Fragen und Antworten zur Liquidation einer GmbH oder AG
Die wichtigsten Fragen zur Liquidation einer GmbH oder AG, kurz beantwortet. Mit Hoop erstellen Sie Beschlüsse und Anmeldungen digital, die Beurkundung erfolgt ohne persönliche Präsenz, und Hoop zeigt Ihnen die Fristen bis zur Löschung.
Ablauf
Wie läuft die Liquidation einer GmbH oder AG ab?
Die Gesellschafter- oder Generalversammlung beschliesst die Auflösung, die Gesellschaft wird «in Liquidation» eingetragen und der Schuldenruf publiziert. Danach werden die Gläubiger befriedigt und das Restvermögen verteilt. Erst dann folgt die Löschung im Handelsregister. → Liquidation mit Hoop
Muss der Auflösungsbeschluss beurkundet werden?
Ja, der Beschluss über die Auflösung wird öffentlich beurkundet. Mit Hoop erfolgt die Beurkundung ohne persönliche Präsenz, die Unterschriften laufen mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Ohne anderen Beschluss übernehmen Verwaltungsrat oder Geschäftsführung die Liquidation. Die Versammlung kann auch andere Personen wählen. Mindestens ein Liquidator mit Wohnsitz in der Schweiz muss die Gesellschaft vertreten können.
Mit dem Schuldenruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) fordert die Gesellschaft ihre Gläubiger auf, ihre Forderungen anzumelden. Mit Hoop beantragen Sie den Schuldenruf direkt im Ablauf.
Die aktuellen Statuten sowie Angaben zu Gesellschaftern oder Aktionären, zu den Organen und zu den künftigen Liquidatoren. Hoop erstellt daraus Beschluss und Anmeldung.
Kann ich Hoop zusammen mit meinem Treuhänder oder Notar nutzen?
Ja. Ihr Treuhänder kann die Liquidation in Hoop führen oder die vollständig aufbereiteten Daten und Dokumente übernehmen. Auch mehrere Liquidationen lassen sich parallel bearbeiten.
Dauer und Löschung
Wie lange dauert eine Liquidation?
Das Restvermögen darf frühestens ein Jahr nach dem Schuldenruf verteilt werden. Bestätigt ein zugelassener Revisionsexperte, dass alle Schulden getilgt sind, ist dies bereits nach drei Monaten möglich. Dazu kommt die steuerliche Abwicklung, eine Liquidation dauert deshalb meist mehrere Monate bis über ein Jahr.
Nach Abschluss der Liquidation melden die Liquidatoren die Löschung an. Das Handelsregisteramt löscht die Gesellschaft, sobald die Steuerbehörden zugestimmt haben.
Die Gebühren des Handelsregisteramts, die Beurkundung des Auflösungsbeschlusses, die Publikation des Schuldenrufs und die Leistung von Hoop als Fixpreis. Wird ein Revisionsexperte beigezogen, kommt dessen Honorar dazu. Alle Positionen von Hoop sehen Sie vor dem Absenden.
Was gilt, wenn die Firma überschuldet ist?
Dann ist keine ordentliche Liquidation möglich. Der Verwaltungsrat oder die Geschäftsführung muss das Gericht benachrichtigen, das in der Regel den Konkurs eröffnet. Lassen Sie sich in diesem Fall beraten.
Ein Einzelunternehmen wird ohne Liquidationsverfahren gelöscht: Die Inhaberin oder der Inhaber meldet die Löschung beim Handelsregisteramt an. Schuldenruf und Sperrfrist entfallen.