Zwei Treppen auf einer gemeinsamen Ebene, verbunden durch einen warm beleuchteten Übergang: die geordnete Übergabe eines Unternehmens

Eine Firmenübergabe beginnt mit Gesprächen über Menschen, Werte und Finanzierung. Abgeschlossen ist sie aber erst, wenn die Register stimmen. An der nationalen Konferenz zur Unternehmensnachfolge von SECO und dem Dachverband CHDU vom 3. November 2026 hiess es: In der Schweiz stehen rund 90’000 Unternehmen mit etwa 800’000 Arbeitsplätzen vor einer Übergabe (Medienmitteilung des Bundesrats).

Kurz gesagt: Bei einer Nachfolge über Aktien oder Stammanteile muss die Gesellschaft das Aktien- oder Anteilbuch nachführen, Wechsel in Verwaltungsrat, Geschäftsführung oder (bei der GmbH) im Gesellschafterkreis beim Handelsregister anmelden und die neuen wirtschaftlich berechtigten Personen innert eines Monats dem Transparenzregister melden. Wer diese Schritte zusammen plant, vermeidet Lücken und Rückfragen. Mit Hoop führen Sie Aktienbuch und Mutationen digital und bereiten die Meldung direkt aus den Registerdaten vor.

Dieser Beitrag richtet sich an Treuhandunternehmen und Kanzleien, die Übergaben begleiten, und an Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Nachfolge planen. Steuern und Unternehmensbewertung behandeln wir hier bewusst nicht. Stand: November 2026.

Warum ist eine Nachfolge auch ein Registerthema?

Ob die Firma an die Familie, ans Management oder an Dritte geht: Bei einer Übergabe der Anteile (Share Deal) wechseln Eigentum und meist auch die Kontrolle. Das hat Folgen an drei Stellen:

  • Aktienbuch bzw. Anteilbuch: Die Gesellschaft muss nachführen, wer Aktionärin oder Gesellschafter ist.
  • Handelsregister: Wechseln Verwaltungsrat, Geschäftsführung oder Zeichnungsberechtigte, braucht es eine Anmeldung. Bei der GmbH sind auch die Gesellschafter selbst eingetragen.
  • Transparenzregister: Ändern sich die wirtschaftlich berechtigten Personen, muss die Gesellschaft das melden.

Was ist bei der AG zu tun, wenn Aktien übertragen werden?

Bei Namenaktien führt die AG ein Aktienbuch mit Name und Adresse der Eigentümer und Nutzniesser (Art. 686 OR). Nach einer Übertragung wird der neue Aktionär eingetragen, sobald er den Erwerb nachweist. Sind die Aktien vinkuliert, braucht es vorher die Zustimmung des Verwaltungsrats nach den Statuten.

  • Übertragungsvertrag bzw. Zession und allenfalls den Zustimmungsbeschluss des Verwaltungsrats ablegen.
  • Aktienbuch mit Datum und Beleg nachführen; den bisherigen Eintrag nicht löschen, sondern als Abgang festhalten.
  • Prüfen, ob die neue Beteiligung die Kontrolle ermöglicht (mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmen). Dann muss der Aktionär der Gesellschaft die wirtschaftlich berechtigte Person innert eines Monats melden (Art. 13 TJPG).

Mehr dazu: Aktienbuch nach einer Aktienübertragung aktualisieren und unsere Aktienbuch-Vorlage (Excel).

Was gilt bei der GmbH, wenn Stammanteile abgetreten werden?

  • Die Abtretung von Stammanteilen bedarf der schriftlichen Form (Art. 785 OR).
  • Sofern die Statuten nichts anderes vorsehen, muss die Gesellschafterversammlung zustimmen (Art. 786 OR).
  • Die Geschäftsführung führt das Anteilbuch nach (Art. 790 OR).
  • Die Gesellschafter sind im Handelsregister eingetragen. Ein Gesellschafterwechsel ist deshalb immer auch eine Handelsregister-Mutation.

Auch hier gilt: Wer mit seinen Stammanteilen die Kontrolle erlangt, meldet der Gesellschaft die wirtschaftlich berechtigte Person innert eines Monats (Art. 13 TJPG). Die Mutation im Handelsregister hat zudem eine direkte Folge für das Transparenzregister (siehe unten).

Was ändert sich bei Verwaltungsrat, Geschäftsführung und Zeichnungsrechten?

Mit der Nachfolge wechseln oft auch die Personen an der Spitze. Neue Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Geschäftsführung und geänderte Zeichnungsrechte werden beim Handelsregister angemeldet. Eine öffentliche Beurkundung braucht es dafür in der Regel nicht; die Anmeldung wird unterzeichnet, heute auch mit qualifizierter elektronischer Signatur.

Eine Statutenänderung ist nur nötig, wenn sich etwa Firma, Sitz, Zweck oder Kapital ändern. Dann braucht es eine öffentliche Urkunde. Mehr dazu: Wechsel im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung anmelden und Statutenänderung: was muss enthalten sein.

Wann muss die Nachfolge dem Transparenzregister gemeldet werden?

Seit dem 1. Oktober 2026 melden AG, GmbH und Genossenschaften ihre wirtschaftlich berechtigten Personen dem Transparenzregister des Bundes. Für die Nachfolge sind zwei Fristen wichtig:

  • Erstmeldung nach der ersten Mutation: Hat die Gesellschaft noch nicht gemeldet, muss sie die Meldung innerhalb eines Monats nach der ersten Änderung ihres Handelsregistereintrags seit dem 1. Oktober 2026 vornehmen (Art. 51 Abs. 1 TJPG). Ein VR-Wechsel oder ein Gesellschafterwechsel genügt dafür.
  • Änderungen: Hat die Gesellschaft bereits gemeldet, meldet sie jede Änderung innerhalb eines Monats, nachdem sie davon Kenntnis erhalten hat (Art. 10 TJPG). Bei Beteiligungen wird der Umfang in Stufen erfasst: 25 bis 50 %, über 50 bis 75 % und über 75 % (Art. 13 TJPV).

Verantwortlich für die Meldung ist das oberste Mitglied des leitenden Organs. Es kann die Aufgabe an Treuhand oder Kanzlei übertragen, bleibt aber verantwortlich (Art. 12 TJPG). Die Meldung ist gebührenfrei und läuft über EasyGov.

Läuft die Nachfolge über eine Holding, ändert sich die Kontrolle oft eine Ebene höher. Auch dann kann die operative Gesellschaft meldepflichtig sein. Mehr dazu: 25%-Schwelle und wirtschaftlich berechtigte Personen, Indirekte Beteiligungen und Holding-Strukturen und unser Leitfaden zum Transparenzregister.

Welche Schritte gehören in den Zeitplan einer Übergabe?

SchrittWerZeitpunkt
Statuten prüfen (Vinkulierung, Zustimmung, Vorkaufsrechte)VR bzw. Geschäftsführung, Treuhandvor der Vertragsunterzeichnung
Übertragungsvertrag, Zession bzw. schriftliche AbtretungVerkäufer und KäuferVollzug
Zustimmung VR (vinkulierte Aktien) bzw. Gesellschafterversammlung (GmbH)Gesellschaftvor bzw. mit dem Vollzug
Aktienbuch bzw. Anteilbuch nachführenVR bzw. Geschäftsführungnach dem Vollzug
Meldung der wirtschaftlich Berechtigten an die Gesellschaftneuer Aktionär bzw. Gesellschafterinnert eines Monats
Anmeldung beim Handelsregister (VR, Geschäftsführung, Zeichnungsrechte, GmbH-Gesellschafter)Gesellschaftnach den Beschlüssen
Meldung ans Transparenzregister über EasyGovoberstes Mitglied des leitenden Organs oder Bevollmächtigteinnert eines Monats

Rechtsgrundlagen: Obligationenrecht (OR) Art. 686, 785, 786, 790; Transparenzgesetz (TJPG) Art. 10, 12, 13, 51; Transparenzverordnung (TJPV) Art. 13. Stand: November 2026.

Häufige Fragen zur Unternehmensnachfolge

Muss ich bei einer Nachfolge in der Familie auch etwas melden?

Ja, sobald Aktien oder Stammanteile übertragen werden und sich dadurch die wirtschaftlich berechtigten Personen ändern. Ob die Übertragung entgeltlich ist, spielt dafür keine Rolle.

Was gilt bei einem Verkauf ans Management (MBO)?

Registerrechtlich gilt dasselbe wie bei einem Verkauf an Dritte. Häufig wechseln dabei auch Verwaltungsrat und Zeichnungsrechte, sodass eine Mutation im Handelsregister und eine Meldung ans Transparenzregister zusammenfallen.

Brauche ich für die Übergabe einen Notar?

Für die Übertragung von Aktien oder Stammanteilen und für einen VR-Wechsel in der Regel nicht. Eine öffentliche Beurkundung braucht es, wenn die Statuten geändert werden, etwa bei Firma, Sitz, Zweck oder Kapital.

Was ist, wenn die Firma über eine Holding gehalten wird?

Dann wechselt die Kontrolle oft auf Ebene der Holding. Prüfen Sie, wer am Ende der Kette die Kontrolle hat. Ändert sich diese Person, müssen die betroffenen Gesellschaften ihre Meldung nachführen.

Weitere Antworten: Fragen zu Aktienbuch und Transparenzregister.

So geht es mit Hoop weiter

Mit Hoop führen Sie das Aktien- oder Anteilbuch digital, mit Belegen und Verlauf. Daraus entsteht das Register der wirtschaftlich Berechtigten: Wechseln die Eigentümer, sehen Sie sofort, wer neu zu melden ist. Hoop bereitet die Meldung ans Transparenzregister vor; eingereicht wird sie gebührenfrei über EasyGov, auf Wunsch übernimmt Hoop die Eingabe mit Vollmacht. VR-Wechsel und weitere Änderungen erledigen Sie im selben Konto, Statutenänderungen mit Beurkundung ohne persönliche Präsenz. Hoop ist ein privater Software-Anbieter und keine Behörde.

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