Acht Kriterien als Kacheln auf einem Sockel, eine Lupe prüft sie

Wer in der Schweiz eine GmbH oder AG gründen will, kann das heute vollständig online erledigen. Die Angebote unterscheiden sich aber deutlich: bei der Beurkundung, bei Signatur und Kapitaleinzahlung und bei der Transparenz der Kosten. Diese Checkliste hilft Ihnen, Anbieter sachlich zu vergleichen.

Kurz gesagt: Eine Online-Gründung ist rechtlich gleichwertig wie die Gründung mit Termin bei der Urkundsperson: Statuten und Errichtungsakt werden öffentlich beurkundet, die Eintragung erfolgt beim kantonalen Handelsregisteramt. Unterschiede zwischen den Anbietern liegen vor allem darin, ob die Beurkundung ohne persönliche Präsenz möglich ist, ob Identifikation, qualifizierte elektronische Signatur und Kapitaleinzahlung im Ablauf enthalten sind und wie offen die Kosten ausgewiesen werden. Stand: November 2026.

Worauf sollten Sie bei der Wahl des Anbieters achten?

1. Beurkundung ohne persönliche Präsenz

Die Gründung einer GmbH oder AG braucht eine öffentliche Urkunde (Art. 629 und Art. 777 OR). Fragen Sie, ob Sie dazu bei einer Urkundsperson erscheinen müssen oder ob die Beurkundung per Stellvertretung mit Vollmacht erfolgt. Mit einer qualifiziert elektronisch signierten Vollmacht entfällt der Gang zur Urkundsperson. Beide Wege im Vergleich: Firma gründen: online oder mit Termin beim Notar?

2. Identifikation, Signatur und Beglaubigung der Unterschrift

Wer Gründungsdokumente elektronisch unterschreibt, braucht eine qualifizierte elektronische Signatur (QES). Prüfen Sie, ob Identifikation und QES im Ablauf enthalten sind oder ob Sie diese separat organisieren müssen, und für welche Ausweise und Wohnsitzländer sie funktionieren. Zudem müssen die Unterschriften der Personen, die im Handelsregister eingetragen werden, beglaubigt sein (Art. 21 Abs. 1 HRegV). Dafür müssen Sie weder zur Urkundsperson noch zum Handelsregisteramt: Mit einer QES bestätigen Sie Ihre eingelesene Unterschrift selbst elektronisch (Selbstbeglaubigung, Art. 21 Abs. 3 HRegV). Fragen Sie, ob der Anbieter diese Selbstbeglaubigung im Ablauf vorsieht.

3. Kapitaleinzahlung

Das Stamm- oder Aktienkapital wird vor der Beurkundung auf ein Kapitaleinzahlungskonto einbezahlt. Fragen Sie, welche Banken direkt angebunden sind und ob Sie auch Ihre eigene Bank wählen können.

4. Dokumente

Statuten, Errichtungsakt, Handelsregisteranmeldung und Erklärungen müssen zusammenpassen. Ein guter Anbieter erstellt sie aus Ihren Angaben und prüft sie vor dem Einreichen. Lassen Sie sich Musterdokumente zeigen. Welche Unterlagen es braucht, zeigt die Checkliste: GmbH gründen in der Schweiz.

5. Kosten

Die Gebühren des Handelsregisteramts richten sich nach der Gebührenverordnung des Bundes und sind überall gleich. Unterschiede liegen bei der Beurkundung, den Bankgebühren und der Pauschale des Anbieters. Verlangen Sie eine Aufstellung aller Positionen, bevor Sie etwas einreichen.

6. Dauer

Die Vorbereitung dauert online oft nur wenige Stunden, wenn alle Angaben und das Kapital bereit sind. Danach entscheidet die Bearbeitungszeit des Handelsregisteramts. Fragen Sie, ab welchem Zeitpunkt die Anmeldung eingereicht ist.

7. Sprachen und Kantone

Gründen Sie in der Romandie oder im Tessin, sollten Ablauf und Dokumente in Ihrer Sprache verfügbar sein. Prüfen Sie, ob der Anbieter in allen Kantonen einreicht.

8. Datenschutz und Sicherheit

Sie geben Ausweisdaten und Firmeninformationen weiter. Fragen Sie, wo die Daten gespeichert werden und ob der Anbieter eine anerkannte Zertifizierung hat, zum Beispiel ISO/IEC 27001.

Checkliste zum Abhaken

  • Beurkundung ohne persönliche Präsenz möglich
  • Identifikation, QES und Selbstbeglaubigung der Unterschrift im Ablauf enthalten
  • Kapitaleinzahlung bei angebundenen Banken oder bei Ihrer eigenen Bank möglich
  • Statuten, Errichtungsakt und Anmeldung werden erstellt und geprüft
  • Alle Kosten vor dem Start getrennt ausgewiesen
  • Klar, ab wann die Anmeldung beim Handelsregisteramt eingereicht ist
  • Ablauf und Dokumente in Ihrer Sprache, Einreichung in allen Kantonen
  • Speicherort der Daten bekannt, anerkannte Zertifizierung (z. B. ISO/IEC 27001)

So erfüllt Hoop diese Kriterien

Mit Hoop erfolgt die Beurkundung ohne persönliche Präsenz. Identifikation, qualifizierte elektronische Signatur und Selbstbeglaubigung der Unterschrift sind im Ablauf enthalten. Das Kapitaleinzahlungskonto beantragen Sie direkt im Ablauf bei UBS oder YAPEAL; ein Konto bei jeder anderen Schweizer Bank ist ebenfalls möglich. Die Dokumente entstehen aus Ihren Angaben, und alle Kosten sehen Sie vor dem Absenden. Hoop ist auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch verfügbar, reicht in allen Kantonen ein und ist nach ISO/IEC 27001:2022 zertifiziert (Information Security Policy).

Häufige Fragen

Ist eine Online-Gründung rechtsgültig?

Ja. Die öffentliche Beurkundung und die Eintragung im Handelsregister sind dieselben wie bei der Gründung vor Ort. Die qualifizierte elektronische Signatur ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt (Art. 14 Abs. 2bis OR).

Brauche ich einen Treuhänder?

Nicht zwingend. Bei Fragen zu Steuern oder Struktur lohnt sich eine Beratung; die Gründung selbst können Sie online erledigen.

Was kostet eine Gründung?

Die Kosten setzen sich aus den amtlichen Gebühren des Handelsregisteramts, der Beurkundung, allfälligen Bankgebühren und der Leistung des Anbieters zusammen. Seriöse Anbieter zeigen alle Positionen vor dem Start.

Wie lange dauert es?

Die Vorbereitung dauert online wenige Stunden, wenn alle Angaben und das Kapital bereit sind. Bis zum Eintrag im Handelsregister vergehen danach in der Regel wenige Arbeitstage, je nach Handelsregisteramt.

Muss ich für die Beglaubigung der Unterschrift zum Notar oder aufs Amt?

Nein. Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur können Sie Ihre Unterschrift selbst elektronisch bestätigen (Art. 21 Abs. 3 HRegV). Den Weg zur Urkundsperson oder zum Handelsregisteramt braucht es dafür nicht.

Rechtsgrundlagen: öffentliche Beurkundung der Gründung Art. 777 OR (GmbH) und Art. 629 OR (AG); qualifizierte elektronische Signatur Art. 14 Abs. 2bis OR; Beglaubigung der Unterschriften und Selbstbeglaubigung mit qualifizierter elektronischer Signatur Art. 21 Abs. 1 und 3 HRegV; Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren im Handelsregisterwesen; Merkblatt «Formelle Anforderungen» des Handelsregisteramts des Kantons Bern (Ziff. 5.3).

So geht es mit Hoop weiter

Gründen Sie Ihre GmbH, AG oder Ihr Einzelunternehmen direkt online – mit digitaler Identifikation, qualifizierter Signatur, Unterschriftsbeglaubigung und Einreichung beim zuständigen Handelsregisteramt.

Firmengründung online mit Hoop · Fragen und Antworten zur Gründung · Zuständige Handelsregisterämter

Für Unternehmen, die es selbst erledigen: Firma gründen für Unternehmen

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