Webinar vom Mahnwesen zur digitalen Betreibung mit Swiss21 und Hoop

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FÜR UNTERNEHMEN

Betreibungsbegehren online einreichen – bei jedem Betreibungsamt der Schweiz.

Offene Rechnung, Mietzins, wiederkehrende Forderungen: Mit Hoop erstellen Sie das Betreibungsbegehren in wenigen Schritten, reichen es elektronisch beim zuständigen Betreibungsamt ein und behalten die Fristen im Blick. Für Unternehmen, zu Fixpreisen, die Sie vor dem Absenden sehen.

So reichen Sie ein Betreibungsbegehren ein.

01

Gläubiger und Schuldner erfassen

Ihre Firma als Gläubigerin ist nach der Registrierung hinterlegt. Den Schuldner erfassen Sie mit Name und Adresse und wählen das zuständige Betreibungsamt an seinem Wohn- oder Geschäftssitz.

Hoop Betreibungsbegehren: Schuldner als Unternehmen erfasst mit Abgleich gegen das Handelsregister
02

Forderung definieren

Betrag, Forderungsgrund und Zinsen eintragen – Hoop führt Sie durch die Pflichtangaben, damit das Begehren vollständig beim Amt ankommt.

Hoop Betreibungsbegehren: zwei Forderungen mit Grund, Fälligkeit und Zins, Gesamtbetrag und Belege
03

Prüfen und elektronisch einreichen

Sie sehen den Fixpreis, bestätigen das Begehren, und Hoop übermittelt es an das Betreibungsamt. Das Amt stellt den Zahlungsbefehl zu; Hoop zeigt Ihnen die Fristen für die nächsten Schritte.

Hoop Betreibungsbegehren, Übersicht: Gläubiger, Schuldner, Forderungen und Betreibungsamt – elektronisch signieren und per eSchKG übermitteln

Für wen sich Hoop eignet.

Warum Unternehmen Hoop wählen.

Fixpreise, vorher sichtbar

Pro Betreibungsbegehren ein Fixpreis, den Sie vor dem Absenden sehen. Die Gebühren des Betreibungsamts kommen gemäss Gebührenverordnung zum SchKG dazu. Keine Grundgebühr, keine Erfolgsprovision.

Geführt statt allein gelassen

Hoop zeigt Ihnen, welche Angaben nötig sind und was als Nächstes kommt. Bei Fragen zum Ablauf hilft unser Support-Team in der Schweiz – auf Deutsch, Französisch und Italienisch.

Rechtssicher eingereicht

Das Begehren entspricht den Vorgaben des SchKG und wird elektronisch beim Betreibungsamt eingereicht. Hoop überwacht die Fristen für Rechtsvorschlag und Fortsetzungsbegehren.

Sicher in der Schweiz

Ihre Daten liegen in einer nach ISO 27001:2022 zertifizierten Schweizer Cloud. Hoop ist ein Spin-off von Abacus.

Häufig gestellte Fragen

Ja. Jede Gläubigerin kann ein Betreibungsbegehren stellen; einen Anwalt braucht es dafür nicht. Hoop führt Sie durch die Angaben und reicht das Begehren elektronisch beim Betreibungsamt ein.

Das Betreibungsamt stellt dem Schuldner den Zahlungsbefehl zu. Erhebt er innert 10 Tagen Rechtsvorschlag, muss die Forderung auf dem Rechtsweg (Rechtsöffnung) bestätigt werden. Bleibt der Rechtsvorschlag aus, können Sie frühestens 20 Tage nach der Zustellung das Fortsetzungsbegehren stellen. Hoop zeigt Ihnen diese Fristen an.

Sie zahlen pro Betreibungsbegehren einen Fixpreis, den Sie vor dem Absenden sehen. Dazu kommen die Gebühren des Betreibungsamts gemäss Gebührenverordnung zum SchKG; bei erfolgreicher Betreibung trägt sie der Schuldner. Die Tarife finden Sie auf der Preisseite Betreibungen.

Für das Begehren ist er nicht nötig, aber oft sinnvoll: Der Auszug zeigt, ob gegen den Schuldner bereits Betreibungen oder Verlustscheine bestehen. Sie können ihn mit Hoop online bestellen; für Auszüge über Dritte ist ein Interessennachweis nötig.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an contact@hoop.ch