
Im Jahr 2025 verzeichnete die Schweiz einen deutlichen Anstieg der Unternehmenskonkurse. Gemäss der aktuellen Betreibungs- und Konkursstatistik des Bundesamts für Statistik (BFS) wurden im Laufe des Jahres 12 485 Unternehmenskonkurse eröffnet. Das entspricht einer Zunahme von 61,2 % gegenüber 2024.
Dieser Anstieg ist markant, muss aber im richtigen Kontext betrachtet werden. Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine neue rechtliche Grundlage: Gläubiger können bei unbezahlten öffentlich-rechtlichen Forderungen, zum Beispiel Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, neu ein Konkursverfahren beantragen. Zuvor konnten solche Forderungen in der Regel nur über eine Pfändung geltend gemacht werden.
Deutlicher Anstieg der Konkursverfahren
Insgesamt wurden 2025 in der Schweiz 13 612 Konkursverfahren eröffnet. Davon betrafen 12 485 Unternehmen und 1 127 Privatpersonen. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Gesamtzahl der Konkurseröffnungen um 48,5 %. Der Anstieg ist vor allem auf die Zunahme der Unternehmenskonkurse zurückzuführen. Die Zahl der Privatkonkurse ging hingegen um 20,9 % zurück.
Das BFS weist darauf hin, dass ein grosser Teil dieses Anstiegs wahrscheinlich mit der Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs zusammenhängt. Der genaue Einfluss der Gesetzesänderung lässt sich jedoch nicht beziffern, da die Statistik nicht unterscheidet, welche Verfahren direkt durch die neue Regelung ausgelöst wurden.
Kurzfristig hat die Änderung zu einem sichtbaren Anstieg der Konkursverfahren geführt. Langfristig könnte sie dazu beitragen, Unternehmen vom Markt zu entfernen, die nicht mehr liquide oder faktisch nicht mehr in der Lage sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Mehr abgeschlossene Verfahren, aber oft ohne Aktiven
Auch die Zahl der abgeschlossenen Konkursverfahren nahm 2025 zu. Insgesamt wurden 19 894 Verfahren abgeschlossen, was einem Anstieg von 10,2 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Diese Zahl umfasst Unternehmens- und Privatkonkurse, ausgeschlagene Erbschaften sowie Auflösungen aufgrund organisatorischer Mängel.
Ein zentraler Punkt: Mehr als die Hälfte der abgeschlossenen Verfahren endete, weil nicht genügend Aktiven vorhanden waren. In 55,9 % der Fälle wurden die Verfahren mangels Aktiven eingestellt. Rund 32,6 % wurden im ordentlichen oder summarischen Verfahren liquidiert, während 11,5 % durch Aufhebung oder aus anderen Gründen abgeschlossen wurden.
Die finanziellen Verluste aus Konkursverlustscheinen beliefen sich 2025 auf fast 1,8 Milliarden Franken. Das entspricht einer Zunahme von 17,8 % gegenüber 2024. Gleichzeitig wurden im Rahmen von Konkursverfahren etwas mehr als 192 Millionen Franken an Gläubiger ausbezahlt.
Liquidationen wegen organisatorischer Mängel gingen leicht zurück
Der Bericht gibt auch Einblick in Unternehmensauflösungen und Liquidationen aufgrund organisatorischer Mängel. Im Jahr 2025 wurden 2 755 Unternehmen aus diesem Grund aufgelöst und liquidiert. Das entspricht einem leichten Rückgang von 2,8 % gegenüber 2024.
Solche Fälle bedeuten nicht zwingend, dass ein Unternehmen überschuldet ist. Eine Auflösung wegen organisatorischer Mängel kann zum Beispiel dann erfolgen, wenn einem Unternehmen ein gesetzlich vorgeschriebenes Organ fehlt oder die Unternehmensstruktur nicht mehr den rechtlichen Anforderungen entspricht.
Wird im Laufe des Verfahrens jedoch eine Überschuldung festgestellt, kann ein Konkursverfahren eröffnet werden.
Auch Betreibungen blieben auf hohem Niveau
Die Statistik des BFS zeigt zudem das Ausmass der Betreibungsverfahren in der Schweiz. Im Jahr 2025 wurden mehr als 3,1 Millionen Betreibungen eingeleitet und über 3 Millionen Zahlungsbefehle ausgestellt. Die Mehrheit dieser Verfahren richtete sich gegen natürliche Personen. 359 705 Fälle betrafen juristische Personen.
Betreibungsverfahren führten zu 1 547 788 Pfändungsvollzügen, was ungefähr der Hälfte der Fälle entspricht. Die meisten Pfändungen betrafen Einkommen. Grundstückpfändungen sowie Sachpfändungen oder Pfändungen von Forderungen waren deutlich seltener.
Was das für Schweizer Unternehmen bedeutet
Die Zahlen für 2025 zeigen, wie wichtig es für Unternehmen ist, ihre rechtliche, finanzielle und organisatorische Situation im Blick zu behalten. Administrative Mängel, unbezahlte öffentlich-rechtliche Forderungen oder fehlende gesetzlich vorgeschriebene Organe können rasch zu formellen Verfahren führen.
Für Gründerinnen, Verwaltungsräte und Unternehmer bedeutet das: Früh handeln ist entscheidend. Ob ein Handelsregistereintrag angepasst, ein organisatorischer Mangel behoben oder ein Unternehmen korrekt geschlossen werden muss – ein strukturierter und rechtskonformer Prozess hilft, unnötige Komplikationen zu vermeiden.
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