Sicherheit bei eSign & eID hängt weniger vom einzelnen Tool ab als vom Verfahren dahinter: Entscheidend sind eine zuverlässige Identifikation, die passende Signaturstufe und ein durchgängig geschützter Ablauf. Hier erfahren Sie, worauf Treuhandunternehmen, Kanzleien und Notariate bei Gründungen und Handelsregisteränderungen achten sollten.

Wie sicher sind digitale Identitäten in der Praxis?

Eine digitale Identität ist nur so sicher wie das Verfahren, mit dem sie geprüft wird. Wichtig ist, welche Merkmale kontrolliert werden, wie Ausweis und Person abgeglichen werden und wie die Daten geschützt sind.

«eID» bezeichnet dabei Verschiedenes. Die staatliche E-ID wurde am 28. September 2025 angenommen, ihre Einführung verzögert sich jedoch aus Sicherheitsgründen. Bis dahin arbeiten digitale Prozesse mit privaten Identifikationsverfahren. Bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen müssen Beteiligte je nach Geschäft ihre Identität nachweisen und Dokumente rechtsgültig unterzeichnen.

Wie sicher sind digitale Identitäten zusammen mit elektronischen Signaturen?

eID und eSign erfüllen unterschiedliche Aufgaben: Die Identifikation stellt fest, wer jemand ist; die elektronische Signatur macht eine Erklärung verbindlich. Nicht jede Signatur hat dieselbe Rechtswirkung. Den Rahmen setzt in der Schweiz das Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES). Eine qualifizierte elektronische Signatur mit qualifiziertem Zeitstempel ist der eigenhändigen Unterschrift grundsätzlich gleichgestellt. Wie das bei Gründungen abläuft, zeigt unser Beitrag zur elektronischen Signatur in der Praxis.

Wie sicher sind digitale Identitäten in einem durchgängigen Prozess?

Viele Risiken entstehen zwischen den Schritten: Ausweiskopien per E-Mail, lokal gespeicherte Entwürfe, Dokumente, die zur Signatur in ein weiteres Tool wandern. Jede Schnittstelle ist eine mögliche Lücke. Ein strukturierter Ablauf, in dem Identifikation, Dokumente und Signatur zusammenlaufen, reduziert diese Übergaben und macht jeden Schritt nachvollziehbar.

Wie sicher sind digitale Identitäten bei der Nutzung von Hoop?

Mit Hoop wickeln Sie Firmengründungen und Handelsregisteränderungen in einem Ablauf ab: Beteiligte identifizieren sich digital, unterzeichnen wo erforderlich qualifiziert elektronisch, und die Unterlagen gehen an das zuständige Handelsregisteramt. Die Beurkundung erfolgt ohne persönliche Präsenz.

Hoop ist selbst nach ISO/IEC 27001:2022 zertifiziert. Wie wir Informationssicherheit umsetzen, beschreibt unsere Information Security Policy; was die Norm bedeutet, erklärt unser Beitrag zu ISO 27001.

Fazit: So sicher sind digitale Identitäten mit dem richtigen Prozess

Digitale Identitäten sind sicher, wenn Identifikation, Signatur und Datenhaltung zusammenpassen. Kanzleien, die diese Schritte in einem zertifizierten Ablauf bündeln, schützen ihre Kundschaft und sparen Zeit. Wickeln Sie Ihr nächstes Mandat mit Hoop ab.

Häufige Fragen: Wie sicher sind digitale Identitäten?

Ist eine elektronische Signatur rechtsgültig?

Ja. Eine qualifizierte elektronische Signatur mit qualifiziertem Zeitstempel ist der eigenhändigen Unterschrift grundsätzlich gleichgestellt. Welche Stufe nötig ist, hängt vom Dokument ab.

Kann ich die staatliche E-ID schon nutzen?

Noch nicht. Das Gesetz wurde 2025 angenommen, die Einführung verzögert sich. Bis dahin kommen private Identifikationsverfahren zum Einsatz.

Ist Hoop zertifiziert?

Ja, Hoop ist nach ISO/IEC 27001:2022 zertifiziert.


So geht es mit Hoop weiter

Bündeln Sie Identifikation, Signatur und Einreichung beim Handelsregisteramt in einem zertifizierten Ablauf.

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