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Fragen und Antworten zu Handelsregisteränderungen

Die häufigsten Fragen zu Änderungen im Handelsregister, nach Art der Änderung geordnet. Mit Hoop erfassen Sie Mutationen online, unterschreiben mit qualifizierter elektronischer Signatur und lassen Statutenänderungen ohne persönliche Präsenz beurkunden.

Allgemein

Wann muss ich das Handelsregister aktualisieren?

Sobald sich eine eingetragene Tatsache ändert, muss auch die Änderung eingetragen werden. Typisch sind neue oder austretende Organe, Zeichnungsberechtigungen, eine neue Adresse oder ein neuer Sitz, ein neuer Firmenname, Zweck oder ein verändertes Kapital. → Wann aktualisieren?

Rechtsgrundlage: Art. 933 OR

Welche Änderungen kann ich mit Hoop erledigen?

Zeichnungsberechtigungen erteilen oder löschen, Personendaten anpassen, Adresse oder Sitz ändern, Zweck, Firmenname und Statuten anpassen sowie die Liquidation einleiten. Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung und weitere Änderungen prüfen wir auf Anfrage, auch wenn sie noch nicht in der App integriert sind. → Änderungen mit Hoop

Meine Änderung ist nicht aufgeführt. Was nun?

Schreiben Sie uns an contact@hoop.ch. Wir prüfen, ob wir die Änderung mit Ihnen umsetzen können, auch wenn sie noch nicht in der App oder auf der Website steht.

Wann braucht eine Änderung einen Notar?

Jede Statutenänderung muss öffentlich beurkundet werden, etwa bei Sitzverlegung in eine andere Gemeinde, neuem Firmennamen, Zweck oder Kapital. Personenänderungen und eine neue Adresse in derselben Gemeinde brauchen keine Beurkundung. Mit Hoop erfolgt die Beurkundung ohne persönliche Präsenz. → Wann ist der Notar notwendig?

Rechtsgrundlage: Art. 647 OR, Art. 780 OR

Kann ich mehrere Änderungen gleichzeitig anmelden?

Teilweise. Statutenänderungen wie Sitz, Zweck oder Firmenname kombinieren Sie in Hoop in einer Anmeldung. Personenänderungen, etwa eine neue Geschäftsführung, melden Sie derzeit separat an. → Änderungen bündeln

Wie lange dauert eine Handelsregisteränderung?

Die Erfassung in Hoop dauert wenige Minuten, die Unterschriften laufen digital. Danach entscheidet die Bearbeitungszeit des Handelsregisteramts, in der Regel wenige Arbeitstage bis zur Publikation.

Was kostet eine Änderung im Handelsregister?

Die Gebühren des Handelsregisteramts, bei Statutenänderungen die Kosten der Beurkundung und die Leistung von Hoop als Fixpreis. Alle Positionen sehen Sie vor dem Absenden.

Wer muss die Anmeldung unterschreiben?

Die Personen, die für die Gesellschaft zeichnungsberechtigt sind, und je nach Änderung auch neu eingetragene Personen. Hoop zeigt Ihnen, wer unterschreiben muss; alle unterschreiben mit qualifizierter elektronischer Signatur, ohne Papier und Post.

Löst eine Handelsregisteränderung eine Meldung ans Transparenzregister aus?

Ja. Nach der ersten Handelsregisteränderung seit dem 1. Oktober 2026 muss eine Schweizer Gesellschaft ihre wirtschaftlich Berechtigten innert eines Monats ans Transparenzregister melden. Hoop bereitet die Meldung aus dem Aktien- oder Anteilbuch vor. → Fragen zum Transparenzregister

Sitz und Adresse

Wie ändere ich die Adresse meiner GmbH oder AG?

Bleibt die Firma in derselben Gemeinde, genügen ein Beschluss von Verwaltungsrat oder Geschäftsführung und die Anmeldung beim Handelsregisteramt. Eine Statutenänderung braucht es nicht, wenn die Statuten nur die Gemeinde nennen. → Adresse ändern

Was braucht eine Sitzverlegung in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton?

Der Sitz steht in den Statuten, also braucht es eine Statutenänderung mit öffentlicher Beurkundung. Bei einem Wechsel des Kantons trägt das Handelsregisteramt am neuen Sitz die Firma ein. Hoop erstellt Beschluss, Statuten und Anmeldung und reicht alles ein. → Firmenumzug

Kann meine Firma eine c/o-Adresse verwenden?

Ja, wenn die Firma am Sitz keine eigenen Büroräume hat. Dann braucht es eine schriftliche Erklärung der Person oder Firma, die das Domizil gewährt.

Wem muss ich einen Umzug neben dem Handelsregister melden?

Typisch sind Steuerverwaltung, Mehrwertsteuer, AHV-Ausgleichskasse, Banken, Versicherungen und Kunden. Die Liste hängt davon ab, ob die Firma nur die Adresse oder auch den Kanton wechselt. → Umzug und Behörden

Personen und Zeichnungsberechtigungen

Wie trage ich einen neuen Verwaltungsrat oder eine neue Geschäftsführung ein?

Es braucht den Wahlbeschluss des zuständigen Organs, die Annahme der Wahl durch die gewählte Person und die Anmeldung beim Handelsregisteramt. Hoop erstellt die Dokumente, und alle unterschreiben digital. → VR- und GL-Wechsel

Was passiert beim Rücktritt aus dem Verwaltungsrat?

Die Gesellschaft meldet den Rücktritt zur Löschung an. Tut sie das nicht, kann die zurückgetretene Person ihre Löschung selbst beim Handelsregisteramt verlangen. Achten Sie darauf, dass danach weiterhin eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz die Gesellschaft vertritt.

Rechtsgrundlage: Art. 933 OR

Wie erteile oder lösche ich eine Zeichnungsberechtigung?

Verwaltungsrat oder Geschäftsführung beschliessen die Erteilung oder Löschung, danach wird sie beim Handelsregisteramt angemeldet. Im Handelsregister steht die Art der Unterschrift, etwa Einzelunterschrift, Kollektivunterschrift zu zweien oder Prokura. → Unterschriftsarten

Was ist der Unterschied zwischen Einzelunterschrift, Kollektivunterschrift und Prokura?

Mit Einzelunterschrift vertritt eine Person die Firma allein, mit Kollektivunterschrift nur zusammen mit einer weiteren berechtigten Person. Prokura ist eine eingeschränkte Vollmacht für den Geschäftsbetrieb, sie kann einzeln oder kollektiv erteilt werden. → Unterschriftsarten

Rechtsgrundlage: Art. 458 OR

Muss ich einen neuen Namen oder Wohnort einer eingetragenen Person melden?

Ja. Ändern sich Name, Wohnort oder Heimatort einer eingetragenen Person, muss der Eintrag angepasst werden. Mit Hoop erfassen Sie die neuen Angaben und reichen sie digital ein.

Firmenname, Zweck, Statuten und Kapital

Wie ändere ich den Firmennamen?

Die Gesellschafter- oder Generalversammlung beschliesst die Statutenänderung, diese wird öffentlich beurkundet und angemeldet. Prüfen Sie vorher, ob der neue Name frei ist und keine Marken verletzt. → Firmenumbenennung

Wie ändere ich den Zweck meiner Firma?

Der Zweck steht in den Statuten, also braucht es einen Beschluss der Gesellschafter- oder Generalversammlung und eine öffentliche Beurkundung. Mit Hoop erfolgt diese ohne persönliche Präsenz. → Zweckänderung

Was muss eine Statutenänderung enthalten?

Den Beschluss mit dem neuen Wortlaut der geänderten Bestimmungen, die öffentliche Urkunde und die angepassten, vollständigen Statuten. Hoop erstellt diese Dokumente aus Ihren Angaben. → Statutenänderung

Wie erhöhe oder reduziere ich das Kapital einer AG oder GmbH?

Eine Kapitalerhöhung oder -herabsetzung ist eine Statutenänderung mit öffentlicher Beurkundung. Bei der Erhöhung wird das neue Kapital wie bei der Gründung einbezahlt und bestätigt. Mit Hoop ist dies derzeit auf Anfrage möglich. → Kapital ändern

Rechtsgrundlage: Art. 650 OR, Art. 781 OR

Was muss ich nach der Generalversammlung im Handelsregister anpassen?

Häufig sind neue oder wiedergewählte Verwaltungsräte, eine neue Revisionsstelle oder Statutenänderungen. Melden Sie diese gesammelt an, damit der Eintrag aktuell bleibt. → Nach der Generalversammlung