Die GmbH ist die meistgegründete Kapitalgesellschaft der Schweiz: Sie verbindet beschränkte Haftung mit einem überschaubaren Kapitalbedarf und eignet sich für Selbstständige, KMU, Start-ups ohne grosse Investorenrunden und Tochtergesellschaften. Dieser Leitfaden zeigt, welche Voraussetzungen gelten, wie die Gründung Schritt für Schritt abläuft, welche Dokumente Sie brauchen, wie lange es dauert und aus welchen Positionen sich die Kosten zusammensetzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Stammkapital mindestens CHF 20’000, bei der Gründung vollständig einbezahlt (Art. 773 und 777c OR).
- Eine Person genügt: Gesellschafterin oder Gesellschafter kann eine einzelne natürliche oder juristische Person sein (Art. 772 OR).
- Mindestens eine zur Vertretung berechtigte Person muss in der Schweiz wohnen (Art. 814 Abs. 3 OR).
- Statuten und Errichtungsakt sind öffentlich zu beurkunden; die GmbH entsteht mit dem Eintrag ins Handelsregister (Art. 777 und 779 OR).
- Mit einem digitalen Prozess ist die Gründung ohne persönliche Präsenz beim Notar möglich.
Für wen sich die GmbH eignet
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit: Für ihre Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen (Art. 794 OR), die Gesellschafter riskieren ihre Einlage. Im Vergleich zur AG braucht sie weniger Kapital und ist einfacher zu führen – dafür werden die Gesellschafter mit ihren Stammanteilen im Handelsregister publiziert, und die Übertragung von Anteilen ist aufwendiger. Sie passt deshalb zu Unternehmen mit einem stabilen Kreis von Gesellschaftern, die aktiv mitarbeiten.
Wer Investoren aufnehmen, Anteile häufig übertragen oder die Beteiligten nicht öffentlich machen will, prüft die AG-Gründung; der Vergleich AG vs. GmbH zeigt die Unterschiede. Eine spätere Umwandlung der GmbH in eine AG ist nach Fusionsgesetz möglich.
Voraussetzungen für die GmbH-Gründung
Stammkapital
Das Stammkapital beträgt mindestens CHF 20’000 (Art. 773 Abs. 1 OR) und muss bei der Gründung vollständig einbezahlt sein (Art. 777c OR). Es ist in Stammanteile mit einem Nennwert von mehr als null aufgeteilt (Art. 774 OR). Seit 2023 darf das Kapital auch in einer für die Geschäftstätigkeit wesentlichen Fremdwährung geführt werden (Art. 773 Abs. 2 OR).
Die Bareinlage wird vor der Gründung auf ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Bank in der Schweiz hinterlegt; die Bank bestätigt die Einzahlung und gibt das Geld nach dem Handelsregistereintrag frei. Statt Bargeld sind Sacheinlagen möglich – dann braucht es einen Sacheinlagevertrag, einen Gründungsbericht und eine Prüfungsbestätigung (Art. 777c Abs. 2 OR mit Verweis auf das Aktienrecht).
Gesellschafterinnen und Gesellschafter
Eine GmbH kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden (Art. 772 OR). Die Gesellschafter werden mit Namen, Wohnsitz und Anzahl bzw. Nennwert ihrer Stammanteile im Handelsregister eingetragen (Art. 791 OR). Die Statuten können Nachschuss- oder Nebenleistungspflichten vorsehen (Art. 795 und 796 OR) – das sollte bei der Gründung bewusst entschieden werden.
Geschäftsführung und Wohnsitzerfordernis
Ohne abweichende Regelung in den Statuten führen alle Gesellschafter die Geschäfte gemeinsam (Art. 809 OR); in der Praxis werden meist eine oder mehrere Geschäftsführerinnen bezeichnet. Die Gesellschaft muss durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können – eine Geschäftsführerin oder ein Direktor (Art. 814 Abs. 3 OR).
Firma, Sitz und Zweck
Die Firma muss sich von allen im Handelsregister eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden und die Rechtsform «GmbH» enthalten (Art. 950 und 951 OR); eine Vorprüfung im Zefix lohnt sich. Der Sitz ist die Gemeinde des Rechtsdomizils – eigene Räume, Coworking oder Domiziladresse mit Domizilannahmeerklärung. Der Zweck beschreibt die Geschäftstätigkeit und wird publiziert.
Revisionsstelle
Es gelten dieselben Schwellen wie bei der AG (Art. 818 OR): ordentliche Revision ab zwei von drei Grössen (Bilanzsumme CHF 20 Mio., Umsatz CHF 40 Mio., 250 Vollzeitstellen), sonst eingeschränkte Revision – auf die mit Zustimmung aller Gesellschafter verzichtet werden kann, wenn die GmbH nicht mehr als zehn Vollzeitstellen hat (Opting-out, Art. 727a Abs. 2 OR). Die meisten neuen GmbH wählen das Opting-out.
Anteilbuch und wirtschaftlich Berechtigte
Die GmbH führt ein Anteilbuch über die Stammanteile (Art. 790 OR) und ein Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen (Art. 790a OR). Ab 1. Oktober 2026 werden die wirtschaftlich Berechtigten zudem ans Transparenzregister gemeldet.
Ablauf: GmbH gründen in 7 Schritten
1. Eckdaten festlegen
Firma, Sitz, Zweck, Höhe des Stammkapitals und Aufteilung der Stammanteile, Gesellschafter, Geschäftsführung und Zeichnungsberechtigungen, allfällige Nachschuss- oder Nebenleistungspflichten, Revisionsstelle oder Opting-out.
2. Statuten und Gründungsdokumente erstellen
Die Statuten enthalten mindestens Firma und Sitz, Zweck, Höhe des Stammkapitals sowie Anzahl und Nennwert der Stammanteile (Art. 776 OR). Dazu kommen der Errichtungsakt, die Wahlannahmeerklärungen, die Domizilannahmeerklärung sowie die Stampa- und die Lex-Koller-Erklärung.
3. Kapitaleinzahlungskonto eröffnen und Kapital einzahlen
Die Bank eröffnet ein Sperrkonto auf die «GmbH in Gründung» und stellt nach der Einzahlung die Kapitaleinzahlungsbestätigung aus. Mit Hoop lässt sich das Konto bei UBS oder YAPEAL direkt aus dem Gründungsprozess eröffnen; jede andere Schweizer Bank ist ebenfalls möglich.
4. Öffentliche Beurkundung
Im öffentlich beurkundeten Errichtungsakt erklären die Gründer, eine GmbH zu gründen, legen die Statuten fest und bestellen die Organe (Art. 777 OR). Klassisch geschieht das mit persönlichem Termin beim Notariat; bei einer digitalen Gründung ist die Beurkundung ohne persönliche Präsenz möglich, weil sich die Gründerinnen und Gründer vertreten lassen können.
5. Handelsregisteranmeldung
Die Anmeldung geht mit Errichtungsakt, Statuten, Kapitaleinzahlungsbestätigung und den Erklärungen an das Handelsregisteramt des Sitzkantons. Welches Amt zuständig ist, zeigt die Übersicht der Handelsregisterämter der Schweiz.
6. Eintrag, UID und Publikation
Mit dem Eintrag erlangt die GmbH ihre Rechtspersönlichkeit (Art. 779 OR). Sie erhält die UID, der Eintrag wird im SHAB publiziert, und die Bank gibt das Kapital frei.
7. Nach der Gründung
Anteilbuch und Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten anlegen (am einfachsten digital), AHV-Anmeldung als Arbeitgeber, Mehrwertsteuer-Registrierung ab CHF 100’000 Umsatz (oder freiwillig), Unfallversicherung und Pensionskasse bei Angestellten, Buchhaltung einrichten – und ab 1. Oktober 2026 die Meldung ans Transparenzregister.
Welche Dokumente brauchen Sie?
- Statuten (Art. 776 OR)
- Öffentlich beurkundeter Errichtungsakt (Art. 777 OR)
- Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank – bei Sacheinlagen zusätzlich Sacheinlagevertrag, Gründungsbericht und Prüfungsbestätigung
- Wahlannahmeerklärungen der Geschäftsführer und der Revisionsstelle bzw. Erklärung zum Opting-out
- Domizilannahmeerklärung, wenn die Gesellschaft am Sitz keine eigenen Räume hat
- Stampa-Erklärung und Lex-Koller-Erklärung
- Handelsregisteranmeldung
- Ausweiskopien der beteiligten Personen für Identifikation und Signatur
Ein digitaler Gründungsprozess erstellt diese Dokumente aus den einmal erfassten Angaben und lässt sie qualifiziert elektronisch signieren.
Wie lange dauert eine GmbH-Gründung?
Auf dem klassischen Weg vergehen meist zwei bis vier Wochen bis zum Handelsregistereintrag: Termine beim Notariat, Kontoeröffnung, Post zwischen den Beteiligten. Mit einem durchgängig digitalen Prozess sind alle Schritte bis zur Handelsregisteranmeldung an einem Tag erledigt – die Firmengründung mit Hoop ist auf Stunden statt Tage ausgelegt. Die Eintragung selbst nimmt das Handelsregisteramt vor; wie schnell, hängt vom Kanton und von der Vollständigkeit der Unterlagen ab.
Woraus sich die Kosten zusammensetzen
- Stammkapital – gebundenes, kein verbrauchtes Geld: die CHF 20’000 stehen der GmbH nach dem Eintrag zur Verfügung.
- Öffentliche Beurkundung – Honorar nach kantonalem Notariatstarif und Umfang.
- Handelsregistergebühr – bundesrechtlich geregelt in der Gebührenverordnung zum Handelsregister, dazu die SHAB-Publikation.
- Bank und Dienstleister – Kapitaleinzahlungskonto, gegebenenfalls Domizil, Treuhand- oder Rechtsberatung.
Die Emissionsabgabe fällt erst ab einem Kapital von über CHF 1 Mio. an.
Checkliste GmbH-Gründung
- Firma im Zefix geprüft, «GmbH» im Namen
- Sitzgemeinde und Domizil geklärt
- Stammkapital (mindestens CHF 20’000) und Stammanteile festgelegt, voll liberiert
- Gesellschafter und Geschäftsführung bestimmt; mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz
- Nachschuss- und Nebenleistungspflichten entschieden
- Revisionsstelle gewählt oder Opting-out beschlossen
- Kapitaleinzahlungskonto eröffnet, Einzahlung bestätigt
- Statuten, Errichtungsakt und Erklärungen erstellt, Beurkundung durchgeführt
- Handelsregisteranmeldung eingereicht
- Nach dem Eintrag: Anteilbuch, UBO-Verzeichnis, AHV, MWST, Versicherungen, Transparenzregister
GmbH-Gründung digital mit Hoop
Mit Hoop erfassen Sie Firma, Gesellschafter und Kapital in einem geführten Prozess. Die Anwendung prüft den Firmennamen, erstellt Statuten und alle Gründungsdokumente, eröffnet das Kapitaleinzahlungskonto bei UBS oder YAPEAL direkt aus dem Prozess (oder Sie nutzen Ihre eigene Bank), organisiert die öffentliche Beurkundung ohne persönliche Präsenz und reicht die Anmeldung beim zuständigen Handelsregisteramt ein. Identifikation und Signatur erfolgen digital mit qualifizierter elektronischer Signatur. Nach dem Eintrag führen Sie Anteilbuch und Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten direkt in Hoop weiter. Alle Details: Firmengründung mit Hoop.
Häufige Fragen zur GmbH-Gründung
Wie viel Kapital brauche ich für eine GmbH?
Mindestens CHF 20’000 Stammkapital, bei der Gründung vollständig einbezahlt (Art. 773 und 777c OR). Das Geld steht der Gesellschaft nach dem Eintrag für die Geschäftstätigkeit zur Verfügung.
Kann ich eine GmbH allein gründen?
Ja. Eine einzige natürliche oder juristische Person genügt (Art. 772 OR); sie kann zugleich einzige Geschäftsführerin sein.
Muss ich in der Schweiz wohnen?
Als Gesellschafter nicht. Die GmbH muss aber durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können (Art. 814 Abs. 3 OR).
Muss ich persönlich zum Notar?
Die Gründung ist öffentlich zu beurkunden, die Beurkundung ist aber ohne persönliche Präsenz möglich, wenn sich die Gründer vertreten lassen. Bei einer digitalen Gründung mit Hoop ist das Teil des Prozesses.
Werden die Gesellschafter öffentlich sichtbar?
Ja. Gesellschafter werden mit Namen, Wohnsitz und Stammanteilen im Handelsregister eingetragen (Art. 791 OR). Wer das vermeiden will, wählt eine AG.
Wer haftet bei einer GmbH?
Für die Schulden haftet nur das Gesellschaftsvermögen (Art. 794 OR). Persönliche Haftung entsteht nur aus statutarischen Nachschusspflichten oder bei Pflichtverletzungen der Geschäftsführung.
Brauche ich eine Revisionsstelle?
Nur bei ordentlicher Revisionspflicht oder wenn Sie nicht auf die eingeschränkte Revision verzichten. Mit höchstens zehn Vollzeitstellen und Zustimmung aller Gesellschafter ist das Opting-out möglich.
Wie übertrage ich später Stammanteile?
Mit schriftlichem Abtretungsvertrag und – sofern die Statuten nichts anderes regeln – Zustimmung der Gesellschafterversammlung (Art. 785 und 786 OR); die Änderung wird im Handelsregister eingetragen. Mit Hoop lässt sich auch diese Firmenänderung digital abwickeln.
So geht es mit Hoop weiter
Gründen Sie Ihre GmbH, AG oder Ihr Einzelunternehmen direkt online – mit digitaler Identifikation, qualifizierter Signatur und Einreichung beim zuständigen Handelsregisteramt.
Firmengründung online mit Hoop · Zuständige Handelsregisterämter · Digitales Aktienregister für GmbH und AG
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