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Betreibungen · Preise

Eine Betreibung kostet CHF 33.

Ein Preis pro Fall, die qualifizierte elektronische Signatur inbegriffen. Dazu kommt die Gebühr des Betreibungsamts – die schiessen Sie vor, tragen muss sie am Ende der Schuldner.

Was eine Betreibung kostet

Pro Betreibungsbegehren
CHF 33.–
Einzelfall, ohne Vertrag

Alle Leistungen enthalten: geführte Erfassung von Gläubiger, Schuldner und Forderung, Ermittlung des zuständigen Amts, qualifizierte elektronische Signatur, Übermittlung nach eSchKG-Standard und Statusverfolgung.

Dazu kommt
Gebühr des Betreibungsamts
ab CHF 7
je Zahlungsbefehl
Richtet sich nach der Höhe der Forderung (Art. 16 GebV SchKG). Sie schiessen sie vor, der Schuldner trägt sie am Ende.
Qualifizierte Signatur
inklusive
je Begehren
Jedes Begehren muss signiert werden. Die Signatur ist im Fallpreis enthalten.
Ab 25 Fällen im Jahr
ab CHF 29
pro Begehren
Mit eigener Sedex-ID treten Sie gegenüber den Ämtern selbst auf. Die Stufen stehen unten.

Je mehr Fälle, desto günstiger

Der Preis pro Begehren richtet sich nach Ihrem Volumen im Jahr. Sie zahlen pro Fall – keine Grundgebühr, kein Abo.

Betreibungen pro JahrPreis pro BegehrenDazu
EinzelfallCHF 33.–Sofort startklar, ohne Vertrag
ab 25CHF 29.–Eigene Sedex-ID – Sie treten gegenüber den Ämtern selbst auf
ab 100CHF 26.–Eigene Sedex-ID
ab 500CHF 24.–Eigene Sedex-ID
ab 2'000CHF 22.–Eigene Sedex-ID · Anbindung an Ihr System auf Wunsch

Die qualifizierte elektronische Signatur ist in jedem Fallpreis enthalten. Amtliche Gebühren nach Art. 16 GebV SchKG separat.

Amtliche Gebühren für den Zahlungsbefehl

Nach Art. 16 GebV SchKG. Der Schuldner trägt die Kosten, der Gläubiger schiesst sie vor (Art. 68 SchKG).

ForderungGebühr
bis CHF 100CHF 7.–
bis CHF 500CHF 20.–
bis CHF 1'000CHF 40.–
bis CHF 10'000CHF 60.–
bis CHF 100'000CHF 90.–
bis CHF 1 Mio.CHF 190.–
über CHF 1 Mio.CHF 400.–

Alle Preise exkl. MwSt. · Amtliche Gebühren nach Art. 16 GebV SchKG separat · Daten in der Schweiz · ISO 27001:2022 zertifiziert

Im Preis pro Begehren enthalten

Geführte Erfassung von Gläubiger, Schuldner und Forderung – das zuständige Betreibungsamt wird automatisch ermittelt

Qualifizierte elektronische Signatur direkt im Prozess – ohne Ausdrucken

Elektronische Übermittlung nach eSchKG-Standard an das Betreibungsamt

Statusverfolgung mit Fristen und Rückmeldungen des Amts

Häufige Fragen zu den Kosten

Der Schuldner. Sie schiessen die Gebühr bei der Einreichung vor (Art. 68 SchKG) und erhalten sie über das Verfahren zurück, sobald der Schuldner zahlt. Bleibt die Betreibung erfolglos, bleibt die Gebühr bei Ihnen.

Das Verfahren stoppt vorläufig. Für Hoop entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten – der Fallpreis deckt das Begehren ab. Erst die Fortsetzung oder eine Rechtsöffnung löst neue amtliche Gebühren aus.

Für den Einzelfall nicht – Sie reichen über die Verbundteilnahme von Hoop ein. Ab 25 Fällen pro Jahr richten wir Ihnen eine eigene Sedex-ID ein, damit Sie gegenüber den Ämtern unter Ihrem eigenen Namen auftreten.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an contact@hoop.ch

Erste Betreibung einreichen

Wir begleiten Sie bei Ihrer ersten Betreibung und schalten das Beta-Feature für Sie frei.