Webinar Aktienbuch und UBO-Daten digital verwalten: Ihre Lösung für das TJPG
Jetzt anmeldenEine Betreibung kostet CHF 33.
Ein Preis pro Fall, die qualifizierte elektronische Signatur inbegriffen. Dazu kommt die Gebühr des Betreibungsamts – die schiessen Sie vor, tragen muss sie am Ende der Schuldner.
Was eine Betreibung kostet
Alle Leistungen enthalten: geführte Erfassung von Gläubiger, Schuldner und Forderung, Ermittlung des zuständigen Amts, qualifizierte elektronische Signatur, Übermittlung nach eSchKG-Standard und Statusverfolgung.
Je mehr Fälle, desto günstiger
Der Preis pro Begehren richtet sich nach Ihrem Volumen im Jahr. Sie zahlen pro Fall – keine Grundgebühr, kein Abo.
| Betreibungen pro Jahr | Preis pro Begehren | Dazu |
|---|---|---|
| Einzelfall | CHF 33.– | Sofort startklar, ohne Vertrag |
| ab 25 | CHF 29.– | Eigene Sedex-ID – Sie treten gegenüber den Ämtern selbst auf |
| ab 100 | CHF 26.– | Eigene Sedex-ID |
| ab 500 | CHF 24.– | Eigene Sedex-ID |
| ab 2'000 | CHF 22.– | Eigene Sedex-ID · Anbindung an Ihr System auf Wunsch |
Die qualifizierte elektronische Signatur ist in jedem Fallpreis enthalten. Amtliche Gebühren nach Art. 16 GebV SchKG separat.
Amtliche Gebühren für den Zahlungsbefehl
Nach Art. 16 GebV SchKG. Der Schuldner trägt die Kosten, der Gläubiger schiesst sie vor (Art. 68 SchKG).
| Forderung | Gebühr |
|---|---|
| bis CHF 100 | CHF 7.– |
| bis CHF 500 | CHF 20.– |
| bis CHF 1'000 | CHF 40.– |
| bis CHF 10'000 | CHF 60.– |
| bis CHF 100'000 | CHF 90.– |
| bis CHF 1 Mio. | CHF 190.– |
| über CHF 1 Mio. | CHF 400.– |
Alle Preise exkl. MwSt. · Amtliche Gebühren nach Art. 16 GebV SchKG separat · Daten in der Schweiz · ISO 27001:2022 zertifiziert
Im Preis pro Begehren enthalten
Geführte Erfassung von Gläubiger, Schuldner und Forderung – das zuständige Betreibungsamt wird automatisch ermittelt
Qualifizierte elektronische Signatur direkt im Prozess – ohne Ausdrucken
Elektronische Übermittlung nach eSchKG-Standard an das Betreibungsamt
Statusverfolgung mit Fristen und Rückmeldungen des Amts
Häufige Fragen zu den Kosten
Wer trägt am Ende die Gebühr des Betreibungsamts?
Der Schuldner. Sie schiessen die Gebühr bei der Einreichung vor (Art. 68 SchKG) und erhalten sie über das Verfahren zurück, sobald der Schuldner zahlt. Bleibt die Betreibung erfolglos, bleibt die Gebühr bei Ihnen.
Was passiert, wenn der Schuldner Rechtsvorschlag erhebt?
Das Verfahren stoppt vorläufig. Für Hoop entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten – der Fallpreis deckt das Begehren ab. Erst die Fortsetzung oder eine Rechtsöffnung löst neue amtliche Gebühren aus.
Brauche ich eine eigene Sedex-ID?
Für den Einzelfall nicht – Sie reichen über die Verbundteilnahme von Hoop ein. Ab 25 Fällen pro Jahr richten wir Ihnen eine eigene Sedex-ID ein, damit Sie gegenüber den Ämtern unter Ihrem eigenen Namen auftreten.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an contact@hoop.ch
Erste Betreibung einreichen
Wir begleiten Sie bei Ihrer ersten Betreibung und schalten das Beta-Feature für Sie frei.