
Seit dem 1. Oktober 2026 ist das Schweizer Transparenzregister in Betrieb. AG, GmbH und Genossenschaften müssen alle Personen melden, die direkt oder indirekt mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte halten oder die Gesellschaft anderweitig kontrollieren. Bestehende Gesellschaften haben dafür je nach Rechtsform 3 bis 6 Monate Zeit. Danach müssen Änderungen jeweils innert eines Monats gemeldet werden.
Die Meldung kann an Treuhänder oder Anwälte delegiert werden. Für Sie bedeutet das eine neue, wiederkehrende Aufgabe über alle Mandate hinweg.
So unterstützt Sie Hoop
Eine korrekte Meldung braucht saubere Daten. Genau dort setzt Hoop an.
Register führen: Aktienbuch und Anteilbuch werden in Hoop digital geführt. Dazu gehören die Verwaltung der Aktionäre und Nutzniesser sowie das Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten. Bestehende Gesellschaften erfassen Sie schnell, weil Hoop die Handelsregisterdaten übernimmt. So sehen Sie für jedes Mandat auf einen Blick, wer meldepflichtig ist.
Prüfen & freigeben: Personen werden über DeepID zertifiziert identifiziert. Verwaltungsrat oder Geschäftsleitung genehmigen Änderungen direkt in Hoop, bei Bedarf mit qualifizierter elektronischer Signatur über DeepSign. Interne und externe Freigabeprozesse laufen vollständig online, ohne Medienbrüche und ohne Papier.
Nachweisen & melden: Jede Änderung ist mit Historie, Versionierung und Änderungsprotokoll nachvollziehbar. Damit sind Sie gut vorbereitet, falls die Kontrollstelle nachfragt. Die Daten lassen sich jederzeit als PDF exportieren und sind in Verbindung mit DeepBox sicher archiviert. So bildet Hoop die geprüfte Grundlage für die Meldung ans Transparenzregister.
Alle Funktionen sind in der Basisgebühr enthalten. Ihre Daten liegen in der Schweiz, und Hoop ist nach ISO 27001:2022 zertifiziert.
Ein kritischer Blick: Viel Gesetz, wenig Schnittstellen
Das Gesetz ist in Kraft und die Fristen laufen. Wie die Meldungen in der Praxis technisch abgewickelt werden, ist aber erst ansatzweise geklärt. Aktuell führt der einzige Weg ins Register über EasyGov.swiss, also über manuelle Eingaben im Portal. Zu Schnittstellen, über die Softwarelösungen Meldungen direkt übermitteln könnten, gibt es seitens Bund und Handelsregister bisher kaum Informationen.
Damit bleiben für die Praxis zentrale Fragen offen: Wann wird es eine Anbindung für Fachanwendungen geben? Wie greifen Handelsregister- und Transparenzregistermeldungen künftig ineinander? Und wie lässt sich die Meldung für viele Mandate effizient erledigen, ohne jede Gesellschaft einzeln im Portal zu erfassen?
Für Berater mit vielen Mandaten ist das unbefriedigend. Gerade hier läge das grösste Potenzial der Digitalisierung. Wir verfolgen die Entwicklung eng und werden eine Schnittstelle anbinden, sobald sie verfügbar ist.
Unsere Empfehlung: Führen Sie die Register Ihrer Mandate jetzt sauber und aktuell. Dann ist die Meldung schnell erledigt, egal über welchen Weg sie künftig läuft.
Dieser Blog-Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, er wird «wie besehen» zur Verfügung gestellt und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Hinsichtlich seines Inhalts bestehen keine Gewährleistung und Haftung seitens Hoop; sie wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr, bei Bedarf sollte ein Rechtsbeistand hinzugezogen werden.


