Fünf aufsteigende Stufen, vier davon mit oranger Markierung, führen zu einem beleuchteten Eingang: Schritt für Schritt zur GmbH

Diese Checkliste führt Sie in fünf Phasen durch die Gründung einer GmbH: von der Vorbereitung bis zu den Pflichten nach dem Handelsregistereintrag. Haken Sie ab, was erledigt ist, und drucken Sie die Liste bei Bedarf aus. Die Hintergründe zu jedem Schritt finden Sie im Leitfaden GmbH gründen in der Schweiz.

Kurz gesagt: Für eine GmbH brauchen Sie einen geprüften Firmennamen, mindestens CHF 20’000 voll einbezahltes Stammkapital, Statuten, eine öffentliche Beurkundung und den Eintrag ins Handelsregister. Mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss die GmbH vertreten können. Nach dem Eintrag folgen Anteilbuch, Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten und innert eines Monats die Meldung ans Transparenzregister.

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1. Eckdaten festlegen

  • Firmennamen im Zefix geprüft; «GmbH» steht im Namen (Art. 950 OR). Optional: Marke und Domain geprüft.
  • Zweck der Gesellschaft formuliert.
  • Sitzgemeinde und Domiziladresse festgelegt; bei einer c/o-Adresse liegt die Domizilannahmeerklärung vor.
  • Gesellschafterinnen und Gesellschafter bestimmt: eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen (Art. 772 OR).
  • Geschäftsführung und Zeichnungsberechtigung festgelegt; mindestens eine vertretungsberechtigte Person wohnt in der Schweiz (Art. 814 Abs. 3 OR).
  • Revisionsstelle gewählt oder Verzicht (Opting-out) beschlossen: möglich bei höchstens 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt und Zustimmung aller Gesellschafter (Art. 727a Abs. 2 OR).

Mit Hoop: Sie erfassen die Eckdaten in einem geführten Ablauf; die Anwendung prüft den Firmennamen.

2. Stammkapital bereitstellen

  • Stammkapital festgelegt: mindestens CHF 20’000 (Art. 773 OR), aufgeteilt in Stammanteile mit einem Nennwert über null (Art. 774 OR).
  • Bareinlage: Kapitaleinzahlungskonto eröffnet, Kapital vollständig einbezahlt, Bankbestätigung erhalten (Art. 777c OR).
  • Bei Sacheinlage oder Verrechnung: Sacheinlagevertrag, Gründungsbericht und Prüfungsbestätigung vorbereitet.

Mit Hoop: Kapitaleinzahlungskonto bei UBS oder YAPEAL direkt im Ablauf; Ihre eigene Schweizer Bank geht ebenso. Mehr zum Kapitaleinzahlungskonto

3. Gründungsdokumente erstellen

  • Statuten mit Firma, Sitz, Zweck, Stammkapital, Anzahl und Nennwert der Stammanteile sowie Form der Mitteilungen (Art. 776 OR). Vorlagen der Kantone finden Sie unter Musterstatuten GmbH.
  • Entschieden, ob die Statuten Nachschuss- oder Nebenleistungspflichten, Vorkaufsrechte oder ein Konkurrenzverbot enthalten (Art. 795 und 796 OR).
  • Errichtungsakt (Gründungsurkunde) vorbereitet.
  • Wahlannahmeerklärungen der Geschäftsführung und gegebenenfalls der Revisionsstelle.
  • Stampa-Erklärung und je nach Kanton weitere Erklärungen (z. B. zum Grundstückerwerb durch Personen im Ausland).
  • Vollmachten, falls Gründerinnen oder Gründer sich vertreten lassen.

Mit Hoop: Statuten und alle Gründungsdokumente entstehen aus Ihren Angaben.

4. Beurkunden und anmelden

  • Errichtungsakt öffentlich beurkundet (Art. 777 OR).
  • Handelsregisteranmeldung mit allen Belegen beim Handelsregisteramt des Sitzkantons eingereicht, unterzeichnet von den zeichnungsberechtigten Personen.

Mit Hoop: Beurkundung ohne persönliche Präsenz. Sie unterschreiben eine Vollmacht mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES), und eine Vertreterin oder ein Vertreter unterzeichnet vor der Urkundsperson (Art. 32 OR). Ihre Unterschrift fürs Handelsregister beglaubigen Sie nach einer Online-Identifikation selbst mit der QES (Art. 21 Abs. 3 HRegV).

5. Nach dem Handelsregistereintrag

  • Eintrag geprüft: Ab dem Eintrag besteht die GmbH als juristische Person (Art. 779 OR); sie erhält die UID, der Eintrag erscheint im SHAB, die Bank gibt das Kapital frei.
  • Vorsicht vor Rechnungen für private Verzeichnisse nach der SHAB-Publikation (Adressbuchschwindel).
  • Anteilbuch angelegt (Art. 790 OR) – eine Excel-Vorlage finden Sie bei uns.
  • Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen angelegt (Art. 790a OR).
  • Meldung ans Transparenzregister innert eines Monats nach dem Eintrag (Art. 9 Abs. 4 TJPG). Die Einreichung über EasyGov ist gebührenfrei; Hoop bereitet die Meldung vor und reicht sie auf Wunsch mit Vollmacht für Sie ein. Leitfaden Transparenzregister
  • Bei Angestellten: Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse, Unfallversicherung (UVG) und Pensionskasse (BVG).
  • Mehrwertsteuer: Pflicht ab CHF 100’000 Umsatz pro Jahr, sonst freiwillig.
  • Buchhaltung eingerichtet.

Mit Hoop: Anteilbuch und Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten führen Sie digital weiter, jede Änderung als Version.

Das sollten Sie bereithalten

  • Pass oder Identitätskarte und Wohnadresse aller Gründerinnen, Gründer und Geschäftsführenden
  • Zwei bis drei Varianten für den Firmennamen
  • Eine kurze Beschreibung des Zwecks
  • Domiziladresse und, bei c/o, die Zustimmung des Domizilhalters
  • Das Stammkapital auf einem Schweizer Konto oder bereit zur Überweisung
  • Ein Smartphone für Identifikation und qualifizierte elektronische Signatur

Rechtsgrundlagen: Obligationenrecht (OR) Art. 32, 727a, 772–779, 790, 790a, 814, 950; Handelsregisterverordnung (HRegV) Art. 21; Transparenzgesetz (TJPG) Art. 9. Stand: November 2026.

Häufige Fragen zur Checkliste

Wie lange dauert die Gründung einer GmbH?

Klassisch vergehen meist zwei bis vier Wochen bis zum Handelsregistereintrag. Digital sind alle Schritte bis zur Anmeldung an einem Tag möglich; die Eintragung selbst nimmt das Handelsregisteramt vor.

Brauche ich einen Termin beim Notar?

Der Errichtungsakt muss öffentlich beurkundet werden. Mit Hoop geschieht das ohne persönliche Präsenz: Sie lassen sich per Vollmacht vertreten und unterzeichnen mit qualifizierter elektronischer Signatur.

Kann ich die GmbH allein gründen?

Ja. Eine einzige Person genügt als Gesellschafterin und Geschäftsführerin, sofern sie in der Schweiz wohnt. Sonst braucht es eine weitere vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz.

Was muss ich nach der Gründung melden?

Innert eines Monats nach dem Eintrag die wirtschaftlich berechtigten Personen ans Transparenzregister. Dazu kommen je nach Situation AHV-Ausgleichskasse, Unfallversicherung, Pensionskasse und Mehrwertsteuer. Weitere Antworten finden Sie unter Fragen und Antworten zur Gründung.

So geht es mit Hoop weiter

Gründen Sie Ihre GmbH, AG oder Ihr Einzelunternehmen direkt online – mit digitaler Identifikation, qualifizierter Signatur und Einreichung beim zuständigen Handelsregisteramt.

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