
Bei der Gründung oder Änderung eines Schweizer Unternehmens stellt sich oft früh eine zentrale Frage: Wer steht wirtschaftlich hinter der Gesellschaft? In rechtlicher und regulatorischer Hinsicht spricht man dabei von der wirtschaftlich berechtigten Person.
Mit dem neuen Schweizer Transparenzregister wird diese Frage noch wichtiger. Unternehmen müssen künftig klarer dokumentieren, wer ihre wirtschaftlich berechtigten Personen sind, und die entsprechenden Informationen strukturiert melden. Für Gründerinnen und Gründer, Investorinnen, Treuhänder, Anwältinnen und Corporate-Legal-Teams bedeutet das: Transparenz wird nicht nur erwartet, sondern zur praktischen Pflicht.
Das Prinzip ist einfach. Eine wirtschaftlich berechtigte Person ist die natürliche Person, die ein Unternehmen tatsächlich besitzt oder kontrolliert. Das gilt auch dann, wenn die Beteiligung über eine andere Gesellschaft, eine Holdingstruktur, einen Nominee, ein Investmentvehikel oder eine andere Struktur gehalten wird. Entscheidend ist nicht nur, wer formell auf dem Papier erscheint, sondern wer den wirtschaftlichen Nutzen oder die tatsächliche Kontrolle ausübt.
Wer gilt als wirtschaftlich berechtigte Person?
Eine wirtschaftlich berechtigte Person ist immer eine natürliche Person. Eine Gesellschaft, Stiftung oder Personengesellschaft kann zwar Anteile halten, ist aber nicht die finale wirtschaftlich berechtigte Person im engeren Sinn. Die Analyse geht deshalb weiter, bis die Personen hinter der Struktur identifiziert sind.
In einfachen Fällen ist die Antwort klar. Hält ein Gründer 100% einer Schweizer GmbH oder AG, ist dieser Gründer die wirtschaftlich berechtigte Person. Halten zwei Gründerinnen je 50%, gelten beide als wirtschaftlich berechtigte Personen. Steigt ein Investor mit einer wesentlichen Beteiligung ein, muss geprüft werden, welche natürliche Person oder welche Personen diesen Investor letztlich kontrollieren.
Komplexer wird es bei mehrstufigen Beteiligungsstrukturen, Aktionärbindungsverträgen, Family-Offices, Venture-Capital-Fonds oder internationalen Holdinggesellschaften. In solchen Fällen reicht ein Blick auf den direkten Anteilseigner nicht aus. Entscheidend ist, wer über Eigentum, Stimmrechte oder andere Vereinbarungen tatsächlich Kontrolle ausüben kann.
Wann entsteht eine Meldepflicht?
Nach geltendem Schweizer Recht kann eine Meldepflicht entstehen, wenn eine Person Aktien an einer nicht börsenkotierten Schweizer Gesellschaft erwirbt und dadurch allein oder gemeinsam mit Dritten mindestens 25% des Aktienkapitals oder der Stimmrechte erreicht oder überschreitet. In diesem Fall muss die erwerbende Person der Gesellschaft die wirtschaftlich berechtigte Person melden. Änderungen des Namens oder der Adresse müssen später ebenfalls nachgeführt werden. (swissrights.ch)
Das ist besonders relevant für private AGs und GmbHs, bei denen Eigentumsinformationen nicht immer öffentlich sichtbar sind. Die Gesellschaft muss die entsprechenden Angaben intern sauber dokumentieren und ihre Unterlagen aktuell halten. Diese interne Dokumentation ist vom Handelsregister zu unterscheiden. Nicht jede Änderung der wirtschaftlich berechtigten Person führt automatisch zu einer Handelsregisteranmeldung.
Ein praktisches Beispiel: Erwirbt ein neuer Investor 30% an einer Schweizer Gesellschaft, wird der Schwellenwert überschritten. Die Gesellschaft und ihre Berater sollten dann klären, wer wirtschaftlich berechtigt ist, die nötigen Angaben erfassen und die internen Unterlagen aktualisieren. Erwirbt derselbe Investor nur 10%, wird dieser spezifische Schwellenwert möglicherweise nicht erreicht. Je nach Struktur und Situation können dennoch weitere Compliance-Prüfungen relevant sein.
Was ändert sich mit dem Transparenzregister?
Die Schweiz stärkt ihre Transparenzvorschriften. Mit dem neuen Transparenzregister sollen wirtschaftlich berechtigte Personen künftig zentraler und strukturierter erfasst werden. Das Ziel ist mehr Klarheit darüber, wer hinter juristischen Personen steht.
Für Unternehmen bedeutet das: Informationen zu wirtschaftlich berechtigten Personen müssen nicht nur vorhanden sein, sondern auch korrekt, vollständig und aktuell gehalten werden. Betroffen sind vor allem juristische Personen wie Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Für viele Unternehmen wird die Identifikation und Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen damit zu einem festen Bestandteil der Corporate Governance.
Das Transparenzregister betrifft nicht nur Neugründungen. Auch bestehende Gesellschaften, spätere Beteiligungsänderungen, Kapitalerhöhungen, Umstrukturierungen oder Investorenwechsel können relevant werden. Wer seine Strukturen frühzeitig prüft und die notwendigen Informationen sauber vorbereitet, reduziert Aufwand und vermeidet Verzögerungen.
Warum ist das für Unternehmen und Berater wichtig?
Fragen zur wirtschaftlich berechtigten Person tauchen oft genau dann auf, wenn Zeit und Präzision entscheidend sind: bei einer Gründung, beim Einstieg neuer Investoren, bei einer Kapitalerhöhung, bei der Übertragung von Anteilen oder bei Änderungen in der Unternehmensstruktur.
Sind die Angaben unvollständig, widersprüchlich oder nicht sauber dokumentiert, kann der Prozess schnell ins Stocken geraten. Das betrifft nicht nur Unternehmen selbst, sondern auch Treuhänder, Anwältinnen, internationale Gründer und Corporate-Legal-Teams, die mehrere Gesellschaften oder Mandate betreuen.
Ein digitaler, strukturierter Prozess schafft hier klare Vorteile. Er hilft, die richtigen Informationen zu erfassen, Fehler zu reduzieren und die Meldung effizient vorzubereiten. Besonders bei internationalen Strukturen ist es wichtig, früh zu klären, welche natürlichen Personen tatsächlich hinter einer Beteiligung stehen.
Transparenzregister digital mit Hoop abwickeln
Das Transparenzregister macht die Offenlegung wirtschaftlich berechtigter Personen für viele Unternehmen zu einer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe. Hoop unterstützt Gründerinnen, Unternehmen, Treuhänder, Anwältinnen und Legal-Teams dabei, die erforderlichen Angaben digital, sicher und effizient zu verwalten und einzureichen.
So wird aus einer regulatorischen Pflicht ein klar geführter Online-Prozess. Die relevanten Informationen werden strukturiert erfasst, die Abläufe werden vereinfacht und Unternehmen behalten den Überblick über ihre Transparenzpflichten.
Wirtschaftliche Berechtigung ist nicht nur eine Frage der Compliance. Sie schafft Klarheit darüber, wer hinter einem Unternehmen steht. Für Gründerinnen bedeutet das mehr Sicherheit. Für Berater reduziert es Prozessrisiken. Für Investoren und Legal-Teams unterstützt es eine saubere Unternehmensführung von Anfang an.
Transparenzpflichten einfach erfüllen
Mit den neuen Anforderungen rund um das Schweizer Transparenzregister werden saubere Daten, klare Strukturen und effiziente digitale Prozesse immer wichtiger.
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