe, pünktliche oder vollständige Ausführung dieser Dienste. HOOP übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit dieser Drittanbieterdienste, auch nicht für die Authentizität und Integrität der von ihnen bearbeiteten Daten.

14.4    HOOP haftet überdies nicht für Schäden, welche infolge von Übermittlungsfehlern, technischer Mängel, Unterbrüchen, Störungen, fehlerhafter Daten oder Datenverlusten entstehen.

14.5    HOOP haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit Meldungen, Übermittlungen und sonstigen Behördengängen, die vom Besitzer oder seinen Vertretern veranlasst oder über HOOP übermittelt werden. HOOP übermittelt ausschliesslich die vom Besitzer bzw. den hierzu zeichnungsberechtigten Personen erfassten und freigegebenen bzw. signierten Inhalten wie Dokumente oder Angaben. HOOP nimmt keine inhaltliche, rechtliche oder tatsächliche Prüfung dieser Inhalte vor und prüft insbesondere weder deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität noch die Zeichnungsberechtigung der ausgewählten Personen oder die Vollständigkeit der erfassten Beteiligungs- bzw. Eigentumsverhältnisse. Die Verantwortung hierfür sowie die Einhaltung gesetzlicher Melde-, Nachführungs- und sonstiger Fristen verbleiben beim Besitzer bzw. bei der meldepflichtigen Rechtseinheit und deren Organen. HOOP haftet insbesondere nicht für unrichtige, unvollständige oder verspätete Meldungen sowie für daraus resultierende Bussen, Schäden oder Folgekosten, soweit gesetzlich zulässig. Verzögerungen, die auf ausstehende Signaturen, die Post oder Behörden zurückzuführen sind, liegen ausserhalb des Einflussbereichs von HOOP.

14.6    HOOP haftet nicht für Schäden, die sich aus der unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungs- oder Sorgfaltspflichten des Besitzers ergeben (wie die falsche Wahl der Signaturart oder des Signierenden, die verspätete oder unterlassene Signatur, fehlerhaftes Ausfüllen der Formularmasken, fehlende Dokumente wie Stampa oder Lex Friedrich / Lex Koller Erklärung etc.).

14.7    Allfällige Ansprüche sind innert sechs Monaten nach der betreffenden Leistungserbringung geltend zu machen.

14.8    Alle aufgeführten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche als auch für ausservertragliche Ansprüche des Besitzers. Ausgenommen von den Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen sind gesetzlich bestehende, zwingende Haftungsregelungen.

14.9    Der Besitzer erklärt, auf alle vertraglichen, ausservertraglichen sowie quasivertraglichen Ansprüche gegenüber den durch HOOP beigezogenen Hilfspersonen, Substituten oder Beauftragten, soweit dies gesetzlich zulässig ist, zu verzichten. Dies gilt insbesondere mit Bezug auf Notare, Urkundspersonen sowie deren Hilfspersonen, Substituten oder Beauftragte.

14.10    Er stellt HOOP von Ansprüchen Dritter sowie behördlichen Massnahmen frei, die aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder irreführender Angaben des Besitzers entstehen.

14.11    Der Besitzer wird HOOP in Bezug auf jegliche Ansprüche im Zusammenhang mit den Diensten von Drittanbietern, der Zustimmung zur Übermittlung von Daten seiner Kunden an diese und Verletzungen bestehender Geheimnispflichten entschädigen und schadlos halten, sollten Betroffene (wie Kunden) behaupten, dass die Verarbeitung oder Übermittlung von Daten durch HOOP gegen einschlägige Datenschutzbestimmungen oder Geheimnispflichten verstossen.

15.       Datenschutz, Geheimnispflichten

15.1    Die Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen der einschlägigen Datenschutzgesetze einzuhalten.

15.2    HOOP ist beim Angebot des HOOP-Kontos und der Erbringung ihrer Dienste für den Besitzer Auftragsbearbeiter im Sinne datenschutzrechtlicher Bestimmungen und der Besitzer Verantwortlicher. Mit Akzeptieren dieser AB akzeptiert der Besitzer ebenfalls die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV) samt Anhang (Liste «Weitere Auftragsverarbeiter») in ihrer aktuellen Fassung.

15.3    Weitere Auftragsverarbeiter werden sorgfältig ausgewählt und durch HOOP beauftragt. Sie erhalten Daten nur in dem Umfang, der zur Erbringung der konkret vereinbarten Auftragsverarbeitung erforderlich ist. Auftragsverarbeitungen finden in der Schweiz und in Drittstaaten statt, für die ein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt ist oder für die geeignete Garantien vorgesehen sind wie den Abschluss von Standarddatenschutzklauseln. Sollte in einem Supportfall ein Zugriff auf Daten, auch von ausserhalb der Schweiz erforderlich sein, so erfolgen diese nur über gesicherte VPN-Kanäle.

15.4    Bei Nutzung der Dienste findet ein Informationsaustausch zwischen dem Besitzer, HOOP und involvierten Drittanbietern statt, damit die Dienste erbracht werden können. Dabei sind den beteiligten Parteien die erforderlichen Zugriffe, der Austausch zwischen den jeweiligen Systemen sowie die Verarbeitung der Inhalte hiermit ausdrücklich durch den Besitzer gestattet. Zudem bestätigt der Besitzer hiermit, dass er die entsprechenden ausdrückliche Zustimmungen seiner Kunden bzw. von den jeweils betroffenen Personen hat, sowie dass er sie über diese stattfindenden Datenverarbeitungen informiert hat.

15.5    Der Besitzer ermächtigt hiermit HOOP zur Weitergabe der erforderlichen Inhalte an Drittanbieter (wie Banken, Finanzdienstleister, Notare, Urkundspersonen und Behörden) und zur Entgegennahme der Dokumente nach Erbringung ihrer Dienste zur Speicherung im DeepBox Ordner des Besitzers. Die Übermittlung erfolgt auf Grundlage der vom Besitzer bzw. den hierzu berechtigten Personen erfassten und freigegebenen bzw. signierten Angaben. HOOP ist nicht verpflichtet, diese Angaben inhaltlich, rechtlich oder tatsächlich zu prüfen.

15.6    Der Besitzer nimmt zur Kenntnis, dass bei diesem Informationsaustausch Drittanbieter wie Banken, Finanzdienstleister, Notare, Urkundspersonen und Behörden (inkl. ihrer Hilfspersonen und ihre beigezogenen Dritte) bei Erbringung ihrer Leistungen einer Geheimnispflicht (wie Bank-, Amts- oder Berufsgeheimnis) unterliegen. Deshalb entbindet der Besitzer hiermit die einer Geheimnispflicht unterfallenden Personen vollumfänglich von diesen Geheimnispflichten und gestattet ihnen, sich direkt miteinander über diese Informationen auszutauschen, um die angestrebten HOOP-Dienste zu ermöglichen. Nur so können sie diese Dienste begleiten und den dafür notwendigen Informationsaustausch zwischen ihnen und HOOP vornehmen.

15.7    Der Besitzer sorgt erforderlichenfalls dafür, dass weitere involvierte Personen (wie seine Kunden) die einer solchen Geheimnispflicht unterfallenden Personen von diesen Geheimnispflichten für den Geschäftsverkehr mit den Beteiligten entbinden. Der Besitzer bestätigt, dass er die Zustimmung dieser Personen zur Übermittlung und zum Austausch von Daten zwischen HOOP und den Drittanbietern eingeholt hat, um die Erbringung der Dienste zu ermöglichen. Er bestätigt damit namentlich, dass eine Bank oder ein Finanzdienstleister diesbezüglich vom Bankgeheimnis, ein Notar oder eine Urkundsperson vom Amts- oder Berufsgeheimnis entbunden ist. Ferner nimmt er zur Kenntnis und akzeptiert, dass diese Drittanbieter das Recht haben, Kontrollen hinsichtlich der eingeholten Zustimmung der Kunden des Besitzers durchzuführen. Er verpflichtet sich, seine Kunden entsprechend darüber zu informieren.

15.8    Der Besitzer kann jederzeit Inhalte im HOOP-Konto löschen sowie anpassen, sofern diese nicht im Zusammenhang mit einem bereits freigegebenen HOOP-Dienst stehen, wofür sie benötigt werden. In einem solchen Fall wendet sich der Besitzer an den Support von HOOP.

15.9    Wie HOOP ansonsten Daten verarbeitet, ist in ihrer jeweils aktuell veröffentlichten Datenschutzerklärung auf ihrer Webseite beschrieben.

15.10    Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Parteien sind geheim und als vertraulich gekennzeichnete oder aus den Umständen als vertraulich erkennbare Informationen und Daten vertraulich zu halten. Die Parteien werden diese weder für eigene Zwecke nutzen noch ganz oder teilweise unberechtigten Dritten offenbaren, überlassen oder anderweitig zugänglich machen.

16.       Datensicherheit

16.1    HOOP setzt technische und organisatorische Massnahmen ein, die insbesondere dem Stand der Technik, der Art und dem Umfang der Datenbearbeitung bei Nutzung ihrer Leistungen sowie möglicher Risiken, welche deren Nutzung mit sich bringt, angemessen sind. Dazu gehört der Einsatz von Sicherheitsmassnahmen wie Firewalls oder Antivirus-Programmen, um die Inhalte des Besitzers zu schützen.

16.2    Die Dienste von HOOP sowie ggf. zusätzliche Dienste von Drittanbietern werden über das Internet erbracht. Für die Datenübermittlung werden dem Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsmechanismen eingesetzt.

16.3    HOOP führt in regelmässigen Abständen Kontrollen hinsichtlich möglicher Bedrohungen, welche gegen die Datensicherheit zielen, durch.

17.       Kundenzufriedenheit, werbliche Informationen

17.1    HOOP ist an der Zufriedenheit ihrer Kunden interessiert. HOOP darf per E-Mail oder in elektronischer Form nachfragen, ob ihre Leistungen zufriedenstellend genutzt werden können oder Informationen zur Nutzung ihrer Leistungen senden (wie Wartungen, neue Features, Nutzungsmöglichkeiten).

17.2    Weiter darf HOOP dem Besitzer und den Benutzern Informationen auch zu eigenen ähnlichen Vertragsprodukten oder zusätzlich genutzten Diensten per E-Mail oder Post senden oder ihn telefonisch kontaktieren.

17.3    Eine Anmeldung zu einem individuellen Newsletter erfolgt durch Einwilligung. Dabei kann HOOP oder die bei Anmeldung zum Newsletter genannten Versender diesen versenden.

17.4    HOOP kann zur werblichen Information des Besitzers Dienstleister einsetzen und an diese Daten weitergeben.

17.5    HOOP kann Kontaktdaten des Besitzers an ihre Partnerunternehmen und Unternehmen der Abacus-Gruppe in der Schweiz oder EU sowie deren Partnerunternehmen weitergeben. Eine werbliche Information erfolgt im Rahmen gesetzlicher Vorgaben.

17.6    Der Besitzer kann jederzeit Widerspruch gegen werbliche Informationen erklären oder eine erteilte Einwilligung widerrufen, in dem er die Kontaktangaben im Impressum der Webseite oder den Abmeldelink in einem Newsletter nutzt.

18.       Laufzeit

18.1    Das Vertragsverhältnis tritt nach Akzeptieren dieser AB und nach Bestätigung des HOOP-Kontos, spätestens mit Nutzung eines HOOP-Dienstes in Kraft. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

18.2    Der Besitzer kann die Nutzung des HOOP-Kontos und der HOOP-Dienste jederzeit durch Schliessung seines HOOP-Kontos beenden, indem er den entsprechenden Beendigungsprozess startet. Dies führt zum gleichzeitigen Wegfall der Nutzungsberechtigung der HOOP-Dienste.

18.3    Für bereits begonnene HOOP-Dienste sowie von Drittanbieterdiensten ist die gesamte Vergütung geschuldet, die sofort fällig wird.

18.4    HOOP kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten auf Monatsende, ohne Angabe von Gründen entschädigungslos, kündigen (wie per E-Mail an den Besitzer an seine zuletzt im HOOP-Konto bereitgestellte E-Mail-Adresse). Dies gilt auch, wenn Dienste genutzt werden, die von Diensten Dritter abhängig sind oder von diesen erbracht werden. Einzelne HOOP-Dienste kann sie jederzeit verändern oder beenden.

18.5    HOOP darf ausserdem einem Besitzer kündigen, wenn er während mind. 180 Tagen das HOOP-Konto nicht aktiv genutzt hat. Vorgängig erfolgen Hinweise, dass das HOOP-Konto gekündigt wird, wenn dieses nicht innerhalb einer mitgeteilten angemessenen Zeitspanne aktiv genutzt wird.

18.6    Dienste von Drittanbietern, die bei Nutzung der HOOP-Dienste verfügbar sind, kann HOOP jederzeit bei Vorliegen berechtigter Gründe beenden oder austauschen.

19.       Folgen der Vertragsbeendigung

19.1    Die Beendigung des Vertragsverhältnisses gibt dem Besitzer keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Vergütung. Bei Beendigung vor Abschluss eines (freigegebenen) HOOP-Dienstes ist die ganze Vergütung geschuldet. Fällige Forderungen sind zu erfüllen.

19.2    Eine fristlose Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt beiden Parteien vorbehalten. Als wichtiger Grund gilt insbesondere der begründete Verdacht auf Missbrauch der Nutzung des HOOP-Kontos oder eines HOOP-Dienstes, jede schwerwiegende Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen durch den Besitzer oder seine Benutzer sowie Zahlungsunfähigkeit, Konkurseröffnung oder Gesuch um Nachlassstundung der anderen Partei.

19.3    Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses sperrt HOOP den Zugang zum HOOP-Konto, beendet die Nutzung der HOOP-Dienste und stellt die technische Kommunikation zu anderen Systemen oder Diensten von Drittanbietern ein. Einzeln deaktivierte Dienste werden unmittelbar gesperrt, hängige Geschäftsfälle oder Dienste sowie dazugehörende Statusmeldungen und Informationen werden unter Umständen weder transportiert noch ausgeführt.

19.4    Der Besitzer ist selbst für ein Sicherungs- oder Archivierungskonzept seiner Inhalte sowie die Migrationsplanung der Inhalte bei Beendigung oder Kündigung verantwortlich. Er wird rechtzeitig seine Datenbestände sichern und entsprechende Inhalte löschen oder ermächtigt hiermit HOOP mit ihrer Löschung. Ein Zugriff auf Inhalte des Besitzers ist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausgeschlossen, da diese spätestens mit Ablauf bestehender Backup-Fristen gelöscht sind. Ausgenommen von einer Löschung sind Daten, zu deren Aufbewahrung HOOP verpflichtet ist bzw. können Daten sein, zu deren Aufbewahrung HOOP berechtigt ist.

19.5    Bei Beendigung komplexer HOOP-Konten können die Parteien unabhängig vom Beendigungsgrund für die ordnungsgemässe Datenübergabe zusammenarbeiten. HOOP unterstützt den Besitzer nach Auftrag bei den notwendigen Beendigungshandlungen, inklusive allfälliger Migrationsleistungen. Der Besitzer teilt HOOP frühzeitig vor Vertragsende den Unterstützungsbedarf für ihre Planung mit. HOOP kann ihre Leistungen für den Besitzer bei Vertragsbeendigung nach ihren jeweils aktuellen Stundensätzen in Rechnung stellen.

19.6    Die Daten in den Systemen der Drittanbieter bleiben gemäss den im konkreten Fall anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen mit diesen Drittanbietern über Aufbewahrung und Archivierung in den jeweiligen Systemen bestehen.

20.       Sonstige Bestimmungen

20.1    Diese AB ersetzen frühere allgemeine Geschäftsbedingungen über den Einsatz des HOOP-Kontos und der HOOP-Dienste. Allgemeine Geschäfts- oder Lizenzbedingungen des Besitzers sind wegbedungen. Sie werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn HOOP diesen nicht widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos erbringt oder annimmt.

20.2    HOOP kann diese AB sowie ihre Preise ändern und gibt Änderungen mit angemessener Frist im Voraus auf geeignete Weise bekannt. Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Besitzer das Vertragsverhältnis nicht bis zum Inkrafttreten der neuen AB kündigt, auf jeden Fall aber mit ihrer Akzeptanz beim Login oder bei Nutzung des HOOP-Kontos oder der HOOP-Dienste nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen. Eine Preisanpassung erfolgt jeweils auf den Beginn eines Kalendermonats. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der AB von HOOP.

20.3    Bestehende zwischen dem Besitzer und HOOP schriftlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen zu diesen AB behalten ihre Gültigkeit auch bei einer neuen Version dieser AB.

20.4    Der Besitzer darf keine Rechte aus diesem Vertragsverhältnis auf Dritte übertragen. HOOP darf aus berechtigten Gründen Rechte und Pflichten sowie das Vertragsverhältnis an qualifizierte Dritte abtreten oder übertragen. Der Besitzer stimmt hiermit einer allfälligen Abtretung oder Übertragung zu.

20.5    Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AB als unwirksam oder nichtig erweisen, so hat dies nicht die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge, sondern diese werden durch solche ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Das Gleiche gilt bei einer Lücke in diesen AB.

20.6    Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besitzer und HOOP im Zusammenhang mit diesen AB unterstehen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des Wiener Kaufrechts.

20.7    Unter Vorbehalt zwingender anderer Gerichtsstände ist für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen AB der Geschäftssitz von HOOP der ausschliessliche Gerichtsstand. HOOP behält sich jedoch das Recht vor, ein Verfahren gegen den Besitzer an seinem gewöhnlichen Sitz einzuleiten.

20.8    Alle Personenbezeichnungen sind gender-neutral zu verstehen.

20.9    Diese AB sind in einem ausdruckbaren Format abrufbar. Sie liegen in unterschiedlichen Sprachen vor. Bei Abweichungen oder Widersprüchen ist die deutsche Fassung massgeblich.