Eine GmbH oder AG lässt sich in der Schweiz klassisch mit einem Termin beim Notariat gründen oder online. Dieser Beitrag vergleicht beide Wege: Ablauf, Unterschriften, Beglaubigung, Dauer und die Kostenarten.
Kurz gesagt: Eine GmbH oder AG muss in der Schweiz immer öffentlich beurkundet werden, online wie klassisch. Der Unterschied liegt im Ablauf: Klassisch treffen sich alle Beteiligten zu einem Termin beim Notariat und lassen ihre Unterschriften bei einer Urkundsperson oder am Handelsregisteramt beglaubigen. Online erfolgt die Beurkundung ohne persönliche Präsenz: Die Gründer unterschreiben eine Vollmacht mit der qualifizierten elektronischen Signatur, und eine Vertreterin oder ein Vertreter unterzeichnet Statuten und Gründungsurkunde vor der Urkundsperson. Ihre Unterschriften fürs Handelsregister beglaubigen die zeichnungsberechtigten Personen selbst, mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Termine, Wege und die Beglaubigungskosten pro Person fallen weg.
Was bei beiden Wegen gleich ist
- Die Gründung einer GmbH oder AG wird von einer Urkundsperson öffentlich beurkundet.
- Das Kapital wird vor der Beurkundung auf ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Schweizer Bank einbezahlt.
- Eingetragen wird die Firma vom kantonalen Handelsregisteramt, mit denselben amtlichen Gebühren.
- Mindestens eine zeichnungsberechtigte Person muss in der Schweiz wohnen.
- Individuelle Statuten sind auf beiden Wegen möglich, auch mit Hoop.
Der Vergleich
| Mit Termin beim Notar | Online mit Beurkundung ohne persönliche Präsenz | |
|---|---|---|
| Beurkundung | Termin beim Notariat, alle Gründer oder bevollmächtigte Personen vor Ort | Durch eine Urkundsperson, mit Stellvertretung: Die Gründer erteilen eine Vollmacht per qualifizierter elektronischer Signatur, die bevollmächtigte Person unterzeichnet Statuten und Gründungsurkunde |
| Identifikation | Mit Ausweis beim Termin | Online über die digitale Identität DeepID; dieselbe Identifikation dient für die qualifizierte elektronische Signatur |
| Unterschriften | Von Hand, auf Papier | Mit qualifizierter elektronischer Signatur, der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt |
| Beglaubigung der Unterschriften fürs Handelsregister | Pro zeichnungsberechtigte Person bei einer Urkundsperson oder persönlich am Schalter des Handelsregisteramts, in der Regel mit Gebühr pro Unterschrift | Selbstbeglaubigung mit der qualifizierten elektronischen Signatur, ohne Weg und ohne Gebühr pro Person |
| Kapitaleinzahlungskonto | Bei der Bank eröffnen, oft mit Termin | Bei einigen Banken direkt im Ablauf, sonst bei jeder Schweizer Bank |
| Einreichung beim Handelsregisteramt | Meist durch das Notariat oder per Post | Elektronisch |
| Mehrere Beteiligte | Alle müssen einen gemeinsamen Termin finden oder Vollmachten beglaubigen lassen | Jede Person unterschreibt dann, wann und wo sie gerade ist |
| Dauer bis zur Einreichung | Abhängig von freien Terminen bei Notariat, Bank und allen Beteiligten | Wenige Stunden, wenn Angaben und Kapital bereit sind |
| Kostenarten | Beurkundung, Beglaubigungen pro Person, Handelsregister, Bank | Beurkundung, Handelsregister, Bank und die Leistung des Anbieters |
Nach der Einreichung entscheidet bei beiden Wegen die Bearbeitungszeit des Handelsregisteramts, in der Regel wenige Arbeitstage.
Der unterschätzte Unterschied: die Unterschriftsbeglaubigung
Das Handelsregister verlangt von jeder zeichnungsberechtigten Person eine beglaubigte Unterschrift. Klassisch heisst das: Jede Geschäftsführerin, jedes Verwaltungsratsmitglied und jede Person mit Prokura geht zu einer Urkundsperson oder an den Schalter des Handelsregisteramts, weist sich aus und bezahlt die Beglaubigung. Bei mehreren Personen, an verschiedenen Orten oder im Ausland ist das oft der Grund, warum sich eine Gründung um Tage oder Wochen verzögert.
Wer eine qualifizierte elektronische Signatur hat, kann seine Unterschrift selbst bestätigen und muss dazu nirgends hin. Bei einer Online-Gründung mit Hoop geschieht das im selben Ablauf wie die übrigen Unterschriften: ohne Termin, ohne Weg und ohne Zusatzkosten pro Person. Nicht jede Online-Gründung deckt diesen Schritt ab; fragen Sie nach, ob Beurkundung und Beglaubigung ebenfalls digital laufen.
Wann der klassische Weg passt
- Sie möchten Steuern oder die Beteiligungsstruktur persönlich mit einer Fachperson besprechen. Die Gründung selbst können Sie danach trotzdem online abwickeln, auch mit individuellen Statuten.
- Nicht alle Beteiligten können sich online identifizieren; welche Ausweise und Wohnsitzländer unterstützt werden, zeigt die Übersicht von DeepCloud.
Für die meisten Gründungen mit klaren Angaben ist der Online-Weg schneller und mit weniger Aufwand verbunden. → Firma gründen mit Hoop
Häufige Fragen
Ist eine Online-Gründung gleich gültig wie eine Gründung beim Notar?
Ja. Auch online beurkundet eine Urkundsperson die Gründung; die Gründer lassen sich dabei durch eine bevollmächtigte Person vertreten und unterschreiben die Vollmacht mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die qualifizierte elektronische Signatur ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt.
Muss ich für eine Online-Gründung irgendwo persönlich hin?
Nein. Identifikation, Unterschriften, Beglaubigung und Beurkundung laufen online; das Kapital zahlen Sie per Überweisung ein.
Was kostet eine Unterschriftsbeglaubigung beim Notar?
Das regelt jeder Kanton selbst, meist wird pro Unterschrift eine Gebühr erhoben. Bei der Selbstbeglaubigung mit qualifizierter elektronischer Signatur fällt diese Gebühr weg; bei Hoop ist sie inbegriffen.
Ist Hoop ein Notariat?
Nein. Hoop ist ein privater Software-Anbieter. Die Beurkundung nimmt eine Urkundsperson vor, die Eintragung das kantonale Handelsregisteramt. Weitere Antworten: Fragen und Antworten zur Gründung.
Rechtsgrundlagen: Stellvertretung Art. 32 ff. OR; öffentliche Beurkundung der Gründung Art. 777 OR (GmbH) und Art. 629 OR (AG); Kapitaleinzahlung Art. 633 OR und Art. 777c OR; qualifizierte elektronische Signatur Art. 14 Abs. 2bis OR; Unterschriften fürs Handelsregister und Selbstbestätigung mit qualifizierter elektronischer Signatur Art. 21 HRegV.
So geht es mit Hoop weiter
Gründen Sie Ihre GmbH, AG oder Ihr Einzelunternehmen direkt online – mit digitaler Identifikation, qualifizierter Signatur, Unterschriftsbeglaubigung und Einreichung beim zuständigen Handelsregisteramt.
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Für Unternehmen, die es selbst erledigen: Firma gründen für Unternehmen
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