Von der Debitorenbuchhaltung zur digitalen Betreibung mit Abacus und Hoop
Jetzt anmeldenFragen und Antworten zur Firmengründung in der Schweiz
Die wichtigsten Fragen zur Gründung einer GmbH, AG oder eines Einzelunternehmens, kurz beantwortet. Mit Hoop läuft die Gründung digital: ohne Termin bei Notar, Amt oder Identifikationsstelle und ohne Briefpost.
Rechtsform und Voraussetzungen
Welche Rechtsform passt: Einzelunternehmen, GmbH oder AG?
Beim Einzelunternehmen haften Sie persönlich und unbeschränkt, es braucht kein Mindestkapital. GmbH und AG sind Kapitalgesellschaften: Für ihre Schulden haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Die GmbH eignet sich oft für kleinere Firmen mit wenigen Gesellschaftern, die AG für mehrere Aktionäre, Investoren oder eine spätere Übertragung von Anteilen. → Rechtsform wählen
Welche Rechtsformen kann ich mit Hoop gründen?
GmbH, AG und Einzelunternehmen gründen Sie direkt in Hoop. Andere Rechtsformen, etwa Vereine, begleiten wir auf Anfrage. → Gründungen mit Hoop
Wie viel Kapital braucht eine GmbH oder AG?
Die GmbH braucht ein Stammkapital von mindestens CHF 20’000, das bei der Gründung voll einbezahlt wird. Die AG braucht ein Aktienkapital von mindestens CHF 100’000; einbezahlt werden mindestens 20 Prozent jeder Aktie und insgesamt mindestens CHF 50’000. → GmbH gründen · AG gründen
Rechtsgrundlage: Art. 773 OR, Art. 777c OR, Art. 632 OR
Wie viele Personen braucht es für eine Gründung?
Eine GmbH oder AG kann von einer einzigen Person gegründet werden. Mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss die Gesellschaft vertreten können, etwa als Geschäftsführerin oder Verwaltungsrat.
Rechtsgrundlage: Art. 718 OR, Art. 814 OR
Können Personen aus dem Ausland eine Schweizer Firma gründen?
Ja, sofern mindestens eine zeichnungsberechtigte Person in der Schweiz wohnt. Für die Gründung mit Hoop braucht jede unterzeichnende Person eine qualifizierte elektronische Signatur über DeepID. Welche Ausweise und Wohnsitzländer dafür unterstützt werden, zeigt die Übersicht von DeepCloud.
Rechtsgrundlage: Art. 718 OR, Art. 814 OR
Kann eine bestehende Firma eine Tochtergesellschaft gründen?
Ja. Eine Gesellschaft kann selbst Gründerin einer GmbH oder AG sein. In Hoop übernehmen Sie ihre Stammdaten aus dem Handelsregister und legen Rollen und Berechtigungen pro Person fest.
Kann ich mit Hoop auch ein Einzelunternehmen gründen?
Ja. Ein Einzelunternehmen muss sich ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 im Handelsregister eintragen, darunter ist der Eintrag freiwillig. Eine öffentliche Beurkundung braucht es dafür nicht.
Rechtsgrundlage: Art. 931 OR
Ablauf und Dauer
Wie läuft eine Gründung mit Hoop ab?
Sie erfassen Rechtsform, Firmenname, Sitz, Zweck, Kapital und die beteiligten Personen; alle identifizieren sich digital. Danach beantragen Sie das Kapitaleinzahlungskonto im Ablauf und zahlen das Kapital ein. Hoop erstellt Statuten und Gründungsurkunde, die Beurkundung erfolgt ohne persönliche Präsenz, und Hoop reicht die Anmeldung beim Handelsregisteramt ein. → Firma gründen mit Hoop
Wie lange dauert die Gründung einer GmbH oder AG?
Die Vorbereitung in Hoop dauert wenige Stunden, wenn alle Angaben und das Kapital bereit sind. Danach entscheidet die Bearbeitungszeit des kantonalen Handelsregisteramts, in der Regel wenige Arbeitstage bis zum Eintrag. → Gründung in weniger als 24 Stunden
Was brauche ich für die Gründung?
Angaben zu Firmenname, Sitz, Zweck, Kapital und beteiligten Personen, einen Ausweis pro Person für die digitale Identifikation und ein Kapitaleinzahlungskonto. Hoop führt Sie durch alle Angaben und erstellt die Dokumente automatisch. → Dokumente für die Gründung
Brauche ich einen Treuhänder oder Anwalt?
Nein. Hoop führt Sie Schritt für Schritt durch den Ablauf, und unser Support hilft bei Fragen dazu. Rechts- oder Steuerberatung ersetzt Hoop nicht; wenn Sie diese brauchen, empfehlen wir Ihnen gerne eine Fachperson. → Gründung ohne Treuhandunternehmen
Ist Hoop eine Behörde?
Nein. Hoop ist ein privater Software-Anbieter. Die Eintragung nimmt das zuständige kantonale Handelsregisteramt vor; Sie können die Anmeldung auch selbst dort einreichen. Die amtlichen Gebühren sind in beiden Fällen gleich, die Leistung von Hoop kostet zusätzlich.
Beurkundung, Identifikation und Signatur
Muss ich für die Gründung zum Notar?
Nein, nicht persönlich. Die Gründung einer GmbH oder AG muss öffentlich beurkundet werden; mit Hoop erfolgt sie ohne persönliche Präsenz: Sie unterschreiben eine Vollmacht mit der qualifizierten elektronischen Signatur, und eine Vertreterin oder ein Vertreter unterzeichnet Statuten und Gründungsurkunde vor der Urkundsperson. Sie identifizieren sich digital mit DeepID und beglaubigen Ihre Unterschrift fürs Handelsregister selbst mit der qualifizierten elektronischen Signatur. → Notarielle Anforderungen · Online oder beim Notar?
Rechtsgrundlage: Art. 629 OR, Art. 777 OR, Art. 32 OR, Art. 21 HRegV
Wie funktioniert die digitale Identifikation?
Jede Person identifiziert sich online mit Pass oder Identitätskarte über den integrierten Dienst DeepID und erhält damit die qualifizierte elektronische Signatur. Ein Termin bei einer Identifikationsstelle oder Bank entfällt. Welche Ausweise und Wohnsitzländer unterstützt werden, zeigt die Übersicht von DeepCloud. → Digitale Identifikation erklärt
Ist eine elektronische Signatur bei der Gründung rechtsgültig?
Ja. Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist in der Schweiz der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Mit Hoop erhalten alle Beteiligten die QES direkt im Ablauf. → Online unterschreiben
Rechtsgrundlage: Art. 14 OR
Muss ich Unterschriften beglaubigen lassen?
Nicht bei einer Urkundsperson. Das Handelsregister verlangt beglaubigte Unterschriften der zeichnungsberechtigten Personen; wer eine qualifizierte elektronische Signatur hat, kann seine Unterschrift selbst bestätigen. Hoop erledigt das im Ablauf: Die Beglaubigung ist inbegriffen, es fallen keine Zusatzkosten pro Person an, wie sie bei einer Beglaubigung durch eine Urkundsperson üblich sind, und ein Gang zur Gemeinde oder zum Notar entfällt.
Rechtsgrundlage: Art. 21 HRegV
Kapital und Bank
Was ist ein Kapitaleinzahlungskonto?
Auf dieses Konto zahlen die Gründer das Stamm- oder Aktienkapital ein. Die Bank bestätigt die Einzahlung für die Beurkundung und gibt das Geld nach dem Eintrag im Handelsregister frei. → Kapitaleinzahlungskonto digital eröffnen
Rechtsgrundlage: Art. 633 OR
Muss ich das Konto bei einer bestimmten Bank eröffnen?
Nein. Sie können jede Schweizer Bank wählen. Bei UBS und YAPEAL beantragen Sie das Kapitaleinzahlungskonto direkt im Ablauf von Hoop, ohne separaten Banktermin.
Wer kann ein Kapitaleinzahlungskonto bei YAPEAL nicht nutzen?
YAPEAL schliesst Gründungen mit US-Personen, mit Personen oder Geldern aus Ländern auf den FATF-Listen sowie mit mehr als zehn Gründern aus. In diesen Fällen nutzen Sie UBS oder eine andere Bank.
Kosten
Welche Kosten fallen bei einer Gründung an?
Die Gebühren des Handelsregisteramts nach der Gebührenverordnung des Bundes, die Kosten der Beurkundung, allfällige Kontogebühren der Bank und die Leistung von Hoop. Hoop zeigt Ihnen alle Positionen, bevor Sie etwas absenden.
Was ist bei Hoop inbegriffen?
Die Erfassung, die digitale Identifikation, die qualifizierten Signaturen inklusive Unterschriftsbestätigung, Statuten, Gründungsurkunde, die Handelsregisteranmeldung und deren elektronische Einreichung sowie der Support in der Schweiz. Separat kommen die Gebühren von Handelsregisteramt und Beurkundung dazu.
Ich erhalte nach der Gründung Rechnungen für Registereinträge. Muss ich zahlen?
Meist nicht. Nach der Publikation im Handelsamtsblatt verschicken private Firmen oft Angebote, die wie amtliche Rechnungen aussehen. Amtliche Gebühren stellt nur das Handelsregisteramt in Rechnung. → Adressbuchschwindel
Nach der Gründung
Was muss ich nach der Gründung erledigen?
Typisch sind die Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse, die Mehrwertsteuer ab CHF 100’000 Umsatz, die Buchführung, das Aktien- oder Anteilbuch und die Meldung der wirtschaftlich Berechtigten ans Transparenzregister. → Pflichten nach der Gründung
Wird das Aktienbuch bei der Gründung gleich angelegt?
Ja. Bei einer Gründung mit Hoop entsteht das Aktien- oder Anteilbuch gleich mit, und Sie führen es danach in derselben App weiter. → Fragen zu Aktienbuch und Transparenzregister