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Fragen und Antworten zu Aktienbuch und Transparenzregister

Die wichtigsten Fragen zu Aktienbuch, Anteilbuch und Transparenzregister. Hoop ist ein privater Anbieter und keine Behörde: Sie führen Ihr Aktien- oder Anteilbuch in Hoop und bereiten dort die Meldung vor; eingereicht wird sie gebührenfrei über EasyGov.

Aktienbuch und Anteilbuch

Was ist ein Aktienbuch?

Das Aktienbuch ist das Verzeichnis der Namenaktionäre einer AG mit Name, Adresse und Anzahl Aktien, dazu allfällige Nutzniesser. Der Verwaltungsrat führt es, und es muss jederzeit in der Schweiz zugänglich sein. → Aktienbuch führen

Rechtsgrundlage: Art. 686 OR

Braucht eine GmbH ein Aktienbuch?

Nein, die GmbH führt ein Anteilbuch über ihre Gesellschafter und Stammanteile. Die Pflicht, die wirtschaftlich Berechtigten zu erfassen und ans Transparenzregister zu melden, gilt für AG und GmbH. Hoop deckt beides ab.

Rechtsgrundlage: Art. 790 OR

Darf ich das Aktienbuch digital führen?

Ja. Das Gesetz schreibt keine Papierform vor, entscheidend sind vollständige Angaben, Belege und eine nachvollziehbare Historie. In Hoop wird jede Änderung als Version gespeichert und mit qualifizierter elektronischer Signatur genehmigt. → Aktienregister digital führen

Wie aktualisiere ich das Aktienbuch nach einer Aktienübertragung?

Sie erfassen den neuen Aktionär, die Anzahl Aktien und das Datum und legen den Beleg ab, etwa den Kaufvertrag. Danach genehmigt der Verwaltungsrat die neue Version. → Aktionärswechsel dokumentieren

Wie lange muss ich Belege zum Aktienbuch aufbewahren?

Belege zu Eintragungen müssen während zehn Jahren nach der Streichung der betreffenden Person aufbewahrt werden. In Hoop bleiben alle Versionen und Belege gespeichert und lassen sich als PDF exportieren.

Rechtsgrundlage: Art. 686 OR

Kann ich mein bestehendes Aktienbuch in Hoop übernehmen?

Ja. Sie erfassen die aktuellen Aktionäre und ihre Aktien einmal; die Firmendaten übernimmt Hoop aus dem Handelsregister. Ab der ersten genehmigten Version läuft alles digital weiter. → Aktienbuch mit Hoop

Wie unterscheiden sich Aktienbuch, Handelsregister und Transparenzregister?

Das Handelsregister ist öffentlich und zeigt Firma, Sitz, Organe und Zeichnungsberechtigte. Das Aktienbuch führt die Gesellschaft selbst, es zeigt die Aktionäre. Das Transparenzregister des Bundes erfasst die natürlichen Personen, die die Gesellschaft letztlich kontrollieren. → Die drei Register

Wirtschaftlich Berechtigte und Transparenzregister

Was ist das Transparenzregister?

Das Transparenzregister ist ein Register des Bundes über die wirtschaftlich berechtigten Personen von Gesellschaften. Es gilt seit dem 1. Oktober 2026 und ist nicht öffentlich: Zugriff haben Behörden und im Rahmen des Geldwäschereigesetzes Finanzintermediäre und Beratende. → Leitfaden Transparenzregister

Rechtsgrundlage: Bundesamt für Justiz: Transparenzregister

Wer muss ans Transparenzregister melden?

Unter anderem AG, GmbH und Genossenschaften melden ihre wirtschaftlich Berechtigten. Bestehende Gesellschaften melden innert eines Monats nach ihrer ersten Handelsregisteränderung seit dem 1. Oktober 2026, sonst gelten je nach Situation Übergangsfristen von drei Monaten bis zwei Jahren. → Seit 1. Oktober in Kraft

Rechtsgrundlage: Bundesamt für Justiz: Transparenzregister

Wer gilt als wirtschaftlich berechtigt?

Jede natürliche Person, die direkt oder indirekt mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmen hält oder die Gesellschaft auf andere Weise kontrolliert. Lässt sich niemand ermitteln, gilt ersatzweise das oberste Mitglied des leitenden Organs, bei der AG in der Regel die Präsidentin oder der Präsident des Verwaltungsrats. → 25-Prozent-Schwelle

Wie ermittle ich die Berechtigten bei einer Holding-Struktur?

Sie verfolgen die Beteiligungskette über alle Gesellschaften bis zu den natürlichen Personen. Massgebend ist, wer am Ende direkt oder indirekt die Schwelle erreicht oder die Kontrolle ausübt. → Holding-Strukturen

Wie melde ich ans Transparenzregister?

Die Meldung erfolgt gebührenfrei über EasyGov. Hoop ermittelt die wirtschaftlich Berechtigten aus dem Aktien- oder Anteilbuch und bereitet alle Angaben vor; auf Wunsch übernimmt Hoop die Eingabe mit Ihrer Vollmacht. Eingereicht werden nur Angaben, die Sie qualifiziert elektronisch signiert haben.

Ist Hoop das Transparenzregister?

Nein. Hoop ist ein privater Software-Anbieter und keine Behörde. Das Transparenzregister führt der Bund; Hoop hilft Ihnen, die Angaben aktuell zu halten und die Meldung vorzubereiten.

Was muss ich tun, wenn sich die Beteiligungen ändern?

Sie aktualisieren das Aktien- oder Anteilbuch und melden geänderte wirtschaftlich Berechtigte innert eines Monats. In Hoop entsteht dabei eine neue Version, und die Meldung wird aus denselben Daten vorbereitet.

Lohnt sich Hoop für Treuhänder mit vielen Gesellschaften?

Ja. Mit der Mandanten-Option führen Sie die Register all Ihrer Mandate in einem Konto. Kosten fallen nur bei Änderungen an, ruhende Mandate kosten nichts zusätzlich.